+49 (0) 821 80 99 46-0
+49 (0) 821 80 99 46-0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
Schaden melden
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    Weitere Versicherungen

    Haftpflicht für Dienstleister
    Cyber-Versicherung

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Über uns
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
  • Schaden melden
"Sicherheit für Ihr Business - damit Sie im Schadenfall nicht alleine dastehen"
Carla Vega
Kundenbetreuung
Carla Vega,Kundenbetreuung
Ihr Business bestens versichert
Carla Vega
Kundenbetreuung
Carla Vega,Kundenbetreuung

Schon dabei?

Mit unserem Newsflash profitieren Sie monatlich von aktuellen News und Themen rund um Ihr Business:

  • Tipps, Infos und Experten-Interviews
  • Echte Schadenfälle
  • Rechtliches und Abmahngefahren
Die perfekte Unterstützung für Ihren Erfolg.

Home / News&Stories /
Unternehmensberater: Nur mit einer Rechtsschutzversicherung nicht gut beraten
Grenzen der Rechtsschutzversicherung für Berater

Unternehmensberater: Nur mit einer Rechtsschutzversicherung nicht gut beraten

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Mittwoch, 12. Mai 2010
Mittwoch, 12. Mai 2010
Zurück zur Übersicht

Falsche Beratung mit Folgen: Ein Kunde fordert von seinem externen Unternehmensberater Schadensersatz im fünfstelligen Euro-Bereich. Er wirft seinem Dienstleister vor, wegen dessen unrealistischer Marktprognosen vergeblich in teure Produktionsanlagen investiert zu haben. Die großen Umsätze blieben aus. Der selbstständige Berater sieht sich dafür nicht in der Verantwortung und übergibt den Streitfall an seinen Rechtsanwalt. Immerhin hat er gerade für solche Fälle eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

Allerdings nimmt diese erhebliche Ausschlüsse im Versicherungsumfang vor, wenn es um Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, von Marken- und Urheberrechtsverletzungen oder um rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Kunden geht.

Der vorliegende Fachartikel gibt einen Überblick über die Absicherungsmöglichkeiten und -grenzen der Rechtsschutzversicherung und zeigt sinnvolle Alternativen auf.

Die Lücken der Rechtsschutzversicherung schließen kann zum Beispiel eine Consulting-Haftpflicht bzw. eine berufsspezifische Betriebshaftpflicht für selbstständige Berater, Trainer und Manager mit integriertem «passiven Rechtsschutz». Sie übernimmt nicht nur die anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines Schadenersatzanspruches, sondern kommt auch für den Schadensersatz in Höhe der versicherten Deckungssummen auf.

Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb eine wichtige Ergänzung zu einer Rechtsschutzversicherung und zentraler Baustein im Risikomanagement freiberuflicher Consultants.

Versicherungsschutz je nach gewählter Leistungskomponente

Das Kostenrisiko für Anwalts-, Gutachter-, Zeugen-, und Gerichtskosten ist für die meisten rechtlichen Auseinandersetzungen nicht unerheblich. Eine Rechtsschutzversicherung schützt im Rahmen der freiberuflichen bzw. selbstständigen Tätigkeit unter anderem bei gerichtlichen Auseinandersetzungen

  • mit dem Finanzamt,
  • mit der Berufsgenossenschaft,
  • mit einem Mobilfunkanbieter,
  • in der Rolle als Arbeitgeber (z. B bei Problemen mit Beschäftigten bei einer Kündigung)
  • sowie in strafrechtlichen Fällen.

Hier einige Schadenbeispiele aus der Praxis, die je nach gewählter Leistungskomponente von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden:

Daten-Rechtsschutz (noch relativ neu)

Firmendaten werden nicht datenschutzgerecht entsorgt, so dass geschützte Kundendaten an die Öffentlichkeit gelangen. Es wird ein Verfahren eingeleitet.

Steuer-Rechtsschutz

Bei einer steuerlichen Betriebsprüfung werden wesentliche Teile der Steuererklärung nicht anerkannt. Die Finanzbehörde erhebt eine Steuernachforderung von über 20.000 Euro. Die Klärung der Rechtmäßigkeit dieser Nachforderung erfolgt vor Gericht.

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Ihnen wird vorgeworfen, einen Scheinselbstständigen für die Unterstützung in einem längeren Projekt beschäftigt zu haben. Wegen der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen für diesen angeblichen «Scheinselbstständigen» kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

Verwaltungs-Rechtsschutz

Sie parken Ihren Geschäftswagen an einer vielbefahrenen Straße. Über Nacht werden zur Vorbereitung einer Baustelle Halteverbotsschilder aufgestellt. Am darauffolgenden Tag wird Ihr Firmenfahrzeug abgeschleppt. Sie lehnen es ab, die von der Verwaltungsbehörde verlangten Kosten zu zahlen.

Schadenersatz-Rechtsschutz (Baustein Verkehrs-RS)

An einer Ampelkreuzung fährt das vor Ihnen stehende Fahrzeug bei Grün plötzlich rückwärts. Der Unfallverursacher schildert seiner Versicherung, Sie wären aufgefahren. Damit Sie Ihren Schaden schnell erstattet bekommen, engagieren Sie einen Anwalt.

Vertrags-Rechtsschutz

Sie monieren beim Autohändler ein störendes Geräusch am Getriebe des fabrikneuen Firmenwagens. Die Fachwerkstatt weigert sich, die Reparatur als Garantiefall anzuerkennen. Durch Einschalten eines Sachverständigen werden die Voraussetzungen für eine außergerichtliche Klärung geschaffen. Die Kosten für das Gutachten übernimmt der Rechtsschutzversicherer.

