+49 (0) 821 80 99 46-0
+49 (0) 821 80 99 46-0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
Schaden melden
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    Weitere Versicherungen

    Haftpflicht für Dienstleister
    Cyber-Versicherung

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Über uns
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
  • Schaden melden
"Innovativer Schutz - weil Ihr
Business im Takt der Zeit tickt"
Ralph Günther
exali Gründer & CEO
Ralph Günther,exali Gründer & CEO
Ihr Business bestens versichert
Ralph Günther
exali Gründer & CEO
Ralph Günther,exali Gründer & CEO

Schon dabei?

Mit unserem Newsflash profitieren Sie monatlich von aktuellen News und Themen rund um Ihr Business:

  • Tipps, Infos und Experten-Interviews
  • Echte Schadenfälle
  • Rechtliches und Abmahngefahren
Die perfekte Unterstützung für Ihren Erfolg.

Home / News&Stories /
Rechtsschutzversicherung schützt nicht umfassend vor Berufsrisiken selbstständiger Mediendienstleister
Rechtsschutzversicherung schützt ungenügend

Rechtsschutzversicherung schützt nicht umfassend vor Berufsrisiken selbstständiger Mediendienstleister

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Mittwoch, 12. Mai 2010
Mittwoch, 12. Mai 2010
Zurück zur Übersicht

Traffic-Steigerung mit Folgen: Bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO) für eine Kunden-Website verwendet der Inhaber einer kleinen Webagentur unwissentlich einen markenrechtlich geschützten Begriff. Sein Kunde erhält daraufhin eine Unterlassungserklärung vom Anwalt der Gegenseite, der gleichzeitig auch noch Anwaltskosten im vierstelligen Bereich geltend macht. Es kommt zur rechtlichen Auseinandersetzung, in die auch der externe Mediendienstleister involviert wird.

Lücken durch Berufshaftpflichtversicherung schließen
Firmenrechtsschutz: deckt viele Risiken, aber nicht alle
Grenzen der Rechtsschutzversicherung
Umfassende Absicherung durch „passiven Rechtsschutz“

Das zahlt doch meine Rechtschutzversicherung, denkt er und fühlt sich auf der sicheren Seite. Ein teurer Irrtum. Denn gerade wenn es um Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, von Marken- und Urheberrechtsverletzungen oder um rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Kunden geht, nehmen Rechtsschutzversicherungen viele Einschränkungen im Versicherungsumfang vor.

Dieser Fachbeitrag gibt einen Überblick über die Absicherungsmöglichkeiten und -grenzen der Rechtschutzversicherung und zeigt sinnvolle Alternativen auf.

Lücken durch Berufshaftpflichtversicherung schließen

Die Lücken der Rechtschutzversicherung schließen kann zum Beispiel eine Media-Haftpflicht bzw. spezielle Berufshaftpflicht für Medienberufe mit integriertem „Passiven Rechtsschutz“. Sie übernimmt nicht nur die anfallenden Rechtanwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines Schadenersatzanspruches, sondern kommt auch für den Schadensersatz in Höhe der versicherten Deckungssummen auf.

Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb eine wichtige Ergänzung zu einer Rechtschutzversicherung und zentraler Baustein im Risikomanagement von Selbstständigen, Freiberuflern oder Agenturen, die in Medien, Internet und kreativen Berufen tätig sind.

nach oben

Firmenrechtsschutz: Deckt viele Risiken, aber nicht alle

Das Kostenrisiko für Anwalts-, Gutachter-, Zeugen-, und Gerichtskosten ist für die meisten rechtlichen Auseinandersetzungen nicht unerheblich. Eine Rechtsschutzversicherung schützt im Rahmen der freiberuflichen bzw. selbständigen Tätigkeit unter anderem bei

  • gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt,
  • mit der Berufsgenossenschaft,
  • mit einem Mobilfunkanbieter,
  • in der Rolle als Arbeitgeber (z. B bei Problemen mit Beschäftigten bei einer Kündigung)
  • sowie in strafrechtlichen Fällen.

Hier einige Schadenbeispiele aus der Praxis, die je nach gewählter Leistungskomponente von der Rechtschutzversicherung übernommen werden:

  • Daten-Rechtsschutz (noch relativ neu)
    Firmendaten werden nicht datenschutzgerecht entsorgt, so dass geschützte Kundendaten an die Öffentlichkeit gelangen. Es wird ein Verfahren eingeleitet. 

  • Steuer-Rechtsschutz
    Bei einer steuerlichen Betriebsprüfung werden wesentliche Teile der Steuererklärung nicht anerkannt. Die Finanzbehörde erhebt eine Steuernachforderung von über 20.000 Euro. Die Klärung der Rechtmäßigkeit dieser Nachforderung erfolgt vor Gericht.

  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
    Ihnen wird vorgeworfen, einen Scheinselbständigen für die Unterstützung in einem längeren Projekt beschäftigt zu haben. Wegen der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen für diesen angeblichen „Scheinselbständigen“ kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Verwaltungs-Rechtsschutz
    Sie parken Ihren Geschäftswagen an einer vielbefahrenen Straße. Über Nacht werden zur Vorbereitung einer Baustelle Halteverbotsschilder aufgestellt. Am darauffolgenden Tag wird Ihr Firmenfahrzeug abgeschleppt. Sie lehnen es ab, die von der Verwaltungsbehörde verlangten Kosten zu zahlen.

  • Schadenersatz-Rechtsschutz (Baustein Verkehrs-RS)
    An einer Ampelkreuzung fährt das vor Ihnen stehende Fahrzeug bei Grün plötzlich rückwärts. Der Unfallverursacher schildert seiner Versicherung, Sie wären aufgefahren. Damit Sie Ihren Schaden schnell erstattet bekommen, engagieren Sie einen Anwalt.

