Was tun, wenn deine Businessidee kopiert wird?
Eine tragfähige Geschäftsidee ist harte Arbeit, hinter der viel Zeit steckt. Umso größer ist das Entsetzen, wenn jemand diese Idee kopiert. Wie Sie darauf reagieren und was Sie gegen Ideen-Diebstahl tun können, teilen wir in diesem Artikel.
Was tun, wenn das eigene Business-Modell kopiert wird?
Nach dem ersten Schock stellen sich Betroffene die Frage: Wie sollen Sie reagieren? Wenn es um die angemessene Reaktion auf die Kopie einer Geschäftsidee geht, schwanken viele Gründende zwischen zwei Extremen: Einige wollen die letzten zehn Cent aus ihrer Konkurrenz herausklagen, andere hoffen, dass eine höfliche Bitte genügt, um weiteren geistigen Diebstahl zu unterbinden. Tatsächlich führt aber meist ein Mittelweg zum Erfolg.
Wie gehen Sie bei Ideenklau vor?
Wenn Sie feststellen, dass jemand Ihre Geschäftsidee kopiert, sind Sie über diese Dreistigkeit womöglich erst einmal sehr wütend. Das ist menschlich, aber nicht zielführend. Cholerische Ausbrüche in Kombination mit wütenden E-Mails oder Telefonaten bringen niemanden weiter. Gehen Sie stattdessen analytisch vor, um eine solide Argumentationsgrundlage zu schaffen.
Fragen Sie sich: Was genau wurde kopiert? Die Geschäftsidee, der Aufbau der Website, Logos, Bilder, Claims…arbeiten Sie systematisch alles durch. Wenn Sie über Unterstützung aus dem IT-Bereich verfügen, kann diese vielleicht herausfinden, ob und mit welcher technologischen Unterstützung die Konkurrenz gearbeitet hat. Dieser Faktencheck ist nicht nur wichtig, damit Sie wissen, woran Sie sind. Er bildet auch eine wichtige Basis, falls Sie sich dafür entscheiden, eine Anwältin oder einen Anwalt einzuschalten.
Lohnt eine persönliche Kontaktaufnahme?
Im ersten Schritt Kontakt zur Diebin oder zum Dieb aufzunehmen, um das Problem in Ruhe persönlich zu besprechen, zeugt in jedem Fall von Besonnenheit. Ob das gelingt, hängt allerdings maßgeblich davon ab, welchen Hintergrund der Diebstahl hat.
Wenn Sie sich kennen, Sie die persönliche Kränkung beiseitelassen und stattdessen klug verhandeln können, kann sich eine persönliche Ansprache lohnen. Haben jedoch Fremde Ihre Geschäftsidee gestohlen, ist der juristische Weg wahrscheinlich die bessere Wahl, wenn Sie nicht bereit sind, den Diebstahl hinzunehmen.
Was sind die gesetzlichen Regeln bei Ideenklau?
Beim Schlagwort „Ideenschutz“ haben viele Gründende, Selbständige und Freelancer erst einmal die Tendenz, sich auf das Urheberrecht zu berufen. Das gestaltet sich allerdings schwierig, denn in Deutschland können Sie eine reine Idee nicht einfach schützen lassen – erst recht nicht, solange sie nicht in körperlicher Form vorliegt.
Zudem schützt das Urheberrecht eher künstlerische Schöpfungen wie Literatur, Gemälde oder auch Fotos. Glücklicherweise bietet das deutsche Recht weitere Möglichkeiten, Ihr Geschäftsmodell zumindest in Teilen zu schützen.
- Markenrecht
Grafische Darstellungen, insbesondere, wenn sie dazu dienen, Ihre Ware von anderen zu unterscheiden, können Sie als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registrieren lassen. - Patent oder Gebrauchsmuster
Ist Ihr Produkt eine Erfindung technischer Natur, können Sie es auf dieser Grundlage schützen lassen. Auch dafür benötigen Sie eine Anmeldung beim DPMA. Die Laufzeit eines Patents beträgt 20 Jahre, für ein Gebrauchsmuster zehn. Die Auflagen sind allerdings streng!
Prüfen Sie genau, ob Ihr Produkt die Voraussetzungen für diese Schutzvariante erfüllt.
- Designrecht
Das Designrecht schützt die Erscheinungsform eines Erzeugnisses. Auch diesen Schutz erhalten Sie durch eine Anmeldung beim DPMA für maximal 25 Jahre.
