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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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BBR (Abkürzung)
Die Bezeichnung BBR ist die Abkürzung für «Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen».
Die BBR ergänzen jeweils die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (z.B. AHB und AVB) und schaffen damit den konkreten Versicherungsumfang, z.B. für eine Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die BBR sind alleine kein eigenständiges Bedingungswerk für einen Versicherungsvertrag.
Durch die Verwendung von zwei Bedingungswerken (AVB oder AHB BBR) sowie den zusätzlichen Regelungen im Versicherungsschein sind diese Konzepte sehr umfangreich und für den Verbraucher schwerer zu verstehen.
Begriff: BBR (Abkürzung)
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