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AVB (Abkürzung)
Die Bezeichnung AVB ist die Abkürzung für die «Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden». Diese Versicherungsbedingungen liegen den meisten Berufshaftpflichtversicherungen z.B. für Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Grafiker, Journalisten oder Unternehmensberatern zu Grunde.
Die AVB sind kein eigenständiges Versicherungsprodukt. Erst durch die Ergänzung der AVB um die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) entsteht ein Versicherungsvertrag z.B. für einen Grafiker. Durch die Verwendung von zwei Bedingungswerken (AVB und BBR) sowie den zusätzlichen Regelungen im Versicherungsschein, sind diese Konzepte sehr umfangreich und für den Verbraucher schwerer zu verstehen.
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Begriff: AVB (Abkürzung)
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