Tipps zu Weihnachten im Onlineshop
Alle Jahre wieder kommt für den Onlinehandel die umsatzstärkste Zeit des Jahres. Ja, Weihnachten steht schon wieder vor der Tür. Viele Webshop-Betreiber buhlen um die Gunst der kauffreudigen Konsumenten. Doch wie bereiten sich Onlinehändler auf Weihnachten vor? Wie können sie ihren Umsatz steigern und wo lauern Stolperfallen? Mit diesen 5 Tipps wird Weihnachten wirklich zum Fest der Freude.
Tipp 1: Zu Weihnachten den Warenbestand aufstocken
Zu Weihnachten suchen viele im Internet nach passenden Geschenken für die Liebsten. Da würden sich Onlinehändler ein dickes Geschäft entgehen lassen, wenn ihnen plötzlich die Ware ausgeht. Darum sollten Sie in der Vorbereitung auf Weihnachten den Warenbestand überprüfen. Sorgen Sie dafür, dass die Regale voll sind und erweitern Sie gegebenenfalls das Sortiment um Artikel, die zu Weihnachten passen.
Aber auch wenn die Regale voll sind, sollten Sie aufpassen. Denn nichts ist ärgerlicher als ein Geschenk, das erst nach Heiligabend beim Kunden ankommt. Klären Sie daher vorher mit Ihrem Versand- und Lieferdienst ab, wie deren Kapazitäten sind und bis zu welcher Frist ein Kunde bestellt haben muss, damit das Paket pünktlich am 24. Dezember unterm Weihnachtsbaum liegt.
Die folgende Checkliste hilft Ihnen, Ärger zu vermeiden:
- Machen Sie für den Kunden sichtbar, ob ein Artikel noch verfügbar ist (zum Beispiel den Bestell-Button entfernen, wenn der Artikel vergriffen ist)
- Passen Sie die Lieferzeiten dem erhöhten Bestellaufkommen an und ändern Sie diese in den AGB
- Zeigen Sie deutlich, bis wann ein Kunde spätestens bestellt haben muss, damit er die Ware pünktlich bis Weihnachten erhält
- Stellen Sie bei Bedarf und wenn möglich weiteres Personal ein, um alle Bestellungen schnell abwickeln zu können
- Überlegen Sie sich eine Entschädigung für den Kunden, falls Sie ein Paket doch nicht rechtzeitig bis zum Fest liefern können. Damit retten Sie zwar nicht die Bescherung, aber der Kunde behält Sie positiver in Erinnerung.
Tipp 2: Werbung ist auch an Weihnachten wichtig!
Natürlich hat Ihr potenzieller Kunde auf dem Schirm, dass bald Weihnachten ist. Dennoch sollten Sie Ihren Kunden eine E-Mail oder einen Newsletter zukommen lassen und darauf aufmerksam machen, dass es bei Ihnen tolle Angebote und Geschenkideen gibt (Achtung: Nur nach vorheriger Einwilligung des Kunden in den Newsletter-Versand!). Denn auch, wenn Ihr Kunde im Internet nach Geschenken sucht, vielleicht hat er nicht daran gedacht, dass das passende Geschenk auch in Ihrem Onlineshop zu finden ist. Stellen Sie in der E-Mail ein besonderes Angebot in den Vordergrund oder erinnern Sie daran, dass es jetzt wieder saisonale Produkte zum Thema Weihnachten gibt.
Tipp 3: Gestalten Sie den Onlineshop weihnachtlich
Zu Weihnachten gehört neben Geschenken, Musik und Plätzchen auch eine weihnachtliche Dekoration. In den Innenstädten funkelt es überall weihnachtlich. Und in Ihrem Onlineshop sollte das nicht anders sein! Fangen Sie früh genug damit an, Ihren Webshop weihnachtlich zu „dekorieren“. Damit wird der Kunde in eine festliche (und damit kauffreudige) Stimmung versetzt und er erkennt direkt, dass nun die Weihnachtszeit angebrochen ist und es Zeit für das Weihnachtsshopping ist.
Tipp 4: Geschenke und Zugaben für den Kunden
Weihnachtszeit ist Geschenkezeit. Warum also nicht mal Ihre Kunden beschenken? Das ist eine gute Möglichkeit, ein positives Shopping-Erlebnis zu schaffen!
Zum Beispiel können Sie jeder Bestellung ein kleines Geschenk (zum Beispiel Schokolade) beifügen, oder das Geschenk an den Einkaufswert binden. So können Sie den Umsatz fördern und den Kunden dazu animieren, etwas mehr auszugeben, um noch an die Gratis-Zugabe zu kommen. Beispielsweise könnten Sie ab einem Einkaufswert von 100 Euro einen 10 Euro Gutschein für den nächsten Einkauf beifügen. Ab 200 Euro gibt es einen 20 Euro Gutschein und so weiter.
