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Wettbewerbssituation verschärft die Haftungssituation - Interview Leistung der IT-Haftpflicht - Teil 1
Interview zur IT-Haftpflicht

Wettbewerbssituation verschärft die Haftungssituation - Interview Leistung der IT-Haftpflicht - Teil 1

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Montag, 14. September 2009
Montag, 14. September 2009
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Die angespannte Konjunkturlage macht auch vor Teilen der IT-Branche nicht Halt. Für manche freiberufliche -Dienstleister ist das bereits persönliche Erfahrung - zumindest schätzen die Meisten die Lage auf dem IT-Projektmarkt als unsicher ein: In einer Umfrage des Projektportals GULP Umfrage in diesem Jahr, bezeichnen 44 Prozent der externen IT-Experten fehlende Projektanfragen als ihr derzeit größtes Problem. In Zeiten, in denen die Preissensibilität höher und der Wettbewerb härter werden, sind IT-Dienstleister auf Schutz angewiesen.

“Haftpflichtversicherung bedeutet heute mehr denn je aktives Schadenmanagement”

Im ersten Teil des Interviews mit GULP erklärt Erich Hartmann, Rechtsanwalt und Underwriting Manager der Hiscox AG, wie er als Versicherer die Entwicklungen in der IT-Branche im Bezug auf Haftungsthemen einschätzt.

Stagnierende Stundensätze, weniger Projektanfragen: Es könnte sein, dass die Position einiger freiberuflicher IT-Dienstleister in Zukunft etwas schwächer, die der Projektanbieter dafür stärker wird. Können Sie diese Aussage aus Versicherer-Sicht teilen?

Hartmann: Es ist nach unserer Erfahrung immer eine Frage: Wer hat in Projekten welche Position? Wenn weniger Projekte angeboten werden, werden die Ansprüche an den Freelancer immer höher. Das bedeutet einerseits eine verschärfte Wettbewerbssituation im Rahmen der Auftragsvergabe, zugleich aber auch eine deutliche Verschärfung der Haftungssituation des freiberuflichen IT-Dienstleisters.

Wenn diese Haftpflichtansprüche nicht entsprechend professionell abgewickelt werden, z.B. durch eine erfahrene IT-Haftpflichtversicherung, schlägt sich das erfahrungsgemäß wiederum in der Auftragsvergabe bei späteren Projekten nieder.

Können Sie diesen Zusammenhang näher erläutern?

Hartmann: Was wir aktuell feststellen, ist eine Zunahme der Schadenmeldungen in Relation zu der Anzahl der bei uns bestehenden IT-Haftpflichtversicherungen - sowie eine deutliche Erhöhung der Schadensummen. War in der Vergangenheit nur etwa jede zwanzigste Police von einem Anspruch betroffen, ist es derzeit jede zehnte.

Können Sie uns aus dem IT-Umfeld aktuelle Beispiele nennen?

Hartmann: Wir haben es zum Beispiel immer öfter mit Ansprüchen wegen des Verzugs bei Projekten zu tun. Früher wurde versucht, dies im Verhältnis Auftraggeber und Auftragnehmer gütlich zu regeln. Heute gibt es eine Tendenz, den durch Verzug bei Projekten entstandenen Schaden (z.B. erwartete Einsparungen) bei einer IT-Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Nach unserer Erkenntnis ist gerade das Zeitmanagement ein großes Problem bei IT-Projekten. Und wir erwarten, dass sich dieser Trend weiter zuspitzen wird.

Wie kann eine Haftpflichtversicherung den IT-Freelancer und freiberuflichen IT-Dienstleister schützen?

Hartmann: IT-Haftpflichtversicherung bedeutet heute mehr denn je aktives Schadenmanagement, das in jedem Fall eine langjährige und tiefgehende Erfahrung im IT-Sektor voraussetzt. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir unsere Versicherungsnehmer bei der Wahrung ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Position.

Wir prüfen - auch mit Hilfe unseres umfassenden Expertennetzwerks - den Anspruch und wehren diesen bei mangelnder Berechtigung gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer ab. Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung der persönlichen Reputation des IT-Dienstleisters. Die dabei entstehenden Kosten sind Teil unseres Leistungsversprechens - was bedeutet: Wir kommen dafür auf.

Gerade diese Abwehr gewinnt heute, in einer Zeit wirtschaftlicher Schwäche und besonderen Anspruchsverhaltens, eine immer größere Bedeutung, da vermehrt Ansprüche gegen unsere Kunden geltend gemacht werden. Wie gesagt: auch mit tendenziell deutlich höheren Beträgen.

Der Versicherer übernimmt also auch Anwalts- und Gerichtskosten wie ein Rechtschutzversicherer?

Hartmann: Genau das bedeutet es. Die IT-Haftpflichtversicherung hat eben nicht nur die Zahlungsfunktion, sondern bietet auch den sogenannten passiven Rechtsschutz. Das bedeutet: Der Versicherer übernimmt im Schadenfall die erforderlichen Kosten für Anwälte, Gutachter, Zeugen und Gerichte. Denn eine Verteidigung gegen einen in jeder Beziehung oder partiell unberechtigten Anspruch muss auch finanziert werden - das übernehmen dann wir als Versicherer.

Unabhängig von einer Versicherungslösung: Kann man als freiberuflicher IT-Dienstleister diese Streitfälle nicht durch entsprechende Regelungen in den AGB vermeiden?

Hartmann: Es ist äußerst wichtig, seine Haftung im Rahmen von eigenen Geschäftsbedingungen (AGB) zu begrenzen. Dazu macht es Sinn, sich von einem in IT-Vertragsrecht bewanderten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Eine Garantie bieten Vereinbarungen zur Haftungsbegrenzung allerdings nicht: Die Rechtsprechung legt viele Klauseln sehr eng aus, insbesondere, wenn Sie Haftungsbegrenzungen für die sogenannten Kardinalpflichten (wie z.B. die zugesagte Funktion einer Software) beinhalten. Mit der Folge, dass die AGB sich nach der Entscheidung durch die Gerichte als unwirksam herausstellen und die gesetzliche Regelung der vollen Haftung gilt.

AGB schützen den IT-Dienstleister also nicht davor, in Anspruch genommen zu werden. Denn selbstverständlich wird ein Auftraggeber, der einen hohen Schaden erlitten hat, die Wirksamkeit der Haftungsbegrenzung bekämpfen, um so an ‚sein Geld‘ zu kommen. Ich unterstreiche hier nochmals die besondere Bedeutung der Abwehrkostenfunktion, Stichwort passiver Rechtsschutz.

Können Sie uns Beispiele für Fälle nennen, in denen AGB vor Gericht nicht wirksam sind?

Hartmann: Problematisch ist vielfach bereits die wirksame Vereinbarung einer Haftungsbegrenzung. Selten akzeptiert der Auftraggeber ausdrücklich die AGB des freiberuflichen IT-Dienstleisters, obwohl dies anerkanntermaßen der sicherste Weg ist. Zu erwähnen sind insoweit auch generelle Haftungsausschlüsse, die mangels Differenzierung alle Schäden umfassen, obwohl sie rechtlich keinesfalls zulässig für Personenschäden sind. Selbst im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit kann es Probleme geben, wenn der Auftraggeber auf die besonderen Fachkenntnisse des Auftragnehmers vertrauen musste.

Im zweiten Teil des GULP-Interviews über IT-Risiken geht exali-Geschäftsführer Ralph Günther auf die Leistungen der IT-Haftpflicht in einem schwierigen Marktumfeld ein.

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