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Mindestens haltbar bis: siehe Gerichtsurteil! Artikel haben jetzt ein Ablaufdatum…
Journalistischer Content hat nun ein Haltbarkeitsd

Mindestens haltbar bis: siehe Gerichtsurteil! Artikel haben jetzt ein Ablaufdatum…

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Donnerstag, 29. September 2016
Donnerstag, 29. September 2016
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… zumindest, wenn es nach dem höchsten Gericht Italiens geht! Während das Ablaufdatum bei Lebensmitteln zwischen wenigen Tagen und mehreren Jahren variiert, gibt’s für journalistischen Content aus der italienischen Feder beziehungsweise Tastatur eine für jedermann gültige Ablauf-Frist: In einem Zeitraum von genau 2 Jahren darf sich ein Artikel im Internet verbreiten, bis seine Entfernung beantragt werden kann. Der Grund? Das „Recht auf Vergessenwerden“! Und das könnte durchaus auch Auswirkungen auf das Business aller Kreativen hierzulande haben.

Zehn Jahre Rechtsstreit und ein Urteil, das die Meinungsfreiheit einschränkt

Vorangegangen ist der Entscheidung des höchsten Gerichts Italiens ein Rechtsstreit zwischen einem Restaurantbesitzer und der Internetseite PrimaDaNoi.it. Die Nachrichtenseite hatte bereits im Jahr 2006 einen Artikel über ein Gerichtsverfahren gegen den Restaurantbesitzer veröffentlicht. Dieser beschwerte sich zwar nicht über die Berichterstattung an sich, wollte es jedoch nicht auf sich sitzen lassen, dass die über ihn veröffentlichten Fakten auch noch 2 Jahre später im Internet kursierten. So forderte er von der Nachrichtenseite die Entfernung des Artikels, da der geschriebene Inhalt inzwischen nicht mehr aktuell und relevant sei. PrimaDaNoi.it weigerte sich jedoch, den Artikel umgehend zu löschen; so ergriff der Restaurantbesitzer andere Maßnahmen und zog vor Gericht.

Mit Erfolg, denn dieses gab ihm recht. Das News-Portal verlor auch in zweiter Instanz den Rechtsstreit und so musste der Artikel aus dem Internet verbannt werden. Die Begründung: Die zwei Jahre zwischen der Veröffentlichung des Artikels und der Bitte um seine Entfernung haben ausgereicht, um die Leser ausführlich über den Fall zu informieren und das öffentliche Interesse zu befriedigen. Und weil die Löschung zu lange hinausgezögert wurde, kassierte der Restaurantbesitzer zudem 5.000 Euro Schadenersatz.

Das Internet vergisst nichts – oder etwa doch?

So mancher freiberufliche Schreib-Fan mag sich nun fragen, was aus der guten alten Presse- und Meinungsfreiheit geworden ist!? In diesem Fall sind vor allem vier kleine Wörter von Bedeutung: das Recht auf Vergessenwerden. Wenn es nach dem italienischen Gericht geht, genießen Journalisten nur für einen Zeitraum von zwei Jahren den Schutz der Meinungsfreiheit. Danach habe der Schutz der Privatsphäre von Privatpersonen sowie Persönlichkeitsrechte gegenüber dem öffentlichen Interesse am Inhalt des Artikels Vorrang. Konkret besitzen die Betroffenen das Recht darauf, dass die über sie veröffentlichten Fakten nach einer gewissen Zeit in Vergessenheit geraten.

In der Praxis bedeutet das: Wer zukünftig in Italien einen Artikel über Privatpersonen schreibt und veröffentlicht, kann nach zwei Jahren von diesen dazu aufgefordert und letztlich auch gezwungen werden, den journalistischen Content zu entfernen. Und wer zu spät löscht muss mit einer saftigen Geldstrafe rechnen.

Deutsche Online-Archive ebenfalls in Gefahr

Wer jetzt weghört und denkt, diese richterliche Entscheidung betreffe das hiesige Freiberuflertum nicht, irrt sich gewaltig. Denn die Ablauf-Welle könnte durchaus von unserem europäischen Nachbarn zu uns herüberschwappen.
Auch in Deutschland scheint das Ablaufdatum für Artikel ein brandaktuelles Thema zu sein: So hat beispielsweise der BGH angekündigt, seine Rechtsprechung zu Online-Archiven noch einmal zu überdenken. Und auch das OLG Hamburg hat sich bereits für ein Ablaufdatum ausgesprochen. Freiberufler und Selbstständige hierzulande dürfen also gespannt sein, was in absehbarer Zeit noch auf sie zukommt…denn im Zweifel sind sie für Verstöße mit ihrem Privatvermögen haftbar.

Frühzeitig auf die passende Versicherung setzen

Gerade als freiberuflicher Medienschaffender oder Journalist gibt es schon genug Regeln, Richtlinien, Risiken und Gesetze zu beachten, die das tägliche Business oft zu einem regelrechten Hürdenlauf mutieren lassen. Das Ablaufdatum für Artikel wäre noch ein weiterer, zusätzlicher Stolperstein, der beachtet werden muss – andernfalls kann es dank Abmahnungen und hoher Schadenersatzforderungen richtig teuer werden.

Deshalb ist es besonders wichtig, sich frühzeitig um eine passende Absicherung zu kümmern, die im Ernstfall den Rücken freihält. Mit der Media-Haftpflicht über exali.de sind Agenturen, Kreative und Medienschaffende unter anderem bei Verstößen gegen Persönlichkeitsrechte geschützt und optimal abgesichert. Mit optionalen Leistungserweiterungen kann die Versicherung auf Ihr individuelles Business angepasst werden, damit bestmöglicher Schutz gewährleistet werden kann.

Weiterführende Informationen:

  • Fotografen aufgepasst! Wenn andere Personen vor die Linse springen…
  • Achtung Fristversäumnis – der Poststreik macht die Haftung möglich!
  • Sorgfaltspflicht verletzt? Wenn der Rechtsanwalt die Frist versäumt

© Sarah Kurz – exali AG

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