+49 (0) 821 80 99 46-0
+49 (0) 821 80 99 46-0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
Schaden melden
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    Weitere Versicherungen

    Haftpflicht für Dienstleister
    Cyber-Versicherung

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Über uns
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
  • Schaden melden
"Versicherungsschutz, der auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist"
Alberto Solorzano Kraemer
Software-/Webentwicklung & Projektassistenz
Alberto Solorzano Kraemer,Software-/Webentwicklung & Projektassistenz
Ihr Business bestens versichert
Alberto Solorzano Kraemer
Software-/Webentwicklung & Projektassistenz
Alberto Solorzano Kraemer,Software-/Webentwicklung & Projektassistenz

Schon dabei?

Mit unserem Newsflash profitieren Sie monatlich von aktuellen News und Themen rund um Ihr Business:

  • Tipps, Infos und Experten-Interviews
  • Echte Schadenfälle
  • Rechtliches und Abmahngefahren
Die perfekte Unterstützung für Ihren Erfolg.

Home / News&Stories /
Media-Versicherung: Auf Versicherungsbedingungen achten!
Auf Versicherungsbedingungen achten!

Media-Versicherung: Auf Versicherungsbedingungen achten!

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Mittwoch, 25. August 2010
Mittwoch, 25. August 2010
Zurück zur Übersicht

Eine Versicherung bringt wenig, wenn sie im Schadenfall nicht zahlt. Davon können in der Medienbranche tätige Freiberufler und Selbstständige ein Lied singen. Denn die für ihre Branche typischen Berufsrisiken wie Fehler in der Druckstufe, Rechtsverletzungen oder Beratungsfehler werden nicht von jeder Versicherung gedeckt.

Das Problem liegt häufig oftmals in den Versicherungsbedingungen. Worauf man bei diesen achten sollte, erklärt Ralph Günther von exali im Gespräch mit Jürgen Zietlow. Der Geschäftsführer der druckbesser.de GmbH & Co. KG betreibt im Internet das Druckanbieterverzeichnis www.druckdeal.de. Auf der Plattform können Agenturen und Unternehmen aus einem Pool von über 4.000 Druckereien und Werbemittelanbietern nach dem passenden Dienstleister recherchieren.

Sie hatten zwischenzeitlich viel mit Mediendienstleistern aller Couleur zu tun und kennen die Fragen Ihrer Kunden. Was ist der häufigste Irrglaube unter den Versicherungsnehmern?

Günther: Der häufigste „Irrglaube“ ist meiner Ansicht nach, dass viele davon ausgehen, dass sie mit einer herkömmlichen Betriebshaftpflicht die Risiken ihrer Medienagentur ausreichend versichern können. Tatsächlich sind über eine Betriebshaftpflicht in aller Regel jedoch nur Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Folgeschäden versichert.

Bei vielen typischen Schäden im Medienumfeld handelt es sich jedoch um Vermögensnachteile der Kunden oder anderer Dritter – also um so genannte reine Vermögensschäden. Dazu zählen z.B. die bereits genannten Fehler in der Druckvorstufe, Rechtsverletzungen, Beratungsfehler etc. Diese Vermögensschäden sind jedoch über eine normale Betriebshaftpflicht gar nicht oder nur teilweise versichert.

Wenn dann die abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung (im Gegensatz zu einer Media-Haftpflicht) den typischen Medienschaden nicht bezahlt, sind die Vorurteile im Bezug auf Versicherungen wieder bestätigt: Die Versicherung zahlt im Fall der Fälle doch nicht!

Wir alle kennen das Problem: Im Vorfeld versprechen die Versicherer viel. Nach dem Unfall lässt sich der Hase bei Nacht und strömendem Regen nicht mehr finden. Der Totalschaden am Spoiler bleibt, doch die Versicherung bezahlt nicht…

Günther: Diese Frage wird mir sehr häufig gestellt. Das eigentliche Problem sind hier die sehr komplexen und unverständlichen Versicherungsbedingungen mit spitzfindigen Ausschlüssen. Genau hier sehe ich meine Aufgabe und kommt unsere Spezialisierung als Versicherungsmakler für die Medienbranche zum Tragen. Wir verhandeln mit dem Versicherer klare Formulierungen und Versicherungsbedingungen – ohne Hintertürchen und Fallstricke.

