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Alternative fürs Urheberrecht? Bei der AfD nimmt man´s da nicht so genau…
Unerlaubte Töne im Wahlkampf-Werbespot!

Alternative fürs Urheberrecht? Bei der AfD nimmt man´s da nicht so genau…

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Montag, 26. September 2016
Montag, 26. September 2016
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Coole Atmosphäre, sympathische Leute und eingängige Musik: Das sind die wichtigsten Zutaten für einen attraktiven Werbespot. Noch eine Prise politische Aussage und ein bisschen Wahlkampfgeplänkel – fertig ist der perfekte Wahlkampfwerbespot. Für ansprechende Wahlwerbung ziehen Parteien gerne mal alle Register, doch nicht alles ist erlaubt in der Jagd um Prozentpunkte. Genau das nimmt die eine oder andere Partei aber nicht ganz so genau…

Unerlaubter Elektroswing für den Wahlkampf

Die umstrittene rechtspopulistische Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) wollte mit ihrem Spot bei der Berliner Landtagswahl wohl hauptsächlich junges Publikum ansprechen: Mit coolem Sonnenbrillen-Image und politischem Durchblick dank der AfD-„blauen Brille“ – was der inhaltliche Dreh nicht ganz hergibt sollte die hippe Musik retten. Und was eignet sich da besser als einprägsamer Elektroswing? 

Gut gedacht, schnell gemacht dachten sich wohl die Wahlkampfstrategen und legten den Song „Lone Digger“ der französischen Popband Caravan Palace unter die politischen Aussagen der Partei. Hätte soweit auch ganz gut funktionieren können, denn das Gute-Laune-Lied ist weltbekannt und verzeichnet stolze 19 Millionen Klicks auf YouTube. 

Aber da fehlt doch eine Kleinigkeit? Richtig! Die Partei hat gar keine Nutzungsrechte für das Lied. Zwar wurden die Rechte am Musikstück für einen unbekannten Klienten bei der Band angefragt, doch die Band stimmte dieser Verwendung nie zu, da ihnen weder der Name des ominösen Klienten noch der Inhalt des Spots mitgeteilt wurde.

Dieses Video ist aufgrund des Urheberrechtsanspruchs nicht mehr verfügbar…

Nachdem der Medien-Blog Campaign & Strategy dieses „Versäumnis“ aufdeckte und die Band über die Nutzung ihres Songs unterrichtet hatte, leitete die Gruppe rechtliche Schritte gegen die AfD ein. Der Wahlclip auf YouTube wurde gelöscht – aufgrund eines „Missverständnis in Bezug auf die Rechte“, wie ein Sprecher der AfD betonte. 

Als die Partei dann anschließend versuchte neue Musik für ihren Spot zu finden, stieß sie bei allen Verlagen und Labels auf taube Ohren – keiner wollte ihnen die Nutzungsrechte für ihre Songs zugestehen. Ab dann gab es den Clip nur noch ganz konservativ: ohne Musik. Geschadet hat´s den Alternativen trotzdem nicht: In der Berliner Landtagswahl erzielte die Partei 14,2 Prozent!

Noch mehr rechtswidrige Wahlwerbung

Doch nicht nur die AfD kämpft an den Grenzen des Erlaubten, wenn es um den Wahlkampf geht: Auch das Bündnis 90/Die Grünen lehnte sich im Vorfeld der Mecklenburg-Vorpommern-Wahl einen Tick zu weit aus dem politischen Fenster.

Die Grünen hatten extra vor der Wahl einen Internetauftritt eingerichtet, der unter der Adresse alternativ-fuer.de zu erreichen war. Auf welche Partei Die Grünen sich mit dieser Domain beziehen, wird spätestens beim Seiten-Design mit der typisch blauen Farbkennung deutlich. Die Grünen setzen sich auf der Seite kritisch mit den Inhalten des Wahlprogrammes der AfD auseinander. Zuviel des Guten, denn so viel Ähnlichkeit ist laut § 4 des Parteiengesetzes verboten und verletzt die Namensrechte der AfD. Wörtlich heißt im Gesetzestext: 
 
„Der Name einer Partei muß sich von dem Namen einer bereits bestehenden Partei deutlich unterscheiden; das gleiche gilt für Kurzbezeichnungen. In der Wahlwerbung und im Wahlverfahren darf nur der satzungsmäßige Name oder dessen Kurzbezeichnung geführt werden; Zusatzbezeichnungen können weggelassen werden.“
 
Das Landgericht Köln hat die Verwendung der Domain per einstweiliger Verfügung (Az.: 31 O 281/16) verboten, denn der Leser könnte irrtümlich meinen, dass es sich bei der Grünen-Domain um einen offiziellen Auftritt der AfD handle.
 

Besser gut gewappnet

Auch wenn politische Schlammschlachten keine Seltenheit sind: Abmahnungen sind kein Kinderspiel und einstweilige Verfügungen sind auch nicht besonders spaßig – weder im Wahlkampf noch im privaten Business. Und gerade dort sollten tatsächliche „Versehen“ im Nutzungsrecht versichert werden – und das, bevor es wirklich brenzlig wird!

Gegen berufliche Fehler ist niemand hundertprozentig gefeit, weshalb eine passende Versicherung das A und O im Business ist. Die Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de bieten dabei umfassenden und bestmöglichen Schutz, auch bei Verletzungen von Urheber-, Marken-, Domain- und Lizenzrechten.

Weiterführende Informationen:

  • Video geklaut? Filmpiraten watschen FPÖ ab – zumindest vorerst!
  • Urheber- oder Wettbewerbsverletzung?! Die Astrid Lindgren-Erben geben alles im Kostüm-Krach! 
  • Urheberrechts-Wahnsinn: Getty will von Fotografin Geld für ihr eigenes Bild und soll jetzt eine Milliarde Dollar zahlen

© Vanessa Materla – exali AG

 
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