+49 (0) 821 80 99 46-0
+49 (0) 821 80 99 46-0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
Schaden melden
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    Weitere Versicherungen

    Haftpflicht für Dienstleister
    Cyber-Versicherung

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Blog
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
  • Schaden melden
"Klare Antworten statt Versicherungsblabla"
Vivien Gebhardt
Online-Redaktion
Vivien Gebhardt,Online-Redaktion
Ihr Business bestens versichert
Vivien Gebhardt
Online-Redaktion
Vivien Gebhardt,Online-Redaktion

Schon dabei?

Mit unserem Newsflash profitieren Sie monatlich von aktuellen News und Themen rund um Ihr Business:

  • Tipps, Infos und Experten-Interviews
  • Echte Schadenfälle
  • Rechtliches und Abmahngefahren
Die perfekte Unterstützung für Ihren Erfolg.

Home / News&Stories /
Keine Schranken für die Kunst? Von wegen! Zwei Extremfälle im Urheberrecht beweisen das Gegenteil
Kuriosen-Kabinett: Bildbearbeitung!

Keine Schranken für die Kunst? Von wegen! Zwei Extremfälle im Urheberrecht beweisen das Gegenteil

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Dienstag, 8. November 2016
Dienstag, 8. November 2016
Zurück zur Übersicht

Mit dem lieben Urheberrecht verbinden viele Bildnutzer und kreative Freelancer eine innige Hassliebe. Selbst wenn alles doppelt und dreifach geprüft ist kann durch ein kleines Versehen alles schief gehen – und dann drohen Abmahnungen bis zum Abwinken. Zankereien ums Urheberrecht gibt es wie Sand am Meer – doch die folgenden Fälle sind zwei sehr seltene Vögel. Dabei sind sie so kurios, dass sie erfunden nicht besser hätten sein können…

Ist da jemand mit der „Maus ausgerutscht“?

Urheberrecht und Parteienwahlkampf – ein Paar, das sich leider gar nicht gut verträgt. Zumindest wenn es sich bei der Partei um die polarisierende Alternative für Deutschland (AfD) handelt. Oder um das Bündnis 90/Die Grünen, die sich in der Vergangenheit auch schon Ärger mit dem Urheberrecht eingehandelt haben.

Jetzt hat der "Urheber-Schludrian“ bei der AFD wieder zugeschlagen: In einer Wahlkampf-Broschüre hat die AfD aus dem niedersächsischen Landkreis Stade ein Foto veröffentlicht, das so ganz und gar nicht erlaubt ist. Das Foto zeigt einen in schwarz gekleideten Mann, der eine rote Fahne schwingt und im Begriff ist, mit dem Fahnenstiel auf einen am Boden liegenden Polizisten einzuschlagen. Auf der Jacke des Schlägers prangt der Schriftzug „Antifaschistische Aktion“ – die Bildunterschrift lautet: Rechtsstaat am Boden. Aber Moment, das Bild ist doch bekannt: Der Guardian und die Bild-Agentur Getty Images hatten das Foto bereits 2009 veröffentlicht – allerdings in einem anderen Zusammenhang und ohne den Antifa-Schriftzug. Tatsächlich wurde das Bild vor sieben Jahren während den Protesten in Griechenland aufgenommen und daher in diesem Kontext abgedruckt. Für die AfD ist das kein ausreichender Grund, das Bild nicht zu verwenden. Also kurz zusammengefasst: Das Foto stammt weder aus Deutschland, noch zeigt es eine aktuelle politische Situation, noch hat es irgendetwas mit der antifaschistischen Bewegung zu tun.

Mit retuschierten Promis dick im Geschäft…

Bei den Schlagwörtern „Photoshop“ und „Promis“ liegt der Gedanke an perfekt retuschierte Hochglanz-Cover nahe. Kein Fältchen, kein Gramm zu viel – doch diesmal ist es andersherum. Auf einer Internetseite wurden Kreative dazu aufgerufen, Promifotos zu bearbeiten. Umso fülliger, umso besser war dort der Slogan. Die besten 32 Bilder wurden schließlich auf der Website veröffentlicht.

Besonders angetan war die Nutzer-Community von der „Verwandlung“ der Schauspielerin Bettina Zimmermann, deren bearbeitetes Bild mit der Unterüberschrift „fiese Veränderung“ beschrieben wurde. Gar nicht lustig fand das der Fotograf, der für das ursprüngliche Bild verantwortlich war. Er verklagte die Webseiten-Betreiberin wegen Urheberrechtsverletzung. Seine Gründe: Durch die Veröffentlichung des bearbeiteten Bildes im Netz entsteht eine unberechtigte Nutzung, sein Name wurde nicht als Urheber genannt und außerdem werde das Bild durch die Bearbeitung entstellt – daher will er Schadenersatz, und zwar stolze 5.450 Euro! Dass da die Webseiten-Betreiberin nicht mitspielt, war klar, deswegen geht’s ab vors Gericht.

Im Gegensatz zum AfD-Fall entschied der BGH im Urteil vom 28.07.2016 (Az. I ZR 9/15), dass es sich bei den auf korpulent gemachten Promis um freie Benutzung der Fotografie handelt – das heißt, die Bearbeitung der Fotos sind unter dem Gesichtspunkt der Parodie zulässig, und verletzen damit keine Urheberrechte!

Und die Moral von der Geschicht?!

Das Urheberrecht ist komplex: Lieber doppelt und dreifach geprüft, als einmal zu fahrlässig. Deshalb sollte stets unterschieden werden, ob es sich bei der Bearbeitung von Fotos um eine Vervielfältigung des Originalwerks handelt – denn dann steht das veränderte Bild noch im vollen Urheberrecht des ursprünglichen Fotografen. Wenn das Foto aber aufgrund von freier Benutzung selbstständig – also unabhängig vom eigentlichen Foto – ist, kann es sein, dass der ursprüngliche Fotograf keine Urheberrechtsansprüche mehr hat und das Bild frei verwendet werden kann.

Doch trotz besonderer Vorsicht können sich Nutzer schnell aufs Urheberrechts-Glatteis begeben – und wenn das Eis dann bricht, wird´s teuer! Dabei braucht es in den meisten Fällen gar keine Extremfälle wie in den dargestellten Beispielen: Eine kleine Unachtsamkeit reicht schon aus, um Rechte Dritter zu verletzen. Die finanziellen Folgen, die diese Versehen nach sich ziehen, können Freelancer und Bildnutzer tief in die roten Zahlen bringen. Die Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de schützen umfassend vor Schadenersatzforderungen aufgrund von Urheber-, Lizenz-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits-, Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie Datenschutzrechtsverletzungen.

Weiterführende Informationen:

  • Alternative fürs Urheberrecht? Bei der AfD nimmt man´s da nicht so genau…
  • Einwilligung nie erteilt: Mann erkennt sich in Schock-Foto auf Zigarettenschachtel und klagt
  • Video geklaut? Filmpiraten watschen FPÖ ab – zumindest vorerst!

© Vanessa Materla – exali AG

vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
0 Kommentare
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.
Kooperationspartner
Kooperationspartner
Kooperationspartner

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Cyber-Versicherung
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • GULP
  • freelancermap
  • BITMi
  • k2 Partnering Solutions
  • Kontist
  • sevDesk
  • Kooperationspartner werden

Über uns

  • Über exali.de
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben
Choose the location of your headquarter
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.
Depending on your country, the insurance offered by exali may vary slightly. Please select the country where you have your headquarter to get the offer that suits you best.