Achtung: Abmahngefahr bei Geschenken und Zugaben
Achten Sie bei Zugaben darauf, dass für den Kunden eindeutig ersichtlich ist, an welche Bedingungen diese geknüpft sind und ob es ein begrenztes Angebot gibt. Laut einem Urteil des BGH müssen Onlinehändler darauf hinweisen, dass die Zugabe ggf. in einer geringeren Menge vorhanden ist als der beworbene Artikel (zum Beispiel durch den Hinweis „Nur solange der Vorrat reicht“).
Allerdings kann der Onlinehändler auch wegen irreführender Werbung belangt werden, wenn die bereitgehaltene Menge an Zugaben in keinem angemessenen Verhältnis zur erwartenden Nachfrage steht. Wenn schon nach 20 Bestellungen alle Zugaben vergriffen sind, dann ist das gerade im Onlinehandel viel zu wenig. Planen Sie also vorausschauend, damit Ihnen die Zugaben nicht ausgehen.
Für den Kunden muss auch ersichtlich sein, was passiert, wenn er die bestellte Ware zurücksendet. Kann er dann die Gratis-Zugabe behalten, oder muss diese mit der gekauften Ware zurückgeschickt werden? Sofern Ihre Zugabe ein Artikel ist, den Sie zurück haben möchten und den der Kunde auch zurückschicken kann, dann sollten Sie diesen Sonderfall der Warenrücksendung in Ihren AGB aufführen.
Tipp 5: Adventskalender und Gewinnspiel zu Weihnachten
Adventskalender und Gewinnspiele sind zu einem echten Trend im Onlinehandel geworden. Kein Wunder, solche Aktionen kommen beim Kunden gut an! Veranstalten Sie in Ihrem Onlineshop ein Adventskalender-Gewinnspiel, bei dem der Kunde jeden Tag die Chance auf einen Preis hat. Alternativ können Sie als Adventskalender auch jeden Tag ein besonderes Angebot hinter dem Türchen verstecken. So generieren Sie viele Kundenkontakte, schließlich möchte der Kunde wissen, welches Angebot Sie heute haben oder er schaut täglich vorbei, um am Gewinnspiel teilzunehmen. Im Idealfall generieren Sie so pro Kunde 24 Besuche in Ihrem Onlineshop. Auch bei Gewinnspielen gibt es einige Punkte zu beachten, um kostspielige Abmahnungen zu vermeiden. Die Teilnahmebedingungen und die Durchführung des Gewinnspiels müssen für den Teilnehmer klar und transparent sein. Diese Infos müssen Sie in den Teilnahmebedingungen angeben:
- Veranstalter des Gewinnspiels
- Dauer des Gewinnspiels und Teilnahmeschluss
- Wie kann am Gewinnspiel teilgenommen werden
- Wer darf am Gewinnspiel teilnehmen und wer nicht
- Welchen Preis gibt es zu gewinnen
- Wie wird der Gewinner ermittelt und wie läuft das Gewinnspiel ab
- Wie und wann wird der Gewinner benachrichtigt
- Vorgaben, ob und wie der Veranstalter das Gewinnspiel vorzeitig beenden kann
- Ausschluss von einer Barauszahlung oder Umtausch des Gewinns
- Datenschutzinformationen und Einwilligungen des Teilnehmers über die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme und ggfs. Veröffentlichung des Gewinners
Auch im Weihnachtsgeschäft rundum abgesichert

Die umsatzstärkste Zeit des Jahres steht für Onlinehändler unmittelbar vor der Tür. Doch so schön die besinnliche Zeit auch ist, so viele Risiken birgt sie für Ihr Business. Ob Rechtsverletzungen, Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) oder Cyber-Attacken, die Webshop-Versicherung über exali.de ist immer an Ihrer Seite. Im Fall einer Abmahnung prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob sie berechtigt ist und übernimmt die Kosten für die Abwehr der Forderung (zum Beispiel Rechtsanwalts- und Gutachterkosten). Im Fall einer berechtigten Forderung übernimmt sie die Schadenersatzzahlung.
© Jan Mörgenthaler – exali AG

Wer bin ich?
Nach meinem Bachelor in Medienkonzeption habe ich in Köln als Redaktionsassistent bei einer Produktionsfirma gearbeitet und bin nun im schönen Augsburg bei exali.de in der Online-Redaktion gelandet.
Was mag ich?
Eishockey, Motorradfahren, Freizeitparks, Gaming und leckeres Essen.
Was mag ich nicht?
Stau, Pilze und lange Warteschlangen an der Achterbahn.