Firmenvertrags-Rechtsschutz für Nebengeschäfte

Der Versicherungsnehmer hat seine betriebliche Computeranlage geleast. Wegen einer im Vertrag enthaltenen Fortsetzungsklausel kommt es zu Differenzen. Der Leasinggeber klagt vor Gericht auf Fortführung des Leasingvertrags.

Hinweis: Versicherungsschutz besteht hier nur für Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Betriebs- oder Werkstatträumen und deren Einrichtung stehen.

Firmenvertrags-Rechtsschutz für „eingekaufte“ Dienstleistungen

Durch den Wechsel des Steuerberaters stellen Sie fest, dass ihr bisheriger Steuerberater wichtige Abschreibungen nicht geltend gemacht hat. Das Finanzamt erkennt die Korrekturen aufgrund von Verjährung nicht mehr an. Da sich der alte Steuerberater weigert für den Schaden aufzukommen, schalten Sie einen Anwalt ein.

Hinweis: Meist Sublimit in den Versicherungsbedingungen, d.h. reduzierte Versicherungssumme von nur 10.000 Euro.

Straf-Rechtsschutz

Aufgrund eines Betriebsunfalles erleidet Ihr Mitarbeiter Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen Aufsichtspflichtverletzungen vor und erhebt Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Sie haben ein Büro angemietet und erkennen eine offensichtlich überhöhte Jahresabrechnung für Heizungs- und Nebenkosten nicht an.

Neben den vorgenannten Risiken aus der freiberuflichen bzw. selbstständigen Tätigkeit, können auch die privaten Risiken mit einem Rechtsschutzvertrag für Nichtselbstständige abgesichert werden.

Wichtige Berufsrisiken externer Consultants nicht versichert

Wie bereits erwähnt, gibt es wichtige berufliche und geschäftliche Bereiche, die über einen Rechtsschutzvertrag nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (kurz ARB) in der Regel nicht versichert werden können. Dazu zählen unter anderem:

  1. Die Kosten zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen (es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen).
  2. Rechtsschutz in ursächlichem Zusammenhang mit Rechtsverletzungen von Dritten (z.B. Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrechten) oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
  3. Rechtsschutz in Zusammenhang mit dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht.
  4. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die unmittelbar der Ausübung einer freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit oder dem Erwerb, der Veräußerung, Finanzierung oder Belastung von Grundstücken, Betrieben, Betriebsteilen dienen.
    Hinweis: Dieser Bereich ist grundsätzlich über eine Vermögensschadenhaftpflicht mit passivem Rechtsschutz versicherbar.
  5. Gerichtliche Auseinandersetzung wegen offener Rechnungen.
  6. Leistungen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den Versicherer oder das für diesen tätige Schadenabwicklungsunternehmen.
Tipp: Es empfiehlt sich daher, den Rechtsschutzvertrag bei einer Gesellschaft zu versichern, bei der man keine weiteren Versicherungsverträge versichert hat.

Umfassende Absicherung durch «passiven Rechtsschutz»

Die ARB schließen somit gerade die Bereiche aus, die im Berufsalltag von selbstständigen Trainern, Beratern, Managern sowie Consultingunternehmen ein hohes Schadenrisiko bergen. Für diese Berufsgruppen empfiehlt sich daher die zusätzliche Vorsorge mit einer consulting-Haftpflichtversicherung bzw. berufsspezifischen Betriebshaftpflicht, da diese den sogenannten „passiven Rechtsschutz“ beinhaltet.

Hinweis: Man spricht hier vom «passiven Rechtsschutz», da Versicherungsschutz für die Abwehr von Ansprüchen Dritter und nicht um die Durchsetzung eigener Ansprüche besteht.
Das bedeutet, dass der Versicherer bei der Abwehr eines Haftpflichtanspruchs dem Freiberufler auch die dafür notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten ersetzt. Hierzu zählen Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reise-, Schadenminderungs- und Schadenregulierungskosten.

Über eine gute Consulting-Haftpflichtversicherung besteht durch den «passiven Rechtsschutz» somit Versicherungsschutz für die unter

  • Punkt 1 im Rechtsschutzvertrag ausgeschlossene Abwehr von Schadenersatzansprüchen
  • Punkt 2 und 3 genannten Rechtsverletzungen von Dritten
  • Punkt 4 genannten Ansprüche aus bestimmten Bereichen der vertraglichen Haftung.

Gute Versicherer ersetzen zudem auch notwendige Kosten der Abwehr einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer, selbst wenn die Verfügung einen Anspruch auf Unterlassung oder Widerruf betrifft.

Mehr zum Thema „Fehlerhafte Beratung durch Unternehmensberater“ lesen Sie auch in diesem Fachbeitrag.

vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
1 Kommentar
Kommentar
345
Schmack kommentierte am Mittwoch, 26. September 2012 Antworten
Ich benötige eine persönliche Beratung
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.
Kooperationspartner
Kooperationspartner
Kooperationspartner

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Cyber-Versicherung
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • randstad professional
  • freelancermap
  • BITMi
  • K2Match
  • Uplink
  • VGSD
  • AGD
  • FALC
  • ZEIT.IO
  • Kooperationspartner werden

Über uns

  • Über exali
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben
Choose the location of your headquarter
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.
Depending on your country, the insurance offered by exali may vary slightly. Please select the country where you have your headquarter to get the offer that suits you best.