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Werbebanner: So gelingt klickstarke Bannerwerbung ohne Abmahnrisiko
Bannerwerbung rechtssicher
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Werbebanner: So gelingt klickstarke Bannerwerbung ohne Abmahnrisiko

Beitrag von Kathrin BayerBeitrag von Kathrin BayerKathrin Bayer
Beitrag von Kathrin BayerBeitrag von Kathrin BayerKathrin Bayer
Montag, 31. August 2020
Montag, 31. August 2020
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Was früher die Anzeige im Magazin war, ist heute der Werbebanner auf Websites. Mit dem Unterschied, dass sich der Erfolg Ihrer Onlinewerbung damit viel besser messen lässt. Außerdem wird meist transparent per Klick abgerechnet, sodass Sie nur bezahlen, wenn Ihre Werbung auch Erfolg hat. Damit die Klickraten Ihrer Werbebanner durch die Decke gehen, ohne Ihnen eine Abmahnung einzuhandeln, verraten wir heute wie erfolgreiche, rechtssichere Bannerwerbung aussieht.

Tipps für erfolgreiches Bannerdesign

Werbebanner sind im Netz fast überall und die bunten Elemente verfolgen ganz unterschiedliche Ziele. Viele wollen direkt ein Produkt verkaufen, manche sollen die Bekanntheit einer Marke steigern, wieder andere versuchen über Retargeting User zum erneuten Besuch der Webseite zu bewegen. Ganz egal, welche Online-Marketing-Strategie Sie verfolgen, steigende Klickzahlen nutzen jeder einzelnen. Gelungene Designs können dabei einen entscheidenden Beitrag leisten. Diese Tipps sollten Sie dabei beachten:

1. Standard-Formate haben besonders viel Erfolg

Schon allein die Größe Ihres Banners hat einen Einfluss auf den Erfolg Ihrer Werbung. Welche Größen die erfolgreichsten sind und sich besonders leicht in bestehende Seitendesigns integrieren lassen, verrät Google AdSense in seinem Help Center:

  • Medium rectangle (300x250px) (auch mobile)
  • Large rectangle (336x280px)
  • Leaderboard (728x90px)
  • Half Page (300x600px)
  • Large Mobile banner (320x50px) (mobile only)

Versuchen Sie Ihr Glück am besten mit vielen verschiedenen Größen, achten Sie dabei aber auf einen einheitlichen Stil (Bilder, Font, Farben, Sprache) einer Werbekampagne. Außerdem muss das Design zum Branding und der dahinterliegenden Landingpage passen.

2. Drei Angaben, die jeder Banner haben muss

Damit aus einer verlinkten Grafik erfolgreiche Werbung wird, dürfen die folgenden Inhalte auf keinen Fall fehlen:

  • Branding (die beworbene Marke muss erkennbar sein, meist reicht das Logo)
  • Claim (das Werbeversprechen, wie z. B. 10 % Rabatt)
  • Call-to-Action (Aufforderung, mit der Anzeige zu interagieren, meist als Button, wie „gleich ansehen“)

3. Das richtige Layout

Bannerwerbung muss auf den ersten Blick verständlich sein. Nutzen Sie deswegen keine abstrakten Abbildungen, sondern am besten Produktbilder. Oder lassen Sie die Illustration einfach weg. Banner mit schöner Schriftart und gutem Slogan können genauso gute Klickraten erzielen wie bebilderte. Unabhängig davon, ob Sie eine Abbildung verwenden, achten Sie darauf, wenig Text auf den Banner zu schreiben. Nutzen Sie zudem eine Schriftart und Größe, die gut lesbar ist. Sorgen Sie auch für einen guten Kontrast zur Webseite, auf der die Anzeige erscheinen soll und umrahmen Sie die Anzeige, um den Blick der User auf Ihren Werbebanner zu lenken. Je schneller der User die Werbebotschaft erfassen kann, desto erfolgreicher ist Ihre Werbung.

4. Die richtige Form

Nutzen Sie die üblichen Dateiformate (JPG, PNG, GIF oder HTML 5) und formatieren Sie Ihre Banner möglichst klein, laut Google AdWords möglichst unter 150 KB, achten Sie aber auf eine gute Auflösung. Das macht die Zusammenarbeit mit Werbepartnern einfacher und sorgt zudem dafür, dass Ihre Banner immer optimal dargestellt werden.

Tipps für rechtssichere Banner

Damit Ihre Bannerwerbung im Nachhinein nicht teurer wird als erwartet, haben wir neben den Design-Tipps auch die rechtlichen Risiken von Bannerwerbung zusammengetragen und verraten Ihnen, wie Sie diese vermeiden.

1. Urheberrecht bei Grafiken und Bildern

Wie bei der eigenen Website gilt: Designs und Bilder anderer zu verwenden, führt schnell zu einer Abmahnung. Klären Sie deswegen die Bildrechte, bevor Sie diese verwenden. Da Sie bei Bannern den Urheber nicht nennen können, ohne von Ihrer Werbebotschaft abzulenken, sollten Sie nur Elemente verwenden, die frei von Rechten sind oder an denen Sie selbst die Rechte haben. Erstellen Sie die Banner also wenn möglich selbst, ohne sich zu sehr von anderen inspirieren zu lassen, oder beauftragen Sie einen Grafikdesigner, mit dem Sie die Rechte vorab schriftlich klären.

