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Abstimmung im EU-Parlament: Kommt der Uploadfilter?
Abstimmung im EU-Parlament: Kommt der Uploadfilter?
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Internet Urheberrecht
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Abstimmung im EU-Parlament: Kommt der Uploadfilter?
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Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Donnerstag, 5. Juli 2018
Donnerstag, 5. Juli 2018
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Kurzes Aufatmen für alle Plattform-Betreiber! Seit Wochen schlagen Medienexperten Alarm und bangen um die Freiheit des Internets wie wir es heute kennen. Die Proteste scheinen Wirkung gezeigt zu haben, denn der Upload-Filter war nun Thema im EU-Parlament und die Entscheidung der Parlamentarier lässt hoffen. Doch der Uploadfilter ist noch lange nicht endgültig vom Tisch ist.

Update vom 18.09.2018: EU-Parlament stimmt für Upload-Filter

Das Hin und Her zum Thema Upload-Filter geht weiter. Das EU-Parlament hat nun doch für eine Reform des EU-Urheberrechts gestimmt und damit auch für den umstrittenen Upload-Filter. Auch wenn das Wort „Upload-Filter“ nicht mehr explizit genannt wird und es Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen geben soll, befürchten Experten das Ende des Internets wie wir es kennen und eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Die endgültige Entscheidung über die Urheberrechtsreform wird nun in den Trilog-Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission getroffen. Sie soll noch vor den Europawahlen im Mai 2019 erfolgen.

 

Update vom 05.07.2018: EU-Parlament weist Upload-Filter zurück

Das EU-Parlament lehnt den Vorschlag des EU-Rechtsausschuss ab und stimmt mit einer knappen Mehrheit zunächst gegen den Upload-Filter. Es ist das erste Mal überhaupt, dass die Parlamentarier nicht der Empfehlung des Gremiums folgen. Damit ist das Thema jedoch nicht vom Tisch: Die Abgeordneten haben nun Zeit, neue Änderungsanträge auszuarbeiten. Der Streit um den Upload-Filter geht damit weiter. Das Parlament will sich im September erneut damit befassen. Erst nach der endgültigen Abstimmung können die Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, den EU-Staaten und der Kommission beginnen.

Update vom 21.06.2018: EU-Rechtsausschuss stimmt für Upload-Filter

Der Rechtsausschuss der EU hat mit einer Mehrheit für den Entwurf zur EU-Urheberrechtsreform gestimmt und damit auch für den Upload-Filter. Die Entscheidung muss in einer Plenarabstimmung des Parlaments noch bestätigt werden. Diese findet voraussichtlich am 4. Juli statt. Der endgültige Beschluss würde dann im Herbst oder Winter erfolgen. Netzaktivisten und Politiker haben bereits Widerstand angekündigt.

 
Artikel vom 18.06.2018
 

EU-Urheberrechtsreform: Beginnt jetzt der Filter-Wahnsinn auf Online-Plattformen?

 

Die Krümmung von Gurken oder der Durchmesser einer Pizza Napoletana – es gibt viele (manchmal fragwürdige) Vorschriften des EU-Parlaments. Seit 2016 beschäftigen sich die EU-Vertreter in Brüssel mit einer Reform des Urheberrechts auf Internet-Plattformen. Was für alle Fotografen und Journalisten positiv scheint, kann für andere zu einem echten Problem werden. Beispielsweise für Plattform-Betreiber, wenn der Upload-Filter kommt. Was es damit auf sich hat und was die EU-Urheberrechtsreform sonst noch mit sich bringt

Am Anfang war das Wort Urheberrechtsrichtlinie

Jede Reform braucht einen Ausgangspunkt, einen Status, der reformiert wird. In diesem Fall ist das die Urheberrechtslinie aus dem Jahr 2001. Gemessen an dem rasanten Wachstum handelt es sich dabei also eher um ein Steinzeit-Relikt des Internets. Nachdem soziale Netzwerke wie Facebook zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht existierten, ist es Zeit für eine Reform. Das Internet besteht aus unzähligen Portalen, Anwendungen und Daten, die alle einen Urheber haben. Und jedes Land hat seine eigenen Regeln in Sachen Urheberrecht. Die EU-Urheberrechtsreform soll nun mehr Einheit und Schutz für Urheber bringen. Für sie soll damit sichergestellt werden, dass Suchmaschinen und Internet-Plattformen keinen unberechtigten Profit aus ihrem Content schlagen sondern das Geld bei denen landet, die den Content produziert haben. Theoretisch ein guter Ansatz. Wäre da nicht die problematische Umsetzung.

Die EU-Urheberrechtsreform: Der Betreiber haftet für alles

Urheber sind natürlich auch jetzt schon geschützt. Portal-Betreiber können für das, was ihre Nutzer hochladen, haftbar gemacht werden, wenn sie auf einen Verstoß nicht reagieren, obwohl sie dazu aufgefordert wurden. Anders gesagt: Der Urheber eines Inhalts muss aktiv werden und den Betreiber der Internetseite darauf hinweisen, dass das Material auf seiner Seite geschützt ist und unrechtmäßig verwendet wird. Mit der Reform des Urheberrechts soll der Spieß jetzt umgedreht werden. In Zukunft sollen die Betreiber einer Seite dafür geradestehen, wenn Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material unrechtmäßig auf ihrer Plattform veröffentlichen. Auch Hyperlinks, Artikelvorschauen und Überschriften könnten miteingeschlossen sein.

