+49 (0) 821 80 99 46-0
+49 (0) 821 80 99 46-0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
Schaden melden
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    Weitere Versicherungen

    Haftpflicht für Dienstleister
    Cyber-Versicherung

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Über uns
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
  • Schaden melden
"Ihr Business tickt im Takt der Zeit - unsere Versicherungskonzepte auch"
Nadja El-Bouz
HR Management
Nadja El-Bouz,HR Management
Ihr Business bestens versichert
Nadja El-Bouz
HR Management
Nadja El-Bouz,HR Management

Schon dabei?

Mit unserem Newsflash profitieren Sie monatlich von aktuellen News und Themen rund um Ihr Business:

  • Tipps, Infos und Experten-Interviews
  • Echte Schadenfälle
  • Rechtliches und Abmahngefahren
Die perfekte Unterstützung für Ihren Erfolg.

Home / News&Stories /
Schlösserstiftung Sanssouci gewinnt Rechtsstreit gegen Fotoagenturen
Schlösserstiftung Sanssouci gewinnt Streit

Schlösserstiftung Sanssouci gewinnt Rechtsstreit gegen Fotoagenturen

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Montag, 24. Januar 2011
Montag, 24. Januar 2011
Zurück zur Übersicht

Nachdem sich das Landgericht Potsdam und das Oberlandesgericht Brandenburg widersprochen haben, hat schließlich der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Frage, ob das Recht am Bild auch bei öffentlich zugänglichen Gebäuden gilt, nunmehr entschieden. Im Rechtsstreit zwischen Schlösserstiftung Sanssouci und Fotoagenturen erhielt mit Urteil vom 17.12.2010 die Stiftung Recht, die gewerbliche Nutzung von Bildern ihrer Gebäude zu untersagen.

Dies gilt zumindest dann, wenn die Bilder vom Grundstück der Eigentümerin aus aufgenommen wurden, so die dazugehörige Pressemeldung des BGH.

Der Hintergrund: Stiftung klagt gegen Foto- und Filmaufnahmen

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten verwaltet über 150 historische Bauten und rund 800 Hektar Gartenanlagen in Berlin und Brandenburg – unter anderem Sanssouci, Cecilienhof, Park und Schloss Rheinsberg, Schloss Charlottenburg und Pfaueninsel.

Die Stiftung klagte nun dagegen, dass Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Kulturgüter ohne ihre Genehmigung zu gewerblichen Zwecken angefertigt und vermarktet werden. Angeklagt waren in drei Verfahren

  • eine Fotoagentur, die Fotos vermarktet;
  • eine Agentur, die Filmaufnahmen von Gebäuden und Gartenanlagen auf den Anwesen der Stiftung ungenehmigt in einer DVD über Potsdam verarbeitet und gewerblich vertrieben hat;
  • der Betreiber einer Internetplattform, auf der u. a. rund 1.000 Fotos aus den Anlagen der Stiftung von freiberuflichen Fotografen kostenpflichtig zum Download bereitgestellt wurden.

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten forderte nun von den Beklagten

  • eine solche Vermarktung zu unterlassen,
  • die Zahl der Foto- und Filmaufnahmen und der damit erzielten Einnahmen zu nennen und
  • Ersatz des der Klägerin entstandenen Schadens.

Das Verfahren

Das Landgericht hatte den Klagen zuerst stattgegeben. Nachdem die Beklagten in die Berufung gegangen sind, bekamen sie allerdings vor dem Oberlandesgericht Recht. Die Begründung hier: Das Eigentumsrecht beschränke sich auf den Schutz der Sachsubstanz und deren Verwertung – und nicht auf die Ablichtung der Sache und deren Verwertung. Im Gegenzug besitzt der Urheber der Ablichtung das Verwertungsrecht.
Daraufhin ging die Stiftung vor dem Bundesgerichtshof, der nun der Stiftung wieder Recht gab.

Der erste springende Punkt dabei: Der Eigentümer kann die Herstellung und Verwertung von Fotos untersagen, wenn sie von seinem Grundstück aus aufgenommen worden sind. Nach dem Eigentumsrecht ist es nämlich Sache des Eigentümers, sprich hier der Stiftung, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen jemand sein Grundstück betritt. Folglich steht ihm das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien zu, die von seinem Grundstück aus aufgenommen worden sind.

Übrigens: Auch, wenn die Gärten und Parkanlagen als Erholungsgebiet gelten und kein Eintritt verlangt wird, gilt eine Kostenfreiheit nicht für Foto- und Filmaufnahmen zu kommerziellen Zwecken. Hier darf die Stiftung Entschädigung verlangen.

Urteil: Fotoagenturen haften – Bilderportal nicht

Ungeschoren blieb der Betreiber der Onlineplattform, denn er hatte selbst keine Foto- oder Filmaufnahmen angefertigt und selbst verwertet, sondern nur ein Portal zur eigenständigen Verwertung durch die Fotografen und Fotoagenturen bereitgestellt.