2. Urheberrecht bei Slogans und Texten

Auch Werbetexte können vom Urheberrecht geschützt sein. Nutzen Sie deswegen in jedem Fall eigene Formulierungen. Wenn die sogenannte Schöpfungshöhe erreicht ist, und das ist bei durchdachten Werbeanzeigen eigentlich immer der Fall, gilt der Schutz des Urheberrechts. Zudem können Slogans markenrechtlich geschützt sein (Wort-Bild-Marke).

3. Irreführende Werbung

Damit die Werbung nicht als irreführend eingestuft wird, müssen außerdem die wesentlichen Merkmale des beworbenen Produkts angegeben werden. Hier grenzen die Vorschriften der Preisangabenverordnung an das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Besonders häufig wird gegen folgende Pflichten verstoßen:

  • „ab“-Preise sind nur zulässig, wenn es eine Variante des Produktes gibt, die zum angegebenen Niedrigstpreis verkauft wird
  • Bei Preissenkungen, die eine unangemessen kurze Zeit gelten, wird laut § 5 UWG eine Irreführung angenommen (die Beweislast liegt beim Werbetreibenden)
  • Die Identität des Werbetreibenden muss erkennbar sein.
  • Meist genügt Ihr Logo auf dem Banner. Urteile aus der Printwerbung legen zwar nahe, dass neben dem Unternehmensnamen auch die Rechtsform und Anschrift angegeben werden müssen, inwieweit sich diese Kriterien auch auf Onlinewerbung übertragen lassen, wurde jedoch gerichtlich noch nicht geklärt entschieden. Onlinerechtsexperten gehen zurzeit davon aus, dass es ausreicht, wenn diese Informationen im Impressum der verlinkten Landingpage zu finden sind.

4. Preisangabenverordnung

Zurzeit werden Verstöße gegen die Preisangabenverordnung besonders häufig abgemahnt. Deswegen wird Werbung mit konkreten Preisen auch immer seltener. Denn sobald eine konkrete Leistung und deren Preis beworben werden, gelten die strengen Vorschriften der Preisangabenverordnung. Folgende Pflichten sind bei Preiswerbung vom Werbetreibenden auch bei Bannerwerbung zu erfüllen:

  • Angabe des Gesamtpreises
  • (z. B. bei Produkten, die nur fertig montiert verkauft werden, muss die Montage im Endpreis eingerechnet sein)
  • Angabe des Grundpreises
  • (Bei Produkten, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, müssen Sie den Grundpreis pro Kilo, Liter, Kubikmeter, Meter oder Quadratmeter angeben; bei Waren, deren Nenngewicht geringer als 250 gr/ml ist, dürfen Sie den Grundpreis auch in 100 gr/ml angeben)
  • Angabe der Umsatzsteuer
  • (entweder durch den Hinweis inkl. MwSt. oder mit einem *, das dem Angebot eindeutig zugewiesen und auf der verlinkten Seite aufgelöst wird)
  • Angabe der Versandkosten
  • (inklusive Fracht- oder Lieferkosten; falls diese individuell berechnet werden, muss die Berechnung offengelegt werden, auch hier reicht ein * mit verlinkter Seite)

Hier erfahren Sie, wie Sie reagieren sollten, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:

 
 

Berufshaftpflichtversicherung: Zuverlässiger Schutz bei Abmahnungen

Gute Bannerwerbung ist aus einem umfassenden Online-Marketing-Konzept kaum wegzudenken, ebenso wie eine Berufshaftpflichtversicherung über exali.de. Denn vom Versicherungsschutz sind neben beruflichen Fehlern auch die Risiken von Webseitenbetreibern umfasst. Sollten Sie zum Beispiel eine Abmahnung wegen unlauterer Bannerwerbung erhalten, prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob diese berechtigt ist. Unberechtigte Forderungen werden abgewiesen, für berechtigte Forderungen kommt der Versicherer auf.

Haben Sie Fragen zum optimalen Versicherungsschutz für Ihr Business? Dann rufen Sie uns gerne an. Unsere Versicherungsexperten sind ohne Warteschleife oder Callcenter für Sie erreichbar.

 
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Kathrin Bayer
Autorenprofil
Kathrin Bayer
Ehem. Content-Managerin

Mit über 10 Jahren Berufserfahrung im Online Marketing bei verschiedenen Plattformen und Online-Shops gibt Projektleiterin Kathrin Bayer wertvolle Tipps, die über aktuelle Trends hinausgehen.
Wenn Sie für exali Artikel schreibt, drehen sich diese zumeist um SEO- oder SEA-Risiken, E-Commerce und Onlinehandel oder die Medienbranche. Sie brennt für alle Online Marketing Bereiche und vereint dabei Erfahrung mit Neugierde.

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