exali.de Glossar
Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Suchergebnis
Common-Law-Ausschluss (Haftpflicht-Versicherung)
Sofern deutsche Versicherer außerhalb der BRD Versicherungsschutz bieten, stellt sich die Frage, inwieweit auch Schadenfälle versichert sind, die vor Gerichten von Common-Law-Ländern (z.B. USA, Kanada, Großbritannien, Irland, Neuseeland, Indien, Australien) geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Länder beruhen.
Ein sogenannter „Common-Law-Ausschluss“ schränkt den räumlichen Geltungsbereich (also den Versicherungsschutz) entsprechend ein.
Die Berufshaftpflichtversicherungen von exali.de, wie auch die Webshop-Versicherung oder die D&O-Versicherungen, haben keinen generellen Common-Law-Ausschluss. Versicherungsschutz besteht daher – soweit dies aufgrund ausländischer Rechtsvorschriften (insbesondere aufgrund sog. „Non-Admitted-Regelungen“) zulässig ist – weltweit.
Begriff: Common-Law-Ausschluss (Haftpflicht-Versicherung)
Sollten Sie einen Begriff nicht finden, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir beantworten Ihre Frage und ergänzen das Glossar entsprechend.
Weitere Tipps und Infos rund um Ihr Business, Versicherungs-Basics und echte Schadenfälle finden Sie in unseren News & Stories.