Amazon-Händler werden: So geht`s
Der Onlinehandel boomt! Ob im eigenen Onlineshop und/oder über Verkaufsplattformen – online verkaufen ist in. Viele setzen dabei auf Amazon. Kein Wunder, der Branchenriese beherrscht fast 50 Prozent des deutschen Onlinehandels! Doch wie werden Onlinehändler zum Amazon-Verkäufer, was hat es mit Amazon FBA (Fulfillment by Amazon) auf sich und welche Risiken gibt es beim Verkauf auf Amazon? Hier erfahren Sie alles rund ums Thema „Amazon-Shop eröffnen.“
Amazon-Shop eröffnen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Generell gibt es zwei Möglichkeiten, Produkte bei Amazon zu verkaufen: Das Basiskonto, das für alle geeignet ist, die weniger als 40 Artikel im Monat verkaufen wollen (für professionelle Onlinehändler nicht zweckmäßig) und das professionelle Anbieterkonto für mehr als 40 Artikel pro Monat.
Beim Basiskonto zahlen Sie nur, wenn Sie auch Artikel verkaufen (0,99 Euro pro Artikel), das professionelle Konto kostet 39 Euro pro Monat (unabhängig von der Anzahl der verkauften Artikel).
Einen Überblick über die Gebühren und Umsätze bei Amazon gibt es im Amazon-Gebührenrechner.
Ein Amazon-Verkäuferkonto einzurichten, ist einfach. So geht es Schritt für Schritt:
1. Bei Amazon einloggen (falls Sie noch kein Amazon-Konto haben, müssen Sie zuerst eines eröffnen)
2. Dann klicken Sie oben in der Leiste auf die Rubrik „Verkaufen“:
3. Anschließend öffnet sich ein neuer Bereich, wo Sie die wichtigsten Infos zum Verkauf auf Amazon finden. Dort klicken Sie auf den Button „Jetzt verkaufen.“ Hinweis: Dadurch kommen Sie automatisch zum professionellen Anbieterkonto, das Basiskonto können Sie mit einem Klick auf „Wollen Sie nur wenig verkaufen“ eröffnen.
4. Danach öffnet sich ein Fenster und Sie können Ihre Geschäftsinformationen eingeben. Zunächst geben Sie Unternehmenssitz und Unternehmensform ein. Praktisch: In diesem Fenster zeigt Ihnen Amazon an, welche Angaben Sie für die weitere Anmeldung parat haben sollten, nämlich Geschäftsinformationen/Kontaktdaten, Handy- oder Telefonnummer, Gültige Kreditkarte und Ausweisinformationen.
5. Nun fragt Amazon Schritt für Schritt alle Daten für die Anmeldung ab: Handelsregisternummer (ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), Unternehmensvertreter und Kontaktdaten (Ausweisdokument bereithalten!), Verkäuferinformationen, Zahlungsdaten (dazu brauchen Sie eine gültige Kreditkarte). Am Ende müssen Sie noch festlegen, wie Ihr Amazon-Shop heißen soll (Fantasiename ist möglich). Tipp: Zu jedem Schritt gibt es rechts auf der Seite ausführliche Hilfestellungen.
6. Im letzten Schritt müssen Sie Ihre Identität bestätigen. Das geht entweder über eine PIN, die Sie per SMS erhalten und dann eingeben, oder Sie fordern einen Rückruf zur Identifizierung an.
7. Damit ist die eigentliche Anmeldung abgeschlossen, jedoch überprüft Amazon nun im Zuge der Zwei-Schritt-Verifizierung Ihre Angaben. Das heißt, Amazon verlangt nach einigen Dokumenten wie beispielsweise dem Ausweisdokument, der Gewerbeanmeldung oder dem Handelsregisterauszug. Welche Dokumente Amazon benötigt, wird Ihnen in Ihrem Verkäuferkonto angezeigt. Sie können die benötigten Unterlagen dort hochladen. Wenn Amazon alle angeforderten Unterlagen von Ihnen hat, können Sie Ihr Konto nutzen und Produkte einstellen.
Weitere Informationen zur Eröffnung eines Amazon-Zahlungskontos gibt es hier.
Produkte im Amazon-Shop einstellen
Sobald Ihr Amazon-Verkäuferkonto freigeschalten ist, können Sie loslegen und Ihre Produkte in Ihren Shop hochladen. Die Produktdaten können Sie entweder einzeln manuell eintragen oder mit Hilfe eines Tools (beispielsweise einer Software für Onlinehops). Mit einem Klick auf den Button „Produkt hinzufügen“ können Sie das Produkt entweder genau beschreiben oder mit einer ISBN-Nummer eintragen.
Tipp
Hier sind Keywords wichtig! Denn nur, wenn Sie die richtigen verwenden, nach denen die User suchen, wird Ihr Produkt auch gefunden und entsprechend häufiger gekauft.
Produkte optimieren
Wenn Sie Ihre Produkte hochgeladen haben, sollten Sie sie fortlaufend optimieren. Darauf sollten Sie achten:
- Führen Sie eine Keywordanalyse durch und passen Sie Ihre Keywords fortlaufend an
- Beschreiben Sie Ihr Produkt so detailreich wie möglich (Funktion, Größe, Material etc.)
