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Wann zahlt eine Berufshaftpflichtversicherung?
Wann zahlt die Berufshaftpflicht?
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Wann zahlt eine Berufshaftpflichtversicherung?

Beitrag von Vivien GebhardtBeitrag von Vivien GebhardtVivien Gebhardt
Beitrag von Vivien GebhardtBeitrag von Vivien GebhardtVivien Gebhardt
Donnerstag, 28. August 2025
Donnerstag, 28. August 2025
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In diesem Artikel räumen wir mit alten Klischees auf und beleuchten, wann eine Berufshaftpflicht zahlt, welche Ausschlüsse es gibt und welche Regeln Sie kennen sollten.

Artikelübersicht:

Wann zahlt die Berufshaftpflichtversicherung?

Zahlt die Berufshaftpflicht bei Fahrlässigkeit?

Wann zahlt die Berufshaftpflichtversicherung nicht?

Wann zahlt die Berufshaftpflicht wirklich?

Wann zahlt die Berufshaftpflichtversicherung?

Ihre Berufshaftpflicht springt ein, wenn Sie im Rahmen Ihrer selbständigen Tätigkeit Dritten einen Schaden zufügen. Für dieses berufliche Versäumnis können Betroffene Sie in Haftung nehmen. In diesem Fall prüft der Versicherer die Forderung. Erweist sie sich als gerechtfertigt, übernimmt er die Schadensumme. Sind die Ansprüche unbegründet, werden sie in Ihrem Namen abgewehrt.

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Zahlt die Berufshaftpflicht bei Fahrlässigkeit?

Um diese Frage zu beantworten, müssen wir zuerst klären, was „Fahrlässigkeit“ bedeutet: Sie haben ohne Absicht einen Schaden verursacht. Hätte ein anderes Verhalten diesen Schaden verhindert, liegt Fahrlässigkeit vor. Eine Berufshaftpflicht über exali sichert Sie genau in diesen Fällen ab.

Wann genau Fahrlässigkeit vorliegt und welche Abstufungen es gibt, lesen Sie hier: Fahrlässigkeit: Das sichert die Berufshaftpflicht ab.

Wann zahlt die Berufshaftpflichtversicherung nicht?

Eine Berufshaftpflicht kann, wie jede andere Versicherung, nicht unbegrenzt alle erdenklichen Schäden zu einem kalkulierbaren Preis versichern. Folgende Ausschlüsse kann es geben:

Vorsatz

Führen Sie mit voller Absicht einen Schaden herbei, kommt die Berufshaftpflichtversicherung nicht dafür auf.

Branchenspezifische Ausschlüsse

Abhängig von der Branche, in der Sie tätig sind, unter liegt Ihre Absicherung weiteren Ausschlüssen. Bei exali gilt die sogenannte offene Berufsbilddeckung. Das heißt: Fällt eine Tätigkeit in Ihr Berufsbild, ist sie mitversichert – sie ist nur dann nicht abgedeckt, wenn die Versicherungsbedingungen sie explizit ausschließen. Sind Sie im IT-Bereich tätig, sind beispielsweise Personen- und Sachschäden durch Lieferungen und Leistungen für Waffensysteme ausgeschlossen. Wir empfehlen: Werfen Sie vor dem Abschluss Ihrer Police einen genauen Blick auf diesen Punkt, um den Versicherungsumfang realistisch einzuschätzen. Weitere Ausschlüsse finden Sie in dieser Übersicht oder als abschließende Aufzählung in Ihren Versicherungsbedingungen.

Verstoß gegen Obliegenheiten

Beim Abschluss von Versicherungsverträgen gibt es bestimmte Verhaltensvorschriften (Obliegenheiten), die Sie einhalten müssen. Verstoßen Sie gegen diese Pflichten, droht im schlimmsten Fall der Verlust des Versicherungsschutzes. In diesem Fall zahlt der Versicherer nicht oder nur anteilig.

Die wichtigste Obliegenheit ist, den Schaden „unverzüglich nach Kenntniserlangung“ zu melden. Melden Sie Schäden erst Monate nach Eintritt oder verursachen sogar (unnötige) Kosten, indem Sie eigenmächtig Entschädigungssummen bezahlen, besteht die Chance, dass die Berufshaftpflicht hier nicht einspringt. Denn Ihre Berufshaftpflichtversicherung trägt nur die Kosten, die auf Weisung des Versicherers entstehen.

Wann zahlt die Berufshaftpflicht wirklich?

Eine Berufshaftpflicht sichert Ihr Business sinnvoll ab, folgt dabei aber ein paar Regeln:

  • Lesen Sie die Versicherungsbedingungen genau, um alle Ausschlüsse zu kennen und den richtigen Schutz Ihres Business sicherzustellen.
  • Im Schadenfall gilt: Informieren Sie Ihren Versicherer direkt und bleiben Sie im Austausch. Auf diese Weise vermeiden Sie unnötige Kosten. Zusätzlich stellen Sie sicher, dass Sie die finanziellen Konsequenzen nicht allein stemmen müssen.

Beherzigen Sie diese Punkte, stehen die Chancen gut, dass Ihre Berufshaftpflicht die Summe Ihres Schadens übernimmt.

Vivien Gebhardt
Autorenprofil
Vivien Gebhardt
Online-Redakteurin

Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.

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Vivien Gebhardt
Vivien Gebhardt

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Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.

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