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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Regresspflicht
Regresspflichtig ist, wer nach einem Schaden verpflichtet ist, einem Dritten die von diesem bereits erbrachte Leistung zu erstatten.
Die Regresspflicht entsteht, wenn eine Partei für einen Schaden verantwortlich gemacht werden kann, den zunächst ein anderer getragen oder reguliert hat.
Im Versicherungsrecht bedeutet das: Hat eine Versicherung einen Schaden bezahlt, kann sie den eigentlichen Verursacher in Regress nehmen, um sich die Kosten ganz oder teilweise zurückzuholen.
Typische Situationen, in denen jemand regresspflichtig wird
- Fehler in Projektketten: Ein Hauptauftragnehmer reguliert einen Schaden beim Endkunden und fordert den Betrag anschließend vom Subunternehmer zurück, der den Fehler verursacht hat.
- Versicherungsleistungen: Eine Betriebshaftpflichtversicherung zahlt für einen Schaden und fordert das Geld vom eigentlichen Verursacher (z. B. einem freien Mitarbeiter) zurück.
- Produkthaftung: Ein Händler wird für ein fehlerhaftes Produkt in Anspruch genommen und nimmt den Hersteller in Regress.
Regresspflicht und Berufshaftpflicht
Die Berufshaftpflichtversicherung von exali schützt vor den finanziellen Folgen der Regresspflicht. Sie übernimmt:
- Die Prüfung der Ansprüche (ob die Regressforderung berechtigt ist)
- Die Zahlung bei berechtigten Forderungen
- Die Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz.)
Das ist besonders relevant für Freelancer, Agenturen und Subunternehmer, die in komplexe Projektstrukturen eingebunden sind.
Begriff: Regresspflicht
Sollten Sie einen Begriff nicht finden, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir beantworten Ihre Frage und ergänzen das Glossar entsprechend.
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