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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Unser Glossar macht Schluss mit Versicherungsblabla und liefert von A bis Z einfache Erklärungen und Informationen zu den häufigsten Fachbegriffen aus der Versicherungswelt.
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Company Reimbursement/Freistellungsklausel (D&O-Versicherung)
Die Company Reimbursement-Klausel ist eine Vereinbarung die man üblicherweise in D&O-Versicherungsverträgen findet. Die Klausel findet bei Firmen D&O-Verträgen Anwendung, bei denen das Unternehmen als Versicherungsnehmer fungiert, die Rechte aus dem Vertrag jedoch originär den versicherten Personen (z.B. Geschäftsführer:innen, Unternehmensleiter:innen, Vorstände…) zustehen.
Sofern eine versicherte Person in Anspruch genommen wird und das Unternehmen direkt Leistungen an den:die Anspruchsteller:in erbringt, regelt die Klausel, dass auch Leistungen an das versicherte Unternehmen (nicht wie üblich an die versicherte Person) gezahlt werden können.
Beispielhafte Formulierung in den Versicherungsbedingungen:
„Soweit das versicherte Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft versicherte Personen von Haftpflichtansprüchen Dritter, die über diesen Vertrag versichert wären, in rechtlich zulässiger Weise oder aufgrund einer vertraglichen oder
gesetzlichen Freistellungsverpflichtung durch Erfüllung des Haftpflichtanspruches freistellt (Freistellung), geht das Recht aus diesem Versicherungsvertrag in dem Umfang auf das Unternehmen oder die Tochtergesellschaft über, in
welchem diese die versicherte Person in rechtlich zulässiger Weise freigestellt hat.“
Sofern eine versicherte Person in Anspruch genommen wird und das Unternehmen direkt Leistungen an den:die Anspruchsteller:in erbringt, regelt die Klausel, dass auch Leistungen an das versicherte Unternehmen (nicht wie üblich an die versicherte Person) gezahlt werden können.
Beispielhafte Formulierung in den Versicherungsbedingungen:
„Soweit das versicherte Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft versicherte Personen von Haftpflichtansprüchen Dritter, die über diesen Vertrag versichert wären, in rechtlich zulässiger Weise oder aufgrund einer vertraglichen oder
gesetzlichen Freistellungsverpflichtung durch Erfüllung des Haftpflichtanspruches freistellt (Freistellung), geht das Recht aus diesem Versicherungsvertrag in dem Umfang auf das Unternehmen oder die Tochtergesellschaft über, in
welchem diese die versicherte Person in rechtlich zulässiger Weise freigestellt hat.“
Begriff: Company Reimbursement/Freistellungsklausel (D&O-Versicherung)
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