Angebot
Sie wählen einen der beiden vorbelegten Tarife (Tarif 1 oder 2) oder stellen sich mit den DropDown-Menüs Ihr individuelles Angebot zusammen.
Auswahl
Hier wird Ihnen der ausgewählte Tarif angezeigt und alle zugrundeliegenden Dokumente werden zum Download zur Verfügung gestellt.
Antragsfragen
Sie beantworten die Antragsfragen zum versicherten Risiko mit JA und NEIN.
Persönliche Daten
Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten und vergeben ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich Mein exali.
Zusammenfassung / Vertrag
Im letzten Schritt erhalten Sie zur Überprüfung Ihrer Angaben alle Eingaben in einer Zusammenfassung dargestellt. Anschließend können Sie den Antrag stellen.
Vertrag aktivieren und Download der Police
Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie den ersten Versicherungsschein und die signierte Beitragsrechnung im Kundenbereich Mein exali einsehen und herunterladen.
Parallel dazu erhält Ihre Kammer die Pflichtversicherungsbestätigung gemäß §51 BRAO.
Versicherungsschein (=Police)
Der Versicherungsschein wird von exali.de elektronisch erstellt und in Ihrem EVSSL-geschützten Kundenbereich „Mein exali“ zum Download zur Verfügung gestellt. Im Kundenbereich sind zudem die Beitragsrechnung, Ihr Antrag, eine Versicherungsbestätigung, die Versicherungsbedingungen und sämtliche nach der VVGInfoV vorgeschriebenen Verbraucherinformationen als PDF hinterlegt.
Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Antrag von Ihnen ausgewählten Datum. Voraussetzung dafür ist, dass Sie alle Fragen im Antrag mit NEIN beantwortet haben.
Hinweis: Sollten Sie eine der Fragen mit JA beantworten, werden wir diesen offenen Punkt i.d.R. innerhalb von 48 Stunden mit Ihnen klären. Danach erfolgt dann die Online-Policierung.
Ist als Beginn das aktuelle Datum von Ihnen ausgewählt, beginnt der Vertrag am aktuellen Tag (auch Samstag oder Sonntag!). Bei Bedarf können Sie im Online-Antrag den Versicherungsbeginn jedoch auch bis zu 6 Monate in die Zukunft legen.
Derzeit ist nur die jährliche Zahlweise möglich. Die Beitragszahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift durch exali.de. Dadurch können wir die Online-Policierung und den sofortigen Versicherungsbeginn sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.
Je nachdem, ob Sie den im Antrag voreingestellten Versicherungsablauf oder abweichend den 01.01. als Versicherungsablauf und Verlängerungstermin auswählen, beläuft sich der Erstbeitrag entweder auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder teilt sich in einen ersten Beitrag für das laufende Kalenderjahr sowie einen zweiten Beitrag für das Folgejahr auf.
Zwei Beispiele mit Versicherungsbeginn 03.08.2013:
-
Im Antrag voreingestellter Versicherungsablauf (01.09.) gewählt
Erster anteiliger Monat ist beitragsfrei → Erstbeitrag für 01.09.2013 bis 01.09.2014
Versicherungsschutz aber schon ab 03.08.2013!
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Abweichender Versicherungsablauf am 01.01. des Folgejahres gewählt
Erster Beitrag für 03.08.2013 bis 01.01.2014
1. Mindestvertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Sofern Sie im Online-Antrag abweichend den Versicherungsablauf auf den 01.01. des Folgejahres legen, ist die verbleibende Laufzeit bis zum Jahresende kürzer als 12 Monate. Daher verlängert sich die erste Laufzeit des neu abgeschlossenen Vertrages bis zum 01. Januar des nächsten Jahres. Im ersten Jahr wird der Beitrag nur anteilig berechnet. Im Folgejahr wird Anfang Januar der gesamte Jahresbeitrag erhoben.
Den genauen Versicherungsbeginn und die Varianten zum Versicherungsablauf bestimmen Sie selbst im Online-Antrag.
Hinweis: Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Info-Buttons!
Alternativ können Sie im Antrag auch einen 3-Jahres-Vertrag mit einem zusätzlichen Laufzeitrabatt von 10 % abschließen. Dabei verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit entsprechend.
2. Verlängerung und Kündigung des Vertrages
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.
Sofern ein 3-Jahresvertrag geschlossen wurde, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr zum Ablauf des 3. Versicherungsjahres.
Auf Wunsch kann der Vertrag jedoch auch erneut um 3 Jahre verlängert werden. Dafür erhalten Sie einen Laufzeitrabatt von 10 %.
3. Sonderkündigungsrechte
Neben dem unter Punkt 2. beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.
Zudem haben Sie das Recht, die Versicherung bei einem Risikowegfall (beim Freiberufler z.B. Wechsel in die Festanstellung) außerordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.