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Urheberrechts-Übersicht: Die CC-Lizenzen und was sie bedeuten
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Urheberrechts-Übersicht: Die CC-Lizenzen und was sie bedeuten
Urheberrechts-Revolution: CC0 für alle!

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Montag, 19. März 2018
Montag, 19. März 2018
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Die Creative Commons-Lizenz steht für Mediennutzer:innen auf der Beliebtheitsskala gleich nach den GEMA-Vorschriften. Zu viel können Bildnutzer:innen bei der Verwendung übersehen, zu oft winken Abmahnungen und Bußgelder wegen versehentlich falsch genutzten oder vergessenen Urheberrechtsnachweisen. Ein besonderer Lizenzvertrag – die Creative Commons Zero (CC0) – soll die Nutzung vereinfachen...

Wiederholung: Creative Commons (CC)

Die CC-Lizenzen sind Standardverträge, mit denen ein:e Urheber:in auf einfache Weise Nutzungsrechte für seine:ihre Werke einräumen kann. Geschütze Werke sind beispielsweise Texte, Bilder, Musikstücke oder Videos. Je nachdem, welche Rechte für Nutzer:innen eingeräumt werden sollen, definiert sich die Lizenz anders. Mit ihr wird festgelegt, wie die Materialen verwendet werden dürfen und welche Bedingungen zu beachten sind.

Hier gibt´s alle Infos rund um die Themen:

  • Copyright: „Hoch lebe die CC-Lizenz? OLG Köln erteilt Schadensersatzforderungen eine Absage!"
  • Recht am Bild: „Gemeinfreies Bild: Mannheimer Museum mahnt trotzdem ab“

Was ist die CC0 Lizenz?

Die CC0-Lizenz ermöglicht es, Inhalte so zu verwenden, als wären sie bereits frei von Urheberrechten. Ohne Nachfrage können Materialien, die unter der CC0-Lizenz stehen, frei kopiert, veröffentlicht oder auf kommerzielle Weise verwendet werden. Anders als andere Lizenzen enthält die CC0 keine weiteren Bedingungen, wie etwa eine Namensnennung.

Eine Person, die ihr Werk mit dieser Lizenz freigibt, verzichtet auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte, soweit das gesetzlich möglich ist.

Unterschied zu anderen Nutzungslizenzen

Neben der CC0 Lizenz gibt es noch zwei weitere Lizenzen, die für Nutzer:innen relativ viele Rechte einräumen. Sie tragen die Bezeichnungen „CC-BY“ und „CC-BY-SA“. Allerdings sind hier im Gegensatz zur CC0-Lizenz ein paar Bedingungen zu beachten.

Die CC-Lizenzen und ihre Nutzung im Überblick:*

 

  1. Offene Nutzung: Es darf geteilt, verändert und kommerziell genutzt werden
  • CC0
  • CC-BY: unter Namensnennung
  • CC-BY-SA: unter Namensnennung und Weitergabe nur unter gleichen Bedingungen
  1. Halb-offene Nutzung: Es darf geteilt und verändert werden
  • CC-BY-NC: unter Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung erlaubt
  • CC-BY-ND: unter Namensnennung, keine Bearbeitung erlaubt
  • CC-BY-NC-SA: unter Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, Weitergabe nur unter gleichen Bedingungen
  1. Halb-geschlossene Nutzung: Es darf geteilt werden
  • CC-BY-NC-ND: unter Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung erlaubt
  1. Geschlossen: Alle Rechte vorbehalten
  • C

*Im Einzelfall sollten dennoch alle Lizenzen nochmals auf ihre Nutzungsbestimmungen geprüft werden, da die Bestimmungen der einzelnen Lizenzen von der jeweiligen Version und vom Nutzungsland abhängen.

Die Vorteile der CC0-Freigabe

Gerade bei Schul-und Lernmaterialien werden häufig Kopien von Texten oder Abbildungen benötigt, die beispielsweise alte Gemälde oder Skulpturen, historische Fotos oder Zeitungsartikel zeigen. Die Vorlagen stammen dabei meist aus Museen oder Archiven und können noch geschützt sein. Gerade hier profitieren Nutzer:innen von der maximalen Freigabe der CC0-Lizenz.

Nicht nur für Nutzer:innen, sondern auch für Urheber:innen bietet die CC0-Lizenz Vorteile. Ersteller von Bildungsmaterialien unterstützen mit der CC0-Lizenz den Gedanken von Bildung als Grundrecht, das jedem kostenfrei und unkompliziert zur Verfügung stehen sollte.

Die Nachteile der CC0-Freigabe

Bei all den Erleichterungen, die die CC0-Lizenz mit sich bringt, schützt sie dennoch nicht vor Abmahnungen und Schadensersatzforderungen. Dadurch, dass sich bei der Lizenz keinerlei zusätzliche Nutzungsbedingungen aufstellen lassen oder bestimmte Nutzungen ausgeschlossen werden können, hat der:die Urheber:in keinerlei Einfluss mehr darauf, von wem oder wie die Werke genutzt werden. Sollte es dem:der Urheber:in also missfallen, wie sein:ihr Werk genutzt wird, sei es aus ethischen, ästhetischen, politischen oder persönlichen Gründen, so kann er:sie nicht gegen die Nutzung vorgehen.

