0821 / 80 99 46 - 0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
0821 / 80 99 46 - 0
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
"Komplexe Themen - einfach erklärt"
Manuel Hunkenschröder
Online-Marketing
Ihr Business bestens versichert
Manuel Hunkenschröder, Online-Marketing

Manuel Hunkenschröder
Online-Marketing
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    sonstige Dienstleister

    Haftpflicht für Dienstleister

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht
    Cyber-Versicherung

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Blog
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
Home / News&Stories /
Urteil zu Werbemails: Warum nicht nur der Versender haftet…
Urteil zu Werbemails: Nicht nur der Versender haftet…
Werbung? Nein danke!
Werbung? Nein danke!

Urteil zu Werbemails: Warum nicht nur der Versender haftet…
Urteil zu Werbemails: Nicht nur der Versender haftet…

Beitrag von Jan Mörgenthaler Beitrag von Jan Mörgenthaler Jan Mörgenthaler
Beitrag von Jan Mörgenthaler Beitrag von Jan Mörgenthaler Jan Mörgenthaler
Freitag, 13. September 2019
Freitag, 13. September 2019
<- Zurück zur Übersicht

Wer ohne Einwilligung des Empfängers eine Werbemail verschickt, riskiert eine Abmahnung. Den Mailversand an Dienstleister auszulagern, ist auch keine Lösung, sagen die Richter des Landgerichts Frankenthal. Warum sie die sogenannte Störerhaftung dabei sehr streng beurteilten und was sie sonst zur Urteilsbegründung sagten, erfahren Sie hier…

Anwalt erhält unzulässige Werbemail

Kläger in diesem Fall ist ein Rechtsanwalt, der eine Werbemail, der er nie zugestimmt hat, in seinem beruflichen Postfach hatte. Die Werbung stammte von einem Finanzdienstleistungsunternehmen, versandt wurde sie jedoch von einem beauftragten Drittunternehmen (Mailing-Dienstleister).

Der Anwalt verschickte aufgrund der unzulässigen Mail eine Abmahnung an den Finanzdienstleister, der für die Werbemail verantwortlich ist. Daraufhin erhielt er lediglich die Unterlassungserklärung des Drittanbieters mit dem Hinweis, dass dieser schließlich die Werbung verschickt habe. Das reichte dem Anwalt jedoch nicht aus, um auch den Verantwortlichen für die Mails (den Finanzdienstleister) zu entlasten. Daher verklagte er diesen vor dem Landgericht Frankenthal und bekam Recht (Urteil LG Frankenthal vom 10.07.2018, Az:6 O 322/17).

Auftraggeber von Werbemails haftet als Störer

Vor Gericht argumentierte der Finanzdienstleister (also der Werbeverantwortliche) damit, dass er die Werbung nicht selbst verschickt habe und daher der Dienstleister für die Panne verantwortlich sei. Diese Argumentation ließen die Richter jedoch nicht gelten.

Sie stellten zunächst einmal fest, dass es sich um unzulässige Werbung handelte, da der Anwalt in „seinem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt“ worden sei.

Eine Werbemail an eine betriebliche Mailadresse beeinträchtigt immer den betrieblichen Ablauf, da der Empfänger Arbeitszeit aufwenden muss, um die E-Mail zu lesen oder zu löschen. In diesem Fall kommt erschwerend hinzu, dass der Empfänger ein Rechtsanwalt ist. Denn Anwälte sind aufgrund ihres hohen Haftungsrisikos gezwungen, Mails genau zu prüfen, bevor sie sie löschen.

Doch warum haftet der Werbetreibende für die Mail, obwohl er sie nicht selbst verschickt hat? Hier kommt die sogenannte Störerhaftung ins Spiel.

Was ist die Störerhaftung?

„Als Störer haftet derjenige, der ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt und ihm zumutbare Mitwirkungspflichten verletzt hat.“ (vgl. BGH I ZR 304/01, S. 18)

Vereinfacht gesagt: Jemand kann auch für eine Rechtsverletzung verantwortlich sein, weil er diese in irgendeiner Art gefördert oder ermöglicht, jedoch nicht selbst begangen hat.