  • Vertrags-Rechtsschutz
    Sie monieren beim Autohändler ein störendes Geräusch am Getriebe des fabrikneuen Firmenwagens. Die Fachwerkstatt weigert sich, die Reparatur als Garantiefall anzuerkennen. Durch Einschalten eines Sachverständigen werden die Voraussetzungen für eine außergerichtliche Klärung geschaffen. Die Kosten für das Gutachten übernimmt der Rechtsschutzversicherer.

  • Firmenvertrags-Rechtsschutz für Nebengeschäfte
    Der Versicherungsnehmer hat seine betriebliche Computeranlage geleast. Wegen einer im Vertrag enthaltenen Fortsetzungsklausel kommt es zu Differenzen. Der Leasinggeber klagt vor Gericht auf Fortführung des Leasingvertrags.

  • Firmenvertrags-Rechtsschutz für „eingekaufte“ Dienstleistungen
    Durch den Wechsel des Steuerberaters stellen Sie fest, dass ihr bisheriger Steuerberater wichtige Abschreibungen nicht geltend gemacht hat. Das Finanzamt erkennt die Korrekturen aufgrund von Verjährung nicht mehr an. Da sich der alte Steuerberater weigert für den Schaden aufzukommen, schalten Sie einen Anwalt ein.

  • Straf-Rechtsschutz
    Aufgrund eines Betriebsunfalles erleidet Ihr Mitarbeiter Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen Aufsichtspflichtverletzungen vor und erhebt Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung.

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
    Sie haben ein Büro angemietet und erkennen eine offensichtlich überhöhte Jahresabrechnung für Heizungs- und Nebenkosten nicht an.

Neben den vorgenannten Risiken aus der freiberuflichen bzw. selbstständigen Tätigkeit, können auch die privaten Risiken mit einem Rechtsschutzvertrag für Nichtselbständige abgesichert werden.

nach oben

Grenzen der Rechtsschutzversicherung

Wie bereits erwähnt gibt es wichtige beruflich und geschäftliche Bereiche, die über einen Rechtsschutzvertrag nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (kurz ARB) in der Regel nicht versichert werden können. Dazu zählen unter anderem:

  1. Die Kosten zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen (es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen).
  2. Rechtsschutz in ursächlichem Zusammenhang mit Rechtsverletzungen von Dritten (z.B. Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrechten) oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
  3. Rechtsschutz in Zusammenhang mit dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht.
  4. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die unmittelbar der Ausübung einer freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit oder dem Erwerb, der Veräußerung, Finanzierung oder Belastung von Grundstücken, Betrieben, Betriebsteilen dienen.

    Hinweis: Dieser Bereich ist grundsätzlich über eine Berufshaftpflicht bzw. Media-Haftpflicht mit Passivem Rechtsschutz versicherbar.

  5. Gerichtliche Auseinandersetzung wegen offener Rechnungen.
  6. Leistungen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den Versicherer oder das für diesen tätige Schadenabwicklungsunternehmen.

    Tipp: Es empfiehlt sich daher, den Rechtschutzvertag bei einer Gesellschaft zu versichern, bei der man keine weiteren Versicherungsverträge versichert hat.

nach oben

Umfassende Absicherung durch „Passiven Rechtsschutz“

Die ARB schließen somit gerade die Bereiche aus, die im Berufsalltag von freiberuflichen Webdesignern, Grafikern und Marketing-Spezialisten ein hohes Schadenrisiko bergen. Für diese empfiehlt sich daher die zusätzliche Vorsorge mit einer Media-Haftpflichtversicherung, da diese den sogenannten „Passiven Rechtsschutz“ beinhaltet.

Man spricht hier vom „Passiven Rechtsschutz“, da Versicherungsschutz für die Abwehr von Ansprüchen Dritter und nicht für die Durchsetzung eigener Ansprüche besteht.

Das bedeutet, dass der Versicherer bei der Abwehr eines Haftpflichtanspruchs dem Freiberufler auch die dafür notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten ersetzt. Hierzu zählen Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reise-, Schadenminderungs- und Schadenregulierungskosten.

Über eine gute Haftpflichtversicherung speziell für Mediendienstleister besteht durch den „Passiven Rechtsschutz“ somit Versicherungsschutz für die unter

  • Punkt 1 im Rechtsschutzvertrag ausgeschlossene Abwehr von Schadenersatzansprüchen
  • Punkt 2 und 3 genannten Rechtsverletzungen von Dritten
  • Punkt 4 genannten Ansprüche aus bestimmten Bereichen der vertraglichen Haftung.

Gute Versicherer ersetzen zudem auch notwendige Kosten der Abwehr einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer, selbst wenn die Verfügung einen Anspruch auf Unterlassung oder Widerruf betrifft.

Mehr zum Thema Markenrechtsverletzung bei Suchmaschinenoptimierung lesen Sie auch in diesem Fachbeitrag: Markenrechtsverletzung: Gefahren bei der Suchmaschinenoptimierung und Adwords.

vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
0 Kommentare
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.
Kooperationspartner
Kooperationspartner
Kooperationspartner

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Cyber-Versicherung
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • randstad professional
  • freelancermap
  • BITMi
  • K2Match
  • Uplink
  • VGSD
  • AGD
  • FALC
  • ZEIT.IO
  • Kooperationspartner werden

Über uns

  • Über exali
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben
Choose the location of your headquarter
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.
Depending on your country, the insurance offered by exali may vary slightly. Please select the country where you have your headquarter to get the offer that suits you best.