Auch rechtlich kann die CC0-Lizenz Schwierigkeiten bereiten, wie der folgende fiktive Beispielfall zeigt:

Beispielfall: Nutzung der CC0-Lizenz

Frau X schießt ein Foto von einem Lama, das sie anschließend an einen Verlag verkaufen will. Ein:e Hacker:in schafft es jedoch, sich illegalen Zugang zu dem Bild zu verschaffen und stellt es in einem kostenlosen Bildportal unter der CC0-Lizenz ein und gibt sich als Urheber:in aus. Frau Y lädt sich das Bild aus dem Bildportal herunter, um es in einem Zeitungsartikel zu verwenden.

Frau X entdeckt das Bild in der Zeitung und mahnt Frau Y für die unrechtmäßige Nutzung ihres Lama-Bildes ab. Tatsächlich würde Frau X diesen fiktiven Rechtsstreit gewinnen, da Frau Y selbst dazu verpflichtet ist, die Bildlizenz vor dem Download auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Das Problem liegt hier unter anderem auch bei den kostenlosen Portalen, bei denen die Nutzer:innen davon ausgehen, dass Sie dort rechtmäßig die Lizenzen eingeräumt bekommen. Die Portale selbst versuchen sich weitgehend aus der Haftung zu nehmen. Für Nutzer:innen ist es jedoch kaum nachvollziehbar, ob das Bild rechtmäßig unter einer CC0-Lizenz steht oder ob jemand unbefugtes das Bild dort hochgeladen und zur Verfügung gestellt hat.  

Sicher durch den Copyright-Dschungel

Wie der Beispielfall zeigt, heißt Zero-Lizenz nicht Zero-Verantwortung. Im Copyright- und Urheberrechts-Dschungel lohnt es sich, stets mit Netz und doppeltem Boden unterwegs zu sein.

Gerade im Business sollten sich alle Bildnutzer:innen umfassend absichern, um im schlimmsten Fall nicht vor dem finanziellen Ruin zu stehen. Die Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de sichern beispielsweise bei der falschen Nutzung von Copyrightlizenzen ab. Mit dem integrierten passiven Rechtsschutz übernehmen sie die Kosten, die anfallen, um die Rechtmäßigkeit des Anspruchs zu überprüfen. Im Falle einer berechtigten Schadenersatzforderung aus der Verletzung von Urheberrechten, Lizenzrechten, Domainrechten oder Persönlichkeitsrechten übernehmen sie deren Zahlung.

Weitere Informationen rund um das Thema CC-Lizenzen gibt es in unserem Video!

 

 

© Vanessa Materla – exali AG

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4 Kommentare
Kommentar
578
Björn Teichmann kommentierte am Freitag, 30. März 2018 Antworten
Danke für die tolle Auflistung. Kann ich gut gebrauchen. Björn
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579
exali.de-Redaktion kommentierte am Dienstag, 3. April 2018 Antworten
Lieber Björn, vielen Dank für deinen netten Kommentart! Es freut uns, dass dir der Artikel gefällt :-) Liebe Grüße aus der exali.de-Redaktion
Kommentar
696
kai stachowiak kommentierte am Donnerstag, 19. September 2019 Antworten
toller Artikel Ich habe eine frage wie schaut es denn bei CC0 aus wenn man die Bilder Von einer cc0 Webseite runter lädt , und bei sich auf der Webseite auch als cc0 download anbietet ist das erlaubt? weil viele Webseiten den Passus*darf nicht auf ähnlichen Webseiten hochgeladen werden* was doch den CC0 eigendlich wiederspicht oder? gruß kai
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697
exali.de-Onlineredaktion kommentierte am Freitag, 20. September 2019 Antworten
Hallo Kai, vielen Dank für deine Frage. Da wir keine Anwälte sind, dürfen wir dich nicht rechtlich beraten. Gerne geben wir dir aber unsere nicht juristische Einschätzung ab. In dem von dir geschilderten Fall ist es zwar so, dass ein Bild aufgrund der CC0-Lizenz frei genutzt und verbreitet werden darf, allerdings nutzt du durch deinen Download den Service des Bildportals. Wenn dieses Bildportal in seinen AGB festlegt, dass die Bilder nicht auf anderen Bildportalen veröffentlich werden dürfen, dann kann eine Missachtung dieser Richtlinien zu einem Rechtsstreit führen. Dort würde dann abschließend geklärt, wie sich der Fall darstellt. Im Zweifelsfall solltest du daher einen auf Bildrecht spezialisierten Anwalt suchen und dich dort rechtlich beraten lassen. Viele Grüße aus der exali.de-Onlineredaktion
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