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Jetzt geht’s um den Vogel: Wie ein sympathischer Fast-Markenstreit die sozialen Netzwerke aufmischt
Streit um „Wachtigall“: Cola vs. Energy-Pulver

Jetzt geht’s um den Vogel: Wie ein sympathischer Fast-Markenstreit die sozialen Netzwerke aufmischt

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Freitag, 11. November 2016
Freitag, 11. November 2016
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Während sich so mancher Großkonzern mit der Konkurrenz jahrelange, erbitterte Rechtsstreits liefert, gibt es heute den Beweis dafür, dass es auch weitaus sympathischer geht. Der Brausehersteller Fritz-Kola hat in seiner Werbekampagne wohl versehentlich einen Namen verwendet, der bereits fest als Marke eingetragen war. Doch anstatt einen nervenaufreibenden Markenstreit vor Gericht auszutragen, gab’s vom Konkurrenten einen nett gemeinten Seitenhieb via Facebook & Co. Und die Moral von der Marken-Geschicht‘? Es geht auch auf die sanfte Tour!

Kommt ein Vogel geflogen…

Der Brausehersteller aus Hamburg wirbt in seiner Werbekampagne mit hippen Wortspielchen für seine Wachmacher-Kola mit viel Koffein. Wachmeister, Überwachung, Wachbär, Wachhund und das passende Bild dazu – fertig ist das Werbeplakat, welches in vielen deutschen Städten bestimmt schon für das ein oder andere Schmunzeln gesorgt hat! Ebenso Teil dieser Wortspiel-Reihe ist die „Wachtigall“, ein Cola-trinkendes, kleines, moppeliges Vögelchen mit dünnen Beinen. Und dieses wurde dem Getränkehersteller fast zum Verhängnis.

Denn das Schwarzwälder Unternehmen Tante Emma AG vertreibt unter genau diesem Namen geschmacksneutrales Energydrink-Pulver und hatte „Wachtigall“ bereits fest als Marke eingetragen.  Doch anstatt direkt juristische Beschwerde einzureichen, heißt es: Anwaltsschreiben, Abmahnungen und teure Geldstrafen adé, Social Media verleiht Flügel!

„Liebes Fritz-Kola-Team. Wir müssen reden!“

Beeindruckt von der originellen Fritz-Kola-Werbekampagne entschieden sich Mark Gössel, Chef der Tante Emma AG, und sein Team frei nach dem Motto „Eine Klage ist nicht unser Stil!“ dazu, eine Online-Initiative auf den Social-Media-Kanälen zu starten:

Und weil der Humor von Fritz-Kola ähnlich sympathisch zu sein scheint, antwortete das Unternehmen prompt – ebenfalls über soziale Netzwerke. Dabei hat der Getränkehersteller den Ernst der Lage jedoch nicht vergessen, den Markenrechtsverstoß auf charmante Art gelöst und das Werbebild abgeändert. Denn der abgebildete Vogel sei viel weniger eine Nachtigall als eine Bachstelze:

Ein cleverer Marken-Schachzug

Und das Ende vom Lied? Fritz-Kola entschuldigte sich bei den Schwarzwälder Energiebündeln und diese ließen die Sache damit auf sich beruhen. Auch wenn es für Mark Gössel, der eigentlich Anwalt ist, kein allzu großer Aufwand gewesen wäre, juristische Beschwerde einzureichen, hat die Social-Media-Aktion der Wachtigall-Erfinder für beide Seiten nur gute Folgen: Der Zuspruch und die Begeisterung im World Wide Web war durchweg positiv! Somit dürfte der ungewollte Markenrechtsverstoß am Ende ordentlich die Werbetrommel gerührt und beide Unternehmen auf der Beliebtheitsskala nach oben katapultiert haben.

Gnade vor Recht? Das ist leider die Seltenheit!

Ein Verstoß gegen das Markenrecht, der am Ende keinem der beiden Parteien ernsthaft schadet, sondern sie nur sympathischer macht – das ist leider nicht die Regel. In den meisten Fällen entwickelt sich ein solches berufliches Versehen zu einem Rechtsstreit, der bis zum Äußersten vor Gericht ausgetragen wird. 

Wie schnell gegen gewerbliche Schutzrechte verstoßen werden kann, zeigt der aktuelle Fall. Gerade für Freiberufler und Selbstständige kann beispielsweise eine solche, nicht gründlich ausgeführte Markenrecherche fatale Konsequenzen nach sich ziehen und den eigenen Betrieb in den finanziellen Ruin treiben. 

Und weil sich berufliche Missgeschicke und Pannen nie hundertprozentig verhindern oder vorbeugen lassen, kommt es auf eine frühzeitige Absicherung an, die in solchen Fällen den Rücken freihält. Mit den Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de ist bestmöglicher Schutz geboten, zum Beispiel bei Schadenersatzansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen wie Verstößen gegen das Markenrecht. Zudem kann die Versicherung durch optionale Leistungserweiterungen individuell auf Ihr Business angepasst werden. 

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© Sarah Kurz – exali AG

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