- Laden Sie hochauflösende Produktfotos hoch
Versuchen Sie, so viele 5-Sterne-Bewertungen zu erhalten wie möglich. Denn umso weiter vorne erscheinen Ihre Produkte. Achtung: Um positive Rezensionen zu bekommen, ist rechtlich nicht alles erlaubt! Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel der IT-Recht Kanzlei: Produktbewertungen bei Amazon: Was ist erlaubt?
Amazon FBA (Fulfillment by Amazon)
Amazon bietet ein Rundum-sorglos-Paket namens „Fulfillment by Amazon (Versand durch Amazon)“ an. Das bedeutet, Sie nutzen praktisch die komplette Verkaufs-Infrastruktur von Amazon und müssen sich um so gut wie nichts mehr selber kümmern.
Die Vorteile von FBA für Amazon-Händler
- Sie brauchen kein Warenlager mehr, denn Ihre Produkte lagern im Amazon-Logistikzentrum
- Sie müssen sich nicht mehr um Bestellungen kümmern: Amazon verpackt und versendet Ihre Bestellungen an den Kunden
- Retouren und Warenrücksendungen übernehmen Amazon-Mitarbeiter für Sie
- Amazon kümmert sich um den Rund-um-die-Uhr-Kundenservice
- Die Käufer Ihrer Produkte müssen keine Versandkosten bezahlen, Ihre Produkte erhalten automatisch das Prime-Logo und werden daher auch besser und schneller gefunden
Die Nachteile von FBA für Amazon-Händler
- Sie haben keinen Einfluss mehr auf Ihre Bestellungen (alles wird durch Amazon abgewickelt)
- Sie können Ihre Pakete nicht mehr mit Ihrem Logo versenden, die Pakete werden nur mit Amazon-Branding verschickt
- Es ist schwieriger, den Überblick sowohl über Ihren Amazon-Shop als auch Ihren eigenen Onlineshop (falls vorhanden) zu behalten und sicherzustellen, immer genügend Warenbestand vorrätig zu haben. Denn als Nutzer des Amazon FBA ist es besonders wichtig, niemals ausverkauft zu sein, da Sie ansonsten ganz schnell im Amazon-Ranking nach unten rutschen.
Daneben sollten Händler auf jeden Fall auch die Kosten für den Amazon FBA Service im Blick behalten, damit diese nicht zukünftig zum Problem werden.
Verkauf über Amazon: Risiken für Onlinehändler
Das Problem bei einem Verkauf über Amazon ist, dass es mehrere Vertragsverhältnisse gibt. Bei einem „normalen“ Verkauf über Ihren Onlineshop schließen Sie als Verkäufer einen Vertrag mit dem Käufer ab. Bei einem Verkauf über Amazon schließen der Käufer und der Verkäufer jeweils einen Vertrag mit Amazon als Plattformbetreiber. Zudem schließen Amazon und der Käufer den eigentlichen Kaufvertrag:
Aus dieser Konstellation ergeben sich für Onlinehändler einige rechtliche Besonderheiten. Händler, die über Amazon verkaufen, sind einem hohen Abmahnrisiko ausgesetzt. Branchenverbände sprechen sogar davon, dass es gar nicht möglich ist, auf Amazon rechtssicher zu verkaufen. Wir haben die größten Risiken zusammengefasst:
AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind auf Amazon nicht gesetzlich vorgeschrieben, es gibt jedoch viele gesetzliche Informationspflichten, die Onlinehändler einhalten müssen und denen sie über die AGB nachkommen können (zum Beispiel Angaben zu Gewährleistungsfristen, Zahlungsmöglichkeiten und Widerrufsrecht).
Achtung:
Verwenden Sie nicht die AGB aus Ihrem Onlineshop. Diese sind wegen der anderen Vertragsverhältnisse nicht übertragbar! Kopieren Sie niemals einfach die AGB von anderen, denn auch AGB können urheberrechtlich geschützt sein. Zudem können Sie nie sicher sein, ob die kopierten AGB rechtssicher sind.
Eine Widerrufsbelehrung ist beim Verkauf auf Amazon Pflicht. Das heißt, Sie müssen Ihre Kunden über Ihr Widerrufsrecht informieren und die Widerrufsbelehrung in Ihrem Amazon-Shop hinterlegen. Das Gleiche gilt für das Impressum.
Das Problem ist, dass es im Amazon Marketplace kaum Platz und Hinterlegungsmöglichkeiten für rechtssichere Texte gibt. Teilweise müssen Händler sehr kreativ werden, um alle rechtlichen Anforderungen unterzubringen.
Hier finden Sie weitere Infos dazu, wie Sie die nötigen Informationen rechtssicher in Ihren Amazon-Shop einbinden:
- IT-Recht Kanzlei: Anleitung für Amazon: AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung richtig einbinden!