Der Bundesgerichtshof vertrat hier die Auffassung, dass der Betreiber eines virtuellen Marktplatzes die dort angebotenen Fotos nur überprüfen muss, wenn er eine Verletzung von Immaterialgüterrechten und Eigentumsrechten oder andere Rechtsverletzungen erkennen kann. Ob die Gebäuden und Gartenanlagen der Stiftung nun ohne Genehmigung aufgenommen worden waren oder nicht – das war schlichtweg nicht zu erkennen.

Fazit: Bildrechte sind ein komplexes Thema

Bildrechte sind ein sehr komplexes Thema, bei der wie im beschriebenen Fall auch Gerichte zu unterschiedlichen Auffassungen gelangen können. Daher ist es für einen Medienschaffenden gar nicht so einfach „alles richtig zu machen“. Die Gefahr einer Rechtsverletzung wie z.B. einer Bildrechtsverletzung, Urheberrechtsverletzung oder Persönlichkeitsrechtsverletzung ist bei einer freiberuflichen/ selbständigen Tätigkeit in diesem Bereich latent gegeben. Schutz vor kostspieligen außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen bietet eine branchenspezifische Berufshaftpflichtversicherung wie z.B. die von exali angebotene Media-Haftpflichtversicherung.

Weiterführende Informationen

  • Warum Fotojournalisten und Bildagenturen das Thema Rechtsverletzungen vor der Linse haben sollten
vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
4 Kommentare
Kommentar
380
Christopher kommentierte am Freitag, 22. August 2014 Antworten
Hallo, "Ob die Gebäuden und Gartenanlagen der Stiftung nun ohne Genehmigung aufgenommen worden waren oder nicht – das war schlichtweg nicht zu erkennen" Heißt das, wenn ich Bilder vom Schloss aus dem Internet benutze, mach das nix, da ich ja nicht wissen konnte, ob eine Genehmigung vorlag? Beste Grüße
Kommentar
381
Ralph Günther kommentierte am Montag, 25. August 2014
Lieber Christopher, vielen Dank für die Frage - auf die es eine ganz klare Antwort gibt: Auf keinen Fall! Bilder "Copy-Paste" aus dem Internet zu nutzen, ohne Nutzungs- bzw. Lizenzrechte daran zu haben bzw. die Zustimmung des Urhebers, stellt eine Rechtsverletzung dar. Und damit einen rechtlichen Verstoß, der Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und andere (teure) rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Daran ändert auch die Diskussion über das Thema nichts, wann öffentliche Gebäude fotografiert werden dürfen – und wann es der Zustimmung des Eigentümers bedarf. Mit freundlichen Grüßen, Ralph Günther
Kommentar
700
Steffen kommentierte am Dienstag, 1. Oktober 2019 Antworten
Mir stellt sich die Frage, wo "Privatgrundstück" beginnt. Als Beispiel sei eine ganz normale Straße genannt, die, ohne dass es irgendwie ersichtlich ist, auf einem privaten Grundstück liegt. Ist das dann eine Falle, in die ein Fotograf immer tappen kann, oder zählt das als "öffentlich", da uneingeschränkt öffentlich zugänglich und ist von der Panoramafreiheit gedeckt?
Kommentar
701
exali.de-Onlineredaktion kommentierte am Dienstag, 1. Oktober 2019 Antworten
Hallo Steffen, vielen Dank für deine Frage. Zunächst müssen wir dich darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsanwälte sind und wir dich somit auch nicht rechtlich beraten dürfen. Für eine rechtssichere Auskunft wende dich bitte immer an einen Anwalt oder eine Anwältin deines Vertrauens. Gerne geben wir dir aber zu deiner Frage unsere Einschätzung aus Versicherungssicht ab. Wann ein Weg oder eine Straße privat ist, ist auf den ersten Blick nicht immer eindeutig ersichtlich. Fehlen Begrenzungen, wie beispielsweise ein Zaun, eine Mauer oder ein Tor, dann können nur noch Hinweisschilder darauf aufmerksam machen, dass man sich auf Privatgrund befindet. Fehlt auch so eine Beschilderung, dann kann es schnell passieren, dass ein Fotograf ein Bild auf einem Privatgrundstück schießt und vom Eigentümer dafür rechtlich belangt wird. In so einem Fall wäre der Fotograf über seine Berufshaftpflichtversicherung geschützt. Aufgrund der fehlenden Ausschilderung oder Einzäunung, kann ein Fotograf in diesem speziellen Fall nicht erkennen, dass es sich um eine private Straße oder Weg handelt. Ein vorsätzlicher Verstoß kann daher nicht angenommen werden und die Versicherung würde den entstandenen Schaden übernehmen. Im Zweifelsfall solltest du nur auf eindeutig öffentlichen Straßen fotografieren, oder den Grundstückseigentümer vorab um Erlaubnis bitten. Viele Grüße aus der exali.de Onlineredaktion
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.
Kooperationspartner
Kooperationspartner
Kooperationspartner

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Cyber-Versicherung
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • randstad professional
  • freelancermap
  • BITMi
  • K2Match
  • Uplink
  • VGSD
  • AGD
  • FALC
  • ZEIT.IO
  • Kooperationspartner werden

Über uns

  • Über exali
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben
Choose the location of your headquarter
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.
Depending on your country, the insurance offered by exali may vary slightly. Please select the country where you have your headquarter to get the offer that suits you best.