Die vier hier aufgeführten Gebiete gehören zum gewerblichen Rechtsschutz. Abseits davon existiert eine weitere Option: Wenn Sie mit potenziellen Geschäftspartnerinnen oder -partnern in Verhandlung treten, sollten Sie auf eine Vertraulichkeitserklärung beziehungsweise einen Geheimhaltungsvertrag setzen, um zu verhindern, dass die anderen Parteien sich auf Ihre Business-Idee stürzen. Denken Sie daran, im Vertrag einen angemessenen Schadenersatz festzulegen, damit alle Beteiligten auch motiviert sind, sich an die getroffene Abmachung zu halten.
Wie hilft das Wettbewerbsrecht bei Ideenklau?
Eine der wenigen gesetzlichen Vorschriften, die sich wirklich explizit mit dem Thema Ideenklau auseinandersetzt, ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es schützt zwar nicht Ihre reine Geschäftsidee, aber durchaus deren konkrete Umsetzung. Sind SIe bereits am Markt aktiv, steht Ihnen hier eine rechtliche Basis zur Verfügung, um Ihr Business vor Ideenklau zu schützen, wenn beispielsweise jemand Ihr Angebot 1:1 kopiert.
Die Grundlage hierfür finden Sie in Paragraf 4 UWG:
Unlauter handelt, wer
Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er
a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,
b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder
c) die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;
Haben Sie eine Geschäftsidee konkret umgesetzt, zum Beispiel in Form eines greifbaren Produkts, ist sie durchaus schützenswert! So eine Produkteinführung will allerdings sorgfältig geplant sein. Im Artikel Wie gelingt der Produktlaunch? 6 Schritte zur Produkteinführung erläutern wir, was für einen erfolgreichen Produktlaunch wichtig ist.
Wann lohnt sich das Vorgehen gegen Ideen-Diebstahl?
Fällt Ihre Geschäftsidee Diebstahl zum Opfer, ist das wahnsinnig ärgerlich und es ist ein ganz natürlicher Impuls, Ihre Idee erst einmal verteidigen zu wollen. Letzten Endes bleibt der Umgang mit Copycats allerdings Abwägungssache – es geht immer darum, was Sie bereit sind hinzunehmen. Tatsächlich müssen Sie sich nicht alles bieten lassen! Auch exali hat bereits Erfahrungen mit Ideenklau und ist bereits erfolgreich juristisch dagegen vorgegangen.
Dabei geht es gar nicht so sehr darum, die Kopie des Geschäftsmodells zu verhindern – das ist auf lange Sicht nur schwer zu vermeiden. Doch wenn der Internetauftritt eines Unternehmens darauf abzielt, für eine direkte Verwechslung mit einem anderen Unternehmen zu sorgen, sollten Sie sich zur Wehr setzen.
Wollen Sie derartige Nachahmungen unterbinden, kommen Sie ohne anwaltliche Unterstützung nicht aus. Letzten Endes müssen Sie unternehmerisch abwägen, wie hoch Sie das finanzielle Risiko durch die Nachahmung für Ihr Business einschätzen und mit welchen Anwaltskosten Sie rechnen.
Berücksichtigen Sie außerdem die Einschätzung Ihrer Anwältin oder Ihres Anwalts zu Erfolgsaussicht! Versuchen Sie dabei, sich nicht zu sehr „persönlich“ angegriffen zu fühlen, sondern so eine Entscheidung nüchtern auf Basis der Zahlen zu treffen. Bedenken Sie zudem: So nervig und unfair Ideenklau auch ist, er ist Teil des Wettbewerbs in jeder Branche und es schadet nicht, ihm mit einer unternehmerischen Einstellung zu begehen, solange er nicht Überhandnimmt.
Letztendlich unterstreicht der Nachahmungsversuch auch Ihren Erfolg, denn erfolglose Businessmodelle werden nicht kopiert. Zudem ist Nachahmung meist nur von kurzfristigem Erfolg gekrönt, denn es fehlt der Mehrwert des Originals.
Außerdem lassen sich nicht alle Dinge (wie zum Beispiel langjähriges KnowHow in der Kundenbetreuung) kopieren. Lehnt also jemand ein Business an Ihre Geschäftsidee an, sehen Sie das grundsätzlich erst einmal als Motivation, schneller und besser zu agieren, als der Wettbewerb und gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden Ihr Angebot kontinuierlich zu verbessern. Denn wenn Sie den anderen stets voraus sind, wer kann Ihnen dann noch etwas anhaben?
Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.



