Das sollten Sie über die Verwendung lizenzpflichtiger Musik auf TikTok, YouTube, Instagram und Co. wissen
TikTok hat im letzten Jahr ein rasantes Wachstum hingelegt und erfreut sich vor allem bei der Generation Z immenser Beliebtheit. Das haben nun auch zahlreiche Unternehmen erkannt und beginnen, die Plattform für ihre Werbebotschaften zu nutzen. Allerdings sollten Sie bei der Wahl der Musik für Ihre Videos vorsichtig sein, denn wie vor kurzem das Debakel um die „Jerusalema-Challenge“ zeigte, kann das Einbinden populärer Hits teuer werden.
Die „Jerusalema-Challenge“ und der Streit um Lizenzgebühren
Es begann so schön: Dutzende Videos in denen Polizist:innen, Pfleger:innen, Feuerwehrleute dem Corona-Frust mit einem Tanzvideo begegneten. Zum Song „Jerusalema“ von Master KG wurde vor und in Kliniken, Polizeistationen oder Feuerwehrhäusern Flashmobs inszeniert und getanzt. Doch kaum waren die Videos auf Plattformen wie TikTok, YouTube, Facebook oder Instagram verfügbar, schon folgte das böse Erwachen, denn: Warner Music, bei denen der Künstler Master KG unter Vertrag steht, forderte nachträglich Lizenzgebühren für die Nutzung der Songs. Auf den empörten Aufschrei reagierte Warner Music mit dem Statement, dass es in schwierigen Zeiten wichtiger denn je sei, Künstler:innen für ihre Musik bezahlt werden, wenn diese von Dritten genutzt werde.
Aber Moment mal, erhalten Künstler:innen nicht eigentlich ohnehin schon Geld für die Verwendung ihrer Musik durch die GEMA? Grundsätzlich: Ja. Für soziale Netzwerke wie YouTube, Instagram, Facebook, TikTok und Co. hat die GEMA pauschalisierte Lizenzvergütungen geschlossen. Das bedeutet: lädt jemand ein Video mit lizenzpflichtiger Musik auf einem sozialen Netzwerk hoch, dann rechnet die GEMA die anfallenden Gebühren direkt mit der Plattform ab und für Nutzer:innen fallen keine weiteren Kosten an. Nur beruft sich Warner Music mit seiner Forderung nicht auf die Lizenzvergütung, sondern auf das sogenannte Synchronisationsrecht.
Warum Sie das Synchronisationsrecht kennen sollten
Als Synchronisationsrecht wird das Recht bezeichnet, ein Musikstück als Filmmusik mit einem Filmwerk zu verbinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein dreistündiger Hollywood-Film ist oder ein dreiminütiger Clip zu einer Tanz-Challenge. Wer also ein Video mit lizenzpflichtiger Musik produziert und dieses in einem sozialen Netzwerk hochlädt, der greift in das Synchronisationsrecht von Warner Music ein. Nun mögen Sie – zu Recht – fragen: Aber wie soll denn eine Plattform wie TikTok überhaupt funktionieren, ohne dass die Nutzer:innen dabei quasi im Tagesrhythmus Abmahnungen erhalten? Nun, es besteht ein Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer privaten Nutzung.
Sie überlegen für Ihre Marke oder Ihr Unternehmen auf TikTok werben? In seinem Blog schreibt exali-Gründer Ralph Günther über die 3 Kriterien die zeigen, ob Sie einsteigen sollten.
Die Süddeutsche-Zeitung zitiert dafür in einem Artikel zum Debakel um die „Jerusalema-Challenge“ Florian Drücke, den Vorstandsvorsitzenden des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI). Dieser stellt klar: Es macht einen Unterschied, ob die veröffentlichten Videos aus rein privatem Interesse hochgeladen werden oder ob damit im weitesten Sinne eine gewerbliche Absicht verfolgt wird. Wer also zum Beispiel als Privatperson einen Clip bei TikTok hochlädt, auf dem er/sie zu „Jerusalema“ tanzt, der muss in der Regel dafür keine Erlaubnis für die Verwendung der Musik einholen. „Die meisten Musikunternehmen räumen den Plattformen dafür schon lange Lizenzen ein“, so Drücke. Sobald man aber im Namen eines Unternehmens oder einer Marke ein Video auf einem sozialen Netzwerk veröffentlicht, handelt es sich um eine kommerzielle Nutzung.
Videos mit Musik auf TikTok und Co: Das sollten Sie beachten
TikTok ist insofern eine Besonderheit, als das die Plattform auf das Erstellen und Hochladen kurzer Videos zu bekannten Songs ausgelegt ist. Wer hier also für sein Unternehmen oder seine Marke werben und dabei lizenzpflichtige Musik verwenden will, der sollte sich vorher bei dem zuständigen Musikunternehmen eine Lizenz einholen. Laut Drücke sei dies im Falle von kommerziellen Nutzungen durch Unternehmen oder Organisationen, die werbliche oder imagefördernde Videos veröffentlichen, das übliche Vorgehen. Die Größe Ihres Unternehmens spielt dabei keine Rolle und auch für Influencer:innen, die ja quasi selbst ihre Marke sind, gilt das Synchronisationsrecht ebenfalls.
Zusammenfassend sollten Sie bei der Verwendung von Musik in ihren Videos auf sozialen Netzwerken stets folgendes beachten:
- Verwenden Sie keine Musik in Ihren Clips, ohne vorher die Lizenzrechte geklärt zu haben.
- Um auf der sicheren Seite zu sein, nutzen Sie gemeinfreie Musiktitel, die nicht kommerziell lizenziert werden müssen.
- Wenn Sie das Musikwerk einer bestimmten Künstlerin oder eines bestimmten Künstlers oder einer Musikgruppe verwenden möchten, sprechen Sie unbedingt vorab mit dem zuständigen Musikunternehmen – egal ob Ihr Clip eine Länge von drei Sekunden oder drei Stunden hat.
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite sein
Wie man am Beispiel der Unternehmen und Organisationen, die an der „Jerusalema-Challenge“ teilgenommen haben sieht: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das Synchronisationsrecht mag zwar umstritten sein, doch wenn die Abmahnung erst einmal im Briefkasten liegt, kann ein Streit teuer und anstrengend werden. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung über exali.de, zum Beispiel unsere Media-Haftpflicht für Kreative und Medien-Agenturen oder die IT-Haftpflicht für Tätigkeiten im Bereich IT und Engineering sind Sie umfassend gegen Schadenersatzforderungen Dritter und sämtliche Risiken Ihrer Branche abgesichert.