- Händlerbund: Rechtssichere AGB für Ihren Amazon Shop
- Shopanbieter.de: Ratgeber Rechtssicher verkaufen via Amazon Marketplaces
Datenschutz (DSGVO)
Wer über Amazon verkauft kann (leider) seine Pflichten gemäß DSGVO nicht auf Amazon abwälzen. Denn zum Datenschutz ist jeder verpflichtet, der personenbezogene Daten verarbeitet. Und das tun Sie als Onlinehändler ebenfalls. Daher gelten alle Pflichten der DSGVO auch für Amazon-Verkäufer. Welche das sind und was Sie als Amazon-Händler in Sachen DSGVO beachten müssen, erfahren Sie hier.
Rechtsverletzungen: Urheberrecht und Markenrecht
Die „Klassiker“ unter den Risiken, die Onlinehändlern in ihrem Business begegnen können, sind natürlich auch bei Amazon eine Gefahr: Verstöße gegen die Rechte anderer, beispielsweise gegen das Urheberrecht oder das Markenrecht. Dabei sollten Sie auf Folgendes achten:
- Verwenden Sie niemals Produktbilder oder Produktvideos ohne Lizenzvereinbarung
- Auch Produktbeschreibungen und Anleitungen können urheberrechtlich geschützt sein
- Fremde Logos und Marken dürfen Sie nicht einfach ohne Erlaubnis für Ihren Shop nutzen
Leider ist ein Händler auf Amazon in Sachen Urheberrecht nicht einmal aus dem Schneider, wenn er selbst alles richtig gemacht hat. Denn 2016 sorgte ein Urteil des Landgerichts Köln für Kopfschütteln. Dies hatte nämlich entschieden, dass ein Händler für Urheberrechtsverletzungen von Amazon haften muss (Landgericht Köln, Urteil vom 16.06.2016, Az: 14 O 355/14).
Produkthaftung
Egal, ob Sie Ihre Produkte selbst herstellen, oder sie als sogenannter Quasi-Hersteller lediglich mit Ihrem Logo/Ihrer Marke versehen und weiterverkaufen: Sie treffen die gleichen Pflichten wie den eigentlichen Hersteller der Produkte und Sie haften ebenso für alle Schäden, die durch Ihr Produkt verursacht werden. Daher sollten Sie als Amazon-Händler die wichtigsten Regelungen zur Produkthaftung kennen. Die Infos dazu gibt es in unserem Artikel: Produkthaftung für Onlinehändler: So sichern Sie sich richtig ab.

Aktuelles Urteil zur Button-Lösung
Ein Urteil des OLG München vom 31.01.2019 (Az: 29 U 1582/18) zur sogenannten Button-Lösung wird wohl leider zu einem weiteren Problem für Amazon-Verkäufer werden. Worum geht es? Seit August 2012 gilt für Onlinehändler die sogenannte Button-Lösung. In diesem Zusammenhang sind sie verpflichtet, den Verbraucher auf der letzten Bestellseite, kurz bevor er auf den Bestellbutton klickt, noch einmal detailliert darüber zu informieren, welche Produkte er zu welchem Preis bestellt. Und genau um diese finale Bestellseite von Amazon drehte sich der Streit. Die Wettbewerbszentrale war nämlich der Meinung, dass diese den Anforderungen nicht genügt und zog vor Gericht. Sowohl im erstinstanzlichen als auch nun im Berufungsverfahren entschieden die Gerichte gegen Amazon.
Das Problem an dem Urteil: Es wirkt sich nicht nur direkt auf Amazon aus, sondern auch auf alle Amazon-Händler! Denn diese verwenden bei ihren Verkäufen über Amazon auch die Amazon-Checkout-Seite und diese ist nach dem Urteil des OLG München rechtswidrig. Und auch hier wieder die gleiche Problematik: Die Händler haben keinen Einfluss darauf, wie Amazon seine finale Seite gestaltet, können aber trotzdem mit zur Verantwortung gezogen werden.
Alle Tipps für einen erfolgreichen Start auf Amazon in unserem Video:

So sichern sich Amazon-Händler richtig ab
Wenn Sie mehr zu den Risiken von Onlinehändlern erfahren wollen und wissen möchten, wie Sie Ihr Amazon-Business richtig absichern können, dann ist dieses Video das Richtige für Sie! Im Interview mit Bastian Kunkel von „Versicherungen mit Kopf“ erklärt exali.de-Gründer Ralph Günther worauf es ankommt:


Wenn Sie sich als Onlinehändler weniger Gedanken über die Vielzahl an Risiken machen und sich mehr auf Ihr Business konzentrieren wollen, dann setzen Sie auf die Webshop-Versicherung über exali.de. Sie bietet Schutz bei Abmahnungen und Rechtsverletzungen, eine Rechtsschutzfunktion (sogenannter passiver Rechtsschutz) und eine Produkthaftpflicht-Versicherung (frei wählbar). Damit ist Ihr eCommerce-Business rundum abgesichert, egal ob Sie einen eigenen Webshop betreiben und/oder über Marktplätze wie Amazon & Co verkaufen.

Wer bin ich?
Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun bei exali als Chefredakteurin in der Online-Redaktion für Content aller Art zuständig.
Was mag ich?
Sommer, Reisen, gutes Essen und Fußball.
Was mag ich nicht?
Bahn fahren, Rosenkohl und Schleimer.