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Wasserschaden in gemieteten Büroräumen – ein echter exali-Schadenfall
Sachschaden in Mieträumen

Wasserschaden in gemieteten Büroräumen – ein echter exali-Schadenfall

Beitrag von Vivien GebhardtBeitrag von Vivien GebhardtVivien Gebhardt
Beitrag von Vivien GebhardtBeitrag von Vivien GebhardtVivien Gebhardt
Mittwoch, 14. Februar 2024
Mittwoch, 14. Februar 2024
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Eine klare Trennung zwischen Beruf und Privatleben oder ein ruhiger Ort zum Arbeiten: Ein Büro für das eigene Business anzumieten hat viele Vorteile. Gleichzeitig birgt die Anmietung von Büroräumen auch potenzielle Risiken, die Sie kennen sollten. Wenn sich zum Beispiel beim Auszug diverse Schäden auftun, kann es schnell teuer werden. Welche Kosten dabei auf Sie zukommen können, erfahren Sie im neuesten Schadenfall.

Artikelübersicht:

Wasser ruiniert Parkett

Die Schäden häufen sich

Berufshaftpflicht übernimmt den Mietsachschaden

Wasser ruiniert Parkett

Die Inhaberin einer Marketingagentur hatte einige Büroräume angemietet, um ihre Kundschaft angemessen empfangen zu können und den Mitarbeitenden ausreichend Platz zu bieten. Da das Unternehmen kontinuierlich wuchs, beendete die Agenturinhaberin das Mietverhältnis nach einigen Jahren fristgerecht. Ziel war es, in größere Räume umzuziehen.

Beim Auszug offenbarte sich jedoch eine böse Überraschung. Durch eine undichte Stelle in einem Blumenkübel war nach dem Gießen immer wieder Wasser ausgetreten. Das hatte den Parkettboden ringsum verfärbt und aufquellen lassen. So war eine reibungslose Übergabe der Räume an den Vermieter nicht möglich.

Tipp:

Die Gefahren im Medienbereich sind vielfältig. Damit Sie wissen, womit Sie es zu tun haben, haben wir die größten Risiken für Agenturen in diesem Artikel für Sie aufbereitet: Businessrisiken von Agenturen: Diese Gefahren sollten Sie kennen.

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Die Schäden häufen sich

Der Vermieter beauftragte eine Fachfirma, um das Ausmaß des Schadens abzuschätzen. Die stellte rasch fest, dass man die in Mitleidenschaft gezogenen Parkettleisten zwar einzeln austauschen konnte. Allerdings bemerkten die Fachleute ein weiteres Problem: Der Boden im gesamten Raum hatte sich über die Jahre dermaßen abgenutzt, dass er vollständig geschliffen und geölt werden musste. So hatte sich die Summe für die Ausbesserungsarbeiten schnell auf knapp 1.000 Euro erhöht. Der Vermieter machte den Schaden bei der Inhaberin der Agentur geltend – schließlich hatte diese die Räume im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit beschädigt.

Ihr Rundum-Schutz bei allen Medientätigkeiten

Ob Sie Marketingkampagnen für Ihre Kundschaft verantworten, Webseiten optimieren oder Onlineshops konzipieren – die Tätigkeiten im Medienbereich sind vielfältig und herausfordernd. Dementsprechend facettenreich sind auch die Risiken, mit denen Sie in Ihrem Business konfrontiert werden. Neben der Gefahr, Dritten einen finanziellen Schaden zu bescheren, besteht auch das Risiko für Personen- oder Sachschäden. Hier greift die bereits im Basisschutz enthaltene Kombination aus Berufs- und Betriebshaftpflicht über exali.

Egal, um welche Schadensart es sich handelt: Machen Dritte Ihnen gegenüber Ansprüche geltend, steht Ihnen Ihr Versicherer zur Seite. Er prüft die Forderungen und kommt gegebenenfalls für den Schaden auf. Unberechtigt Ansprüche werden in Ihrem Namen abgewehrt.

Sie haben Fragen zum Versicherungsumfang Ihrer Berufshaftpflichtversicherung? Dann ist der exali Kundenservice von Monat bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter +49 (0) 821 80 99 46 0 für Sie da! Alternativ erreichen Sie uns auch über unser Kontaktformular.

Berufshaftpflicht übernimmt den Mietsachschaden

Die Agenturinhaberin suchte daraufhin im Rahmen ihrer Media-Haftpflicht Unterstützung bei den Versicherungsexpertinnen und -experten im Kundenservice von exali. Sie unterzogen den Fall einer eingehenden Prüfung und konnten ihn aufgrund langjähriger Erfahrung mit derartigen Schäden rasch an den zuständigen Versicherer weiterreichen. Dieser beglich die Schadensumme abzüglich einer geringen Selbstbeteiligung von 250 Euro vollständig.

Diese rasche und professionelle Abwicklung war möglich, da bereits der Basisumfang der Media-Haftpflicht Ihr Business umfassend schützt. Die Vermögensschadenhaftpflicht sichert finanzielle Schäden ab, die Sie bei Dritten verursachen. Ebenfalls im Basisschutz enthalten ist die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn Sie im Zuge Ihrer beruflichen Tätigkeit einen Personen- oder Sachschaden verursachen – so wie im Fall der Agenturinhaberin, die den Mietsachschaden zu verantworten hatte.

Achtung:

Oft genügt schon eine kurze Unachtsamkeit und es wird richtig teuer. So wie im Fall dieser Werbeaktion: Kommafehler sorgt für überteuerte Werbekampagne – ein echter Schadenfall.

Dieser Fall zeigt eines sehr deutlich: Auch in vorrangig digitalen Berufen sind Sie vor Sachschäden nicht gefeit. Achten Sie daher genau auf den Umfang Ihrer Versicherungspolice. Ideal ist eine Kombination aus einer Vermögensschadenhaftpflicht für finanzielle Schäden sowie einer Betriebshaftpflicht zur Absicherung für Personen- und Sachschäden. Damit sind Sie sicher aufgestellt und können sich voll auf Ihr Business fokussieren.

Vivien Gebhardt
Autorenprofil
Vivien Gebhardt
Online-Redakteurin

Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.

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Vivien Gebhardt
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Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.

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