exali.de Glossar
Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Suchergebnis
Beweislastumkehr (bei Organhaftung)
Das Unternehmen muss glaubhaft vermitteln, dass eine Pflichtverletzung begangen wurde und dass daraus ein Schaden entstanden ist. Allerdings reicht hier grundsätzlich der erste Anschein aus, ein voller Beweis ist nicht erforderlich.
Der beschuldigte Geschäftsführer, Unternehmensleiter, Vorstand etc. muss dann seinerseits nachweisen (juristisch: sich exkulpieren), dass keine Pflichtverletzung vorliegt und er die gebotene Sorgfalt angewendet hat.
Sofern schwerwiegende Pflichtverletzungen im Raum stehen, werden Manager häufig sofort freigestellt, wodurch der Zugang zu wichtigen entlastende Unterlagen erschwert wird.
Begriff: Beweislastumkehr (bei Organhaftung)
Sollten Sie einen Begriff nicht finden, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir beantworten Ihre Frage und ergänzen das Glossar entsprechend.
Weitere Tipps und Infos rund um Ihr Business, Versicherungs-Basics und echte Schadenfälle finden Sie in unseren News & Stories.