Der Auftraggeber der Mail haftet in diesem Fall als Störer, weil er dazu beigetragen hat, dass die Mail an den Anwalt versendet werden konnte. Zur Begründung führte das Gericht aus:

 
 

„Dabei ist es ohne Bedeutung, dass der Versand der E-Mail letztlich auf die (möglicherweise fehlerhafte) Eingabe der E-Mail-Adresse des Klägers durch einen Dritten zurückgeht. Als Mitwirkung genügt auch die Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten.“

„Es genügt demnach, wenn die Beklagte an der Schaffung eines rechtswidrigen Zustands objektiv mitgewirkt hat. Ausreichend ist deshalb bereits, dass der Versand von Werbe-E-Mails über die unternehmerische Tätigkeit der Beklagten auf Veranlassung der Beklagten durch die Firma A gestartet wurde und die Beklagte beim Empfänger der E-Mail nach deren Inhalt als werbendes Unternehmen erscheint.“

Kurz gesagt: Durch die Beauftragung des Mailing-Dienstleisters hat das Finanzdienstleistungsunternehmen erst ermöglicht, dass Werbemails verschickt werden. Mit seiner strengen Auslegung der Störerhaftung will das Gericht verhindern, dass solche Mailingaktionen ausufern und Unternehmen dafür Drittanbieter beauftragen, um haftungsrechtlich aus dem Schneider zu sein.

Da das beklagte Unternehmen in Berufung ging, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Tipps: Werbemails und Newsletter rechtssicher versenden

Diese Vorgaben sollten Sie beachten, wenn Sie Werbemails und Newsletter verschicken:

  • Verschicken Sie niemals Mails ohne Einwilligung des Empfängers
  • Nutzen Sie immer das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren
  • Protokollieren Sie die Einwilligung des Empfängers als Beweismittel im Streitfall
  • Beachten Sie auch bei Mails das Urheber- und Markenrecht. Verwenden Sie keine Bilder und Logos, für die Sie keine Lizenz oder Erlaubnis besitzen und kopieren Sie keine Texte aus anderen Quellen
  • Wenn in Ihrer Werbemail Preise enthalten sind, müssen diese der Preisangabenverordnung (kurz PAngV) entsprechen und Sie müssen sowohl den Preis als auch die Mehrwertsteuer, Versandkosten und den Grundpreis angeben
  • Jede geschäftliche E-Mail benötigt ein vollständiges Impressum
  • Bei Newslettern muss für den Empfänger ersichtlich sein, wer den Newsletter versendet, welcher Inhalt im Newsletter zu erwarten ist, wie häufig dieser versendet wird und wie er ihn wieder abbestellen kann

Berufshaftpflicht: Ein Schutz für den Fall der Fälle

Berufshaftfpflicht

Um Werbung und Newsletter rechtssicher zu versenden, gibt es einige Regeln zu beachten. Wenn Sie sich an die genannten Vorgaben halten, haben Sie schon einiges richtig gemacht. Trotzdem kann beim Newsletter-Versand versehentlich etwas schiefgehen und Sie können wegen unzulässiger Werbung abgemahnt werden. Im Fall einer Abmahnung ist die Berufshaftpflichtversicherung über exali.de an Ihrer Seite. Der Versicherer prüft auf eigene Kosten, ob die Forderung berechtigt ist. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt und berechtigte Forderungen bezahlt.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an. Bei exali.de gibt es keine Telefonwarteschleife und kein Callcenter. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist gerne für Sie da!

 

© Jan Mörgenthaler – exali AG
Jan Mörgenthaler
Autorenprofil
Jan Mörgenthaler
Online-Redakteur

Wer bin ich?
Nach meinem Bachelor in Medienkonzeption habe ich in Köln als Redaktionsassistent bei einer Produktionsfirma gearbeitet und bin nun im schönen Augsburg bei exali.de in der Online-Redaktion gelandet.
Was mag ich?
Eishockey, Motorradfahren, Freizeitparks, Gaming und leckeres Essen.
Was mag ich nicht?
Stau, Pilze und lange Warteschlangen an der Achterbahn.