Im Fokus: Der Upload-Filter

Damit Plattform-Betreiber nicht in die Haftungs-Falle treten und wirklich keine unerlaubt verwendeten Inhalte mehr auf ihren Seiten landen, hat das EU-Parlament eine Lösung parat: Den Upload-Filter. Konkret heißt es in Artikel 13 des Entwurfs, dass „Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft“ unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichtet wären, die Einhaltung von Lizenzvereinbarungen durchzusetzen, oder aktiv zusammen mit Rechteinhabern verhindern sollen, dass auf der Plattform unautorisiert Inhalte bereitgestellt werden. Zudem sollen Plattform-Betreiber die Urheber auf die Verwendung ihrer geschützten Inhalte hinweisen. Mit einem Upload-Filter sollen daher alle Inhalte noch vor dem Upload der Nutzer geprüft und gegebenenfalls aussortiert werden.

Upload-Filter: Die Folgen für Portal-Betreiber

Upload-Filter sollten nach einer Empfehlung der EU-Kommission vom 8. März am besten jetzt schon im Einsatz sein. Auch, um illegale Inhalte wie terroristische Parolen auf den Seiten bereits beim Upload zu erkennen und dauerhaft zu entfernen. Ob nun urheberrechtlich geschützte oder illegale Inhalte: Die Vorschläge der EU-Kommission haben weitreichende Folgen. Portal-Betreiber müssten viel Geld und Energie in die Installation eines Upload-Filters stecken, um ihre Haftungsrisiken zu minimieren. Ein vergleichbares System gibt es bei YouTube bereits. Laut Berichten habe die Google-Tochter rund 60 Millionen US-Dollar in das System „Content ID“ gesteckt. Welcher Betreiber eines kleinen Internetportals soll sich das leisten können? Zudem ist nicht garantiert, dass die Urheber eines geschützten Fotos wirklich davon profitieren. Durch solche Filter besteht darüber hinaus die Gefahr, dass Zitate oder parodistische Inhalte gesperrt werden und damit die Meinungsfreiheit bedroht ist.

Die Befürchtungen werden Realität

Der Upload-Filter könnte dennoch bald Realität werden. Der EU-Rat hat in Artikel 13 des Richtlinienentwurfs festgelegt, dass auf die Betreiber großer Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten umfassende Pflichten zukommen. Konkret heißt das: Der Upload-Filter wird Pflicht. Es gibt ein wenig Licht am Ende des Tunnels. Kleinstunternehmen sollen beispielsweise von der Filterpflicht ausgenommen werden. Klassische Online-Marktplätze, Cloud-Anbieter oder Online-Enzyklopädien sollen nicht von der Richtlinie betroffen sein.

 Großer Protest gegen die Reform

Um den Upload-Filter abzuwenden, haben sich europaweit Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie Bürgerrechtsorganisationen formiert und sich in offenen Briefen gegen eine „übereilte“ Urheberrechtsreform und Upload-Filter ausgesprochen. Auch Prominente der Netzwelt wie der Erfinder des World Wide Web Tim Berners-Lee oder Wikipedia-Gründer Jimmy Wales formieren sich gegen die Reform und befürchten, dass sich das offene Internet in ein „Werkzeug der Überwachung und Nutzerkontrolle“ verwandelt. Zudem gibt es ein Veto gegen Upload-Filter im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Die Verantwortlichen des Bundesjustizministeriums haben sich jedoch bisher nur gegen einzelne Formulierungen, nicht aber gegen die Pflicht von Upload-Filtern ausgesprochen. Seitens des Verbraucherzentrale Bundesverbands heißt es, dass ein automatischer Filter nicht rechtlich entscheiden dürfe, ob ein Inhalt erlaubt ist oder nicht. Zudem wird kritisiert, dass die Entwürfe des EU-Rates weder praktisch umsetzbar, noch verhältnismäßig seien. Ob der Protest etwas bewirkt, wird sich zeigen. Am 20. und 21. Juni stimmt der Rechtsausschuss im EU-Parlament über die Urheberrechtsreform ab.

Schutz für Portal-Betreiber und Kreative

Wie die EU-Urheberrechtsreform am Ende genau aussehen wird, bleibt abzuwarten. Für Seitenbetreiber bedeutet ein Upload-Filter, wenn er denn kommt, keinen hundertprozentigen Schutz vor der Haftung bei illegalen Inhalten. Und Kreative können sich nicht darauf verlassen, dass erstens der eigene Inhalt geschützt wird und zweitens bei einer versehentlichen Urheberrechtsverletzung (zum Beispiel durch das Verwenden eines Fotos) nur der Portal-Betreiber zur Rechenschaft gezogen wird.

Daher sollte jeder, der mit Content im Internet zu tun hat, über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Passende Konditionen für alle Plattform-Betreiber bietet hier eine spezielle Berufshaftpflicht wie die Portal-Versicherung über exali.de. Die schützt zwar nicht gegen fragwürdige EU-Beschlüsse, aber immer dann, wenn es doch einmal zu einem Haftungsfall kommt.

Auch Kreative und Agenturen können ihre Tätigkeit mit der Media-Haftpflicht über exali.de bei versehentlichen Urheberrechtsverletzungen absichern.

 

Weitere interessante Artikel:

  • Teilen bei Facebook kann Urheberrecht verletzen
  • DSGVO: Alle wichtigen Infos auf einen Blick
  • Blogger, Journalisten und Portal-Betreiber aufgepasst: Diese Risiken bringt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

© Sebastian Neumair – exali AG

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