exali Glossar
Ihr Lexikon für Fachbegriffe aus der Versicherungswelt
Die Versicherungswelt ist voll von Fachbegriffen – von Versicherungspolice über Obliegenheiten bis hin zu Regressansprüchen. Damit Sie den Durchblick behalten, erklärt das exali-Glossar zentrale Versicherungsbegriffe einfach, verständlich und praxisnah.
Im Glossar von exali finden Sie nicht nur Definitionen, sondern auch praxisnahe Beispiele, rechtliche Hinweise und Verweise auf die passende Absicherung. So wissen Sie immer, wo Risiken bestehen – und wie Sie sich davor schützen.
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D&O Versicherung (Directors & Officers Versicherung)
Eine D&O-Versicherung, auch Manager-Haftpflicht oder Organhaftpflicht genannt, ist eine Berufshaftpflichtversicherung für sogenannte Organe eines Unternehmens, zum Beispiel Geschäftsführer:innen, Vorstände, Aufsichtsräte oder Beauftragte. Sie sichert die persönliche Haftung (sogenannte Organhaftung) dieser Personen ab.
Mit einer D&O-Versicherung ist beispielsweise ein Vorstand abgesichert, wenn er wegen einer Pflichtverletzung vom eigenen Unternehmen (Innenhaftung) oder einem Dritten (Außenhaftung) persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
Wer braucht eine D&O-Versicherung?
Generell sollten alle Organe eines Unternehmens (Geschäftsführer:innen, Vorstände, Aufsichtsräte etc.) eine D&O-Versicherung abschließen, da diese zum Beispiel wegen einer Verletzung von Sorgfaltspflichten unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Aber auch Personen mit einer besonderen Stellung im Unternehmen sollten eine D&O-Versicherung haben, zum Beispiel
- Compliance-Beauftragte
- Interne Datenschutzbeauftragte
- Arbeitsschutzbeauftragte
- Prokuristen
- Generalbevollmächtige u. a.
Mehr Infos zur D&O-Versicherung finden Sie in diesem Artikel: D&O-Versicherung: Alle Infos zur Berufshaftpflicht für Geschäftsführer, Manager und Beauftragte.
D&O-Versicherung von exali.de
Bei exali.de gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie sich mit einer D&O-Versicherung absichern können:
- Mit der persönlichen D&O-Versicherung versichern Sie sich selbst und sind auch Vertragsinhaber:in (Versicherungsnehmer:in). Im Schadenfall steht Ihnen die komplette vereinbarte Versicherungssumme alleine zu.
- Mit der Firmen-D&O-Versicherung versichert das Unternehmen alle Organe und Beauftragte pauschal. Dann ist das Unternehmen Vertragsinhaber (Versicherungsnehmer). Im Schadenfall wird die vereinbarte Versicherungssumme unter den betroffenen versicherten Personen aufgeteilt.
Hier gelangen Sie zu den D&O-Versicherungen:
(verwandte Begriffe: Claims-made-Prinzip, Haftung (persönliche), Innenhaftung (D&O-Versicherung)Begriff: D&O Versicherung (Directors & Officers Versicherung)
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe D:
- Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung
- Datenschutzverletzung
- Datenschutz Versicherung / DSGVO Versicherung
- Dauerschuldverhältnis
- DDoS-Attacke
- Deckung
- Deckungssumme
- Deliktische Haftung (Verschuldenshaftung)
- Dienstvertrag
- Direkter Vorsatz/dolus directus
- Domainschutzversicherung
- Drittschaden
- Druckeigenschäden
Sollten Sie einen Begriff nicht finden, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir beantworten Ihre Frage und ergänzen das Glossar entsprechend.
Weitere Tipps und Infos rund um Ihr Business, Versicherungs-Basics und echte Schadenfälle finden Sie in unseren News & Stories.