Um in Ihrem Bild zu bleiben: Wir arbeiten mit Versicherungsbedingungen, bei denen das Auffinden des Hasen keine Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist. Auch wenn einfache und transparente Versicherungsbedingungen nicht die Regel sind, gibt es sie doch auf dem Markt. Wir versuchen diese zusätzlich durch Einflussnahme auf den Versicherer zu verbessern. Wir wollen als Versicherungsmakler im Schadenfall im Interesse des Versicherungsnehmers nicht mit dem Versicherer über Spitzfindigkeiten diskutieren.

Es lassen sich an dieser Stelle noch viele Fakten aufzählen und argumentieren. Am aussagekräftigsten sind in diesem Fall die Meinungen unserer Kunden. Im letzten Schadenfall wurde dem Kunden innerhalb von 24 Stunden der zu ersetzende Schadenbetrag erstattet. Der oben beschriebene, etwas komplexere Fall innerhalb von drei Werktagen. Es geht also doch.

Üblicherweise muss ich genau festlegen, welche Schadenfälle zu versichern sind. Was ich nicht zusätzlich mit dem Versicherer vereinbare, wird im Ernstfall nicht ausgeglichen. Was ist, wenn ich genau die entscheidende Komponente vergessen habe.

Günther: Im schlechtesten Fall, dass gar kein Versicherungsschutz für diese Schadenfälle besteht. Wie in Ihrer Frage zuvor, ist dies jedoch ein Thema der im Vertrag verwendeten Versicherungsbedingungen. Wenn Sie Versicherungsbedingungen verwenden, die nach dem Prinzip der Allrisk-Deckung arbeiten, müssen Sie die versicherten Risiken nicht abschließend in den Dokumenten aufführen.

Versichert sind dann im Beispiel einer Medienagentur alle Schäden, die nicht definiert in den Ausschlüssen genannt sind. Wenn also weitere Tätigkeitsfelder im Laufe der Zeit hinzukommen – sagen wir die Agentur bietet jetzt zusätzlich auch Suchmaschinenoptimierung für ihre Kunden an – ist diese Tätigkeit automatisch und ohne Einschränkungen mitversichert. Versicherungslücken werden damit vermieden.

Wie steht es mit Schadenersatzansprüchen aus dem Ausland, beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen?

Günther: Selbst bei unserer kleinsten Versicherungslösung – wir nennen diese Media-Haftpflicht light – sind Schadenersatzansprüche versichert, die vor Gerichten der Mitgliedsstaaten

  • der Europäischen Union (EU),
  • des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder
  • der Schweiz geltend gemacht werden und
  • auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.

Mit unserer Media-Haftpflicht XL besteht sogar weltweiter Versicherungsschutz für Vermögensschäden. Also auch für Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Lizenz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

Welches Paket empfehlen Sie dem klassischen Einzelkämpfer, also den selbstständigen Kreativen? Und im Vergleich dazu, welches Paket einer Agentur mittlerer Größe mit acht bis 15 Mitarbeitern?

Günther: Es ist nicht ganz einfach hier eine pauschale Aussage zu treffen. Als Richtschnur würde ich jedoch dem klassischen Einzelkämpfer die bereits erwähnte Media-Haftpflicht light empfehlen. Diese deckt die wichtigsten beschriebenen Risiken von Medienschaffenden innerhalb Europas ab.

Einer Agentur mittlerer Größe empfehle ich die Media-Haftpflicht XL. Die Media-Haftpflicht XL versichert unter anderem zusätzlich eigene Druckkosten, hat eine integrierte Vorumsatzdeckung und einen weltweiten Versicherungsschutz.

In der täglichen Praxis von Medienschaffenden und Kreativen lauert ein hohes Schadenpotenzial – neben Fehlern in der Druckvorstufe zählen dazu insbesondere auch die Verletzung von Urheber-, Lizenz- und Wettbewerbsrechten. Mehr dazu können Sie im ersten Teil des Interviews erfahren.
vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
0 Kommentare
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.
Kooperationspartner
Kooperationspartner
Kooperationspartner

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Cyber-Versicherung
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • randstad professional
  • freelancermap
  • BITMi
  • K2Match
  • Uplink
  • VGSD
  • AGD
  • FALC
  • ZEIT.IO
  • Kooperationspartner werden

Über uns

  • Über exali
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben
Choose the location of your headquarter
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.
Depending on your country, the insurance offered by exali may vary slightly. Please select the country where you have your headquarter to get the offer that suits you best.