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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Allgefahrendeckung
Die Allgefahrendeckung (auch: „All-Risk-Deckung“) ist eine Form des Versicherungsschutzes, bei der grundsätzlich alle Gefahren versichert sind, sofern sie nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen werden. Sie funktioniert also nach dem Prinzip: „Alles ist versichert, was nicht ausgeschlossen ist.“
Im Gegensatz zu einer benannten Gefahren-Deckung, bei der nur klar aufgeführte Risiken versichert sind, bietet die Allgefahrendeckung einen breiten und offenen Schutz.
Beispiele für versicherte Schäden
In einer Allgefahrendeckung sind – sofern nicht ausgeschlossen – zum Beispiel versichert:
- Beschädigung oder Verlust durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl oder Vandalismus
- Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung
- Unvorhergesehene äußere Einwirkungen, z. B. ein Unfall beim Transport
- Schäden durch unbekannte oder unbenannte Risiken
Wichtig: Auch in einer Allgefahrendeckung gibt es Ausschlüsse – z. B. vorsätzliche Handlungen, normaler Verschleiß oder Schäden durch Krieg und Kernenergie.
Begriff: Allgefahrendeckung
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe A:
- Abwehrkosten (Haftpflicht-Versicherung)
- Abwehrkostenzusatzlimit (D&O-Versicherung)
- AGG-Deckung (Haftpflichtversicherung)
- AHB (Allgemeine Haftpflichtbedingungen)
- All-Risk-Deckung
- Anspruchserhebungsprinzip (im Schadenfall)
- Anwalts-Haftpflicht
- Anzeigepflichten (vor Vertragsschluss)
- Außenhaftung (D&O-Versicherung)
- AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen)
Sollten Sie einen Begriff nicht finden, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir beantworten Ihre Frage und ergänzen das Glossar entsprechend.
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