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Pflichtversicherung Rechtsanwalt / Anwalts-Haftpflicht
Wer als Anwalt in Deutschland praktizieren möchte, ist per Gesetz (§51 BRAO) dazu verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei ist es unerheblich, ob die Tätigkeit als freiberuflicher, selbstständiger oder angestellter Anwalt ausgeübt werden soll. Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme beträgt 250.000 Euro pro Versicherungsfall, mindestens 1 Mio. Euro je Versicherungsjahr (4-fache Maximierung der Versicherungssumme). Ohne Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflicht wird ein Anwalt in Deutschland nicht zugelassen. Bei Erstzulassung prüft die zuständige Rechtsanwaltskammer, ob ein ausreichender Versicherungsschutz vorliegt.
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist vom Gesetzgeber generell an den Unterhalt einer persönlichen Anwalts-Haftpflicht geknüpft, egal ob der Beruf als Einzelanwalt, angestellter Anwalt, freier Mitarbeiter, in Bürogemeinschaft, Sozietät, Partnerschaft oder in einer Rechtsanwaltsgesellschaft ausgeübt wird.
Auch angestellte Rechtsanwälte, die durch die Vermögensschadenhaftpflicht des Arbeitgebers mitversichert sind, müssen berücksichtigen, dass sie dadurch nicht von der Verpflichtung befreit sind, außerdem noch eine eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu unterhalten (vgl. Henssler/Prütting-Stobbe, BRAO, 3. Auflage, 2010, Rdn. 115 zu § 51 BRAO; Quelle: RAK-München).
Hinweis
Anwälte eines Mitgliedsstaates der WHO benötigen zur Niederlassung in der BRD nach § 206 und 207 BRAO i.V.m. § 51 BRAO ebenfalls eine Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte.Angestellte Rechtsanwälte erhalten bei den meisten Versicherern einen besonders günstigen Tarif, auch Titulardeckung, Titeldeckung oder Zulassungspolice genannt.
In den letzten Jahren haben sich die Angebote der Pflichtversicherungen für Rechtsanwälte weiterentwickelt:
Die « Anwalts-Haftpflicht » über exali.de bietet Ihnen z.B. Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder ein Mitarbeiter, für den Sie einzutreten haben, für einen begangenen Verstoß von einem Dritten für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden. Die Vermögensschadenhaftpflicht beinhaltet neben dieser Pflichtdeckung zusätzlich eine Vertrauensschaden- und eine Eigenschadenversicherung.
Für die Risiken aus der vernetzten Welt gibt es eine optionale Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung. Sie bietet der Kanzlei beispielsweise Schutz bei Hacker-Angriffen und Datenschutzverstößen. .
Eine Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) zur Absicherung von Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden aus dem Kanzleibetrieb kann ebenfalls optional dazu gewählt werden.
Begriff: Pflichtversicherung Rechtsanwalt / Anwalts-Haftpflicht
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