Autorenprofil
Jan Mörgenthaler
Jan Mörgenthaler

Online-Redakteur

Wer bin ich?
Nach meinem Bachelor in Medienkonzeption habe ich in Köln als Redaktionsassistent bei einer Produktionsfirma gearbeitet und bin nun im schönen Augsburg bei exali.de in der Online-Redaktion gelandet.
Was mag ich?
Eishockey, Motorradfahren, Freizeitparks, Gaming und leckeres Essen.
Was mag ich nicht?
Stau, Pilze und lange Warteschlangen an der Achterbahn.

vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
„Du bist ein großer Perverser!“ Erpresser-E-Mail oder doch nur Spam?
„Du bist ein großer Perverser!“ Erpresser-E-Mail oder doch nur Spam?
Mail-Adresse im Impressum: Reicht eine automatisierte Rückantwort?
Mail-Adresse im Impressum: Reicht eine automatisierte Rückantwort?
Urteil: Ist es unzulässig, Kunden per Mail nach einer Bewertung zu fragen?
Urteil: Ist es unzulässig, Kunden per Mail nach einer Bewertung zu fragen?
Spam vorbeugen und erkennen: Die besten Tipps
Spam vorbeugen und erkennen: Die besten Tipps
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
„Du bist ein großer Perverser!“ Erpresser-E-Mail oder doch nur Spam?
„Du bist ein großer Perverser!“ Erpresser-E-Mail oder doch nur Spam?
Mail-Adresse im Impressum: Reicht eine automatisierte Rückantwort?
Mail-Adresse im Impressum: Reicht eine automatisierte Rückantwort?
Urteil: Ist es unzulässig, Kunden per Mail nach einer Bewertung zu fragen?
Urteil: Ist es unzulässig, Kunden per Mail nach einer Bewertung zu fragen?
Spam vorbeugen und erkennen: Die besten Tipps
Spam vorbeugen und erkennen: Die besten Tipps
0 Kommentare
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • GULP
  • freelancermap
  • BITMi
  • k2 Partnering Solutions
  • sevDesk

Über uns

  • Über exali.de
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Cookie-Einstellungen

Um die Funktion unseres Online-Tarifrechners auf exali.de zu gewährleisten, ist der Einsatz von Cookies notwendig. Zusätzliche Cookies, die für statistische Zwecke oder personalisierte Inhalte genutzt werden, kommen nur dann zum Einsatz, wenn Sie diesen zustimmen. Um Ihre Cookie-Einstellungen anzupassen, klicken Sie auf die entsprechenden Checkboxen und anschließend auf „Auswahl bestätigen“. Alternativ können Sie mit dem Klick auf „Alles auswählen“ allen Cookies zustimmen. Ihre Cookie-Einstellungen können Sie jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum
 
Details anzeigen Details ausblenden
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite notwendig. Hierzu zählen beispielsweise die Funktion des Online-Tarifrechners und sicherheitsrelevante Funktionen.

Statistik

Für unsere User möchten wir Angebote und Inhalte auf unseren Webseiten stets verbessern. Hierfür erfassen wir mit Google Analytics anonymisierte Daten für Analysen und Statistiken und werten diese aus. Mit diesen Cookies können wir beispielsweise erfassen, welche Infotexte besonders häufig angeklickt werden und entsprechend unsere Informationen optimieren.

Personalisierung

Mit diesen Cookies können wir den Service für unsere User verbessern und Ihnen individualisierte Inhalte, passend zu Ihren Interessen, anzeigen. Mit dem LinkedIn Insight-Tag, Google Ads und dem Facebook Pixel können wir Ihnen auch plattformübergreifend passende Inhalte ausspielen.
Auswahl bestätigen
alles auswählen und bestätigen
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Ihr Geschäftssitz befindet sich in
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.