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Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht: Was ist der Unterschied?
Berufs- und Betriebshaftpflicht: Was ist der Unterschied?
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Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht: Was ist der Unterschied?
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Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Dienstag, 19. Dezember 2017
Dienstag, 19. Dezember 2017
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Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung: Diese Wahl betrifft jeden, der sich gegen die Risiken in seinem Business absichern will. Dabei ist es auf keinen Fall gleichgültig, auf welche der beiden Versicherungen die Entscheidung fällt. Denn obwohl beide Berufsrisiken absichern, gibt es doch gravierende Unterschiede im Versicherungsumfang. Eine falsche Entscheidung kann im schlimmsten Fall bedeuten, dass eine Schadenersatzzahlung am Ende von keiner Versicherung übernommen wird…

Berufs- oder Betriebshaftpflicht: Wo liegt der Unterschied?

Eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Betriebshaftpflichtversicherung unterscheiden sich unter anderem durch die Risiken, die sie abdecken.

Berufshaftpflichtversicherung einfach erklärt:

Der Begriff “Berufshaftpflicht“ ist als Oberbegriff für eine Haftpflichtversicherungen zu verstehen, die berufliche Risiken versichert. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist kein festgeschriebener Begriff – somit ist auch nicht allgemeingültig definiert, welche Risiken diese Versicherung im Einzelnen abdecken muss. Sie kann also auch eine Betriebshaftpflichtversicherung enthalten, was die klare Trennung der beiden gewerblichen Versicherungen schwierig macht.   

Betriebshaftpflichtversicherung einfach erklärt:

Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert insbesondere Personen- und Sachschäden ab, die durch die freiberufliche oder selbständige Tätigkeit – also den „Betrieb“ eines Geschäftes bzw. einer „Betriebsstätte“ – verursacht werden.

Besteht die Betriebsstätte aus einem Büro (kaufmännischen Betrieb), wird für die Betriebshaftpflicht auch gerne der Begriff Bürohaftpflicht oder Büro- und Betriebshaftpflicht verwendet.

Zu den versicherten Risiken einer Betriebshaftpflicht gehören zum Beispiel Verletzungen eines Kunden im Büro (Personenschaden) oder Kratzer im Parkett des gemieteten Büros (Sachschaden).

Nach diesem kleinen Überblick über die Unterscheidung lohnt sich ein genauerer Blick auf die beiden Versicherungen. 

Kurz zusammengefasst: Wann zahlt die Berufshaftpflicht?

Der Umgang mit dem allgemeinen Begriff „Berufshaftpflichtversicherung“ führt häufig zu Missverständnissen. Da der Versicherungsumfang nicht standardisiert oder fest definiert ist. Man kann den Begriff als Beschriftung eines „Pakets“ verstehen. Das „Paket“ beinhaltet im optimalen Fall die umfassende Absicherung der beruflichen Haftungsrisiken. Dabei unterscheidet sich der Versicherungsumfang – sprich was das Paket enthält – je nach Branche. Z.B. treten im  IT- und Medienbereich sehr häufig so genannte Vermögensschäden ein. Daher muss dann das Paket für IT-Experten eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung enthalten und da es erfahrungsgemäß auch zu Personen- oder Sachschäden kommen kann, eben auch eine Betriebshaftpflichtversicherung die derartige Risiken abdeckt.

Mehr Details finden Sie im exali.de-Grundlagenartikel: „Berufshaftpflichtversicherung: Was ist versichert?“

Wem diese Beschreibung zu theoretisch ist, der kann hier in zwei Beispielfällen nachlesen, wie eine Berufshaftpflichtversicherung schützt.

Praxisbeispiele Berufshaftpflichtversicherung

In beiden Fällen wurde ein Vermögensschaden verursacht, der in der Berufshaftpflichtversicherung abgesichert ist.

  • Ein Fall aus den exali.de-Akten: Ein ITler hatte für seinen Kunden ein Versandsystem programmiert, das zunächst gar nicht funktionierte und dann zahlreiche Pakete doppelt verschickte, bis der Fehler erkannt wurde. Am Ende stand eine Schadenersatzforderung für den finanziellen Schaden von 68.000 Euro im Raum.
  • Ein freiberuflicher Unternehmensberater wurde beauftragt, eine umfassende Existenzgründungsberatung durchzuführen. Neben der Erarbeitung des Businessplans war es auch die Aufgabe des Beraters einen geeigneten Standort für das neue Geschäft seines Kunden zu suchen. Der Consultant hat dabei leider übersehen, dass in unmittelbarer Nähe eine Niederlassung der Konkurrenz eröffnet wurde, wodurch ein erheblicher Umsatzverlust gegenüber dem ursprünglichen Businessplan für den Kunden entstand.

Kurz zusammengefasst: Wann zahlt die Betriebshaftpflicht?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert das Unternehmen bei Schäden, welche aufgrund von Personen- oder Sachschäden entstanden sind, ab.

Praxisbeispiele Betriebshaftpflichtversicherung

In beiden Fällen kam es zu einem so genannten Sachschaden, der von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen wird.

  • In einer Internetagentur kommt es in den angemieteten Räumlichkeiten aufgrund der Unvorsichtigkeit eines Mitarbeiters zu einem Wasserschaden. Eine darunter liegende IT-Firma ist auch in Mitleidenschaft gezogen und macht Ansprüche gegen die Agentur geltend.
  • Beim Umzug innerhalb des angemieteten Büros geht eine Glastür zu Bruch. Der Vermieter belangt den Selbständigen mit der Begleichung der Rechnung für Handwerkerkosten und den Austausch der Tür.

AUF EINEN BLICK

Berufshaftpflichtversicherung

  • Oberbegriff  für eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung von beruflichen Risiken
  • Je nach Branche und daraus resultierenden Risiken, ist die Absicherung von Vermögensschäden und/ oder Personen- und Sachschäden wichtig
  • Wenn Vermögenschäden das größte Risiko für die Berufsgruppe darstellen, wird die Berufshaftpflichtversicherung für diese Berufe auch häufig als Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung bezeichnet
  • Kann verpflichtend sein (zum Beispiel bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Architekten…)
  • Beinhaltet oft auch eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von Personen- und Sachschäden.

Betriebshaftpflichtversicherung:

  • Typische Absicherung für Personen- und Sachschäden, sowie daraus resultierenden Vermögensschäden
  • Kann häufig in die Berufshaftpflichtversicherung integriert werden
  • Sichert in der Regel keine reinen Vermögensschäden ab
© Vanessa Materla – exali AG
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