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20.000 Euro für Bildrechtsverletzung: Starfotograf mahnt exali.de-Kunden ab
Teure Bildrechtsverletzung: Ein echter Schadenfall
Teure Bildrechtsverletzung: Ein echter Schadenfall

20.000 Euro für Bildrechtsverletzung: Starfotograf mahnt exali.de-Kunden ab

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Montag, 15. Juni 2020
Montag, 15. Juni 2020
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Bildrechtsverletzungen gehören zu den Top-Abmahngründen. Kein Wunder, die Regeln zur Verwendung fremder Bilder auf der eigenen Website sind kompliziert. Auch wir hatten vor Kurzem einen außergewöhnlichen Schadenfall zum Thema Bildrechtsverletzung auf dem Tisch. Dabei spürte unser Versicherter am eigenen Geldbeutel, welchen Unterschied es macht, wenn der Geschädigte eine Koryphäe auf seinem Gebiet ist. Was das alles mit Madonna zu tun hat, erfahren Sie hier.

Wenn den Geschädigten sogar Madonna gut findet…

Das richtige Bild für eine Website zu finden, kann manchmal ganz schön kniffelig sein. Ein Online-Portal, das über exali.de versichert ist, hat sich aber definitiv das falsche Bild ausgesucht. Das wurde dem Betreiber spätestens klar, als er die Abmahnung einer renommierten Anwaltskanzlei in den Händen hielt. Ihr Mandant: Ein namhafter Profifotograf und Urheber des Bildes. In seiner Karriere hat dieser mit zahlreichen Prominenten zusammengearbeitet und atemberaubende Motive aufgenommen. Kürzlich erlangte eines seiner Bilder mediale Aufmerksamkeit, weil sogar Madonna es geteilt hat.

Zwei Abmahnungen vom Starfotografen

Natürlich haben Bilder eines solchen Fotokünstlers auch ihren Preis. Das Nutzungsrecht an einem seiner Bilder kostet rund 3.000 Euro. Dementsprechend hoch war auch die Schadenersatzforderung, die er von unserem Kunden verlangte, nämlich insgesamt rund 20.000 Euro. Noch bevor unser Kunde auf das Schreiben reagieren konnte, landete allerdings schon die zweite Abmahnung in seinem Briefkasten. Bei der Recherche für das Verfahren stieß die Kanzlei nämlich auf ein weiteres Bild des Fotografen, das ohne Genehmigung von dem Onlineportal verwendet worden war.

Richtig reagieren: Im Schadenfall besonders wichtig

Im Schreiben dann allerdings die Überraschung, statt eine weitere 20.000 Euro Forderung zu stellen, bot die Anwaltskanzlei direkt einen Kompromiss an: 13.500 Euro für beide Bildrechtsverstöße (darin enthalten waren die  6.000 Euro, die die Nutzung der beiden Bilder sowieso gekostet hätte) plus 2.400 Euro Anwaltskosten für beide Abmahnungen. Der exali.de-Kunde war schon mit dem ersten Schreiben direkt auf uns zugekommen und hat damit perfekt reagiert. Denn nicht jeder Urheberrechtsinhaber ist so kooperativ wie der Starfotograf und auch als Abgemahnter ist es nicht einfach, einen kühlen Kopf zu bewahren. Überlassen Sie deswegen eine Schadensabwicklung immer den Versicherungsprofis. Bei exali.de haben wir jahrelange Erfahrung in der Kommunikation mit Geschädigten und konnten in vielen Fällen Forderungen reduzieren und Gerichtsverfahren vermeiden.

Am Ende des etwas komplizierten Falles bezahlte der Versicherer den Schadenersatz sowie die Anwaltskosten, also insgesamt knapp 10.000 Euro (abzüglich Selbstbehalt und 6.000 Euro Nutzungsgebühren für die Bilder, die das Onlineportal ohnehin hätte zahlen müssen, sogenannte Sowieso-Kosten).

Hintergrundinfo zu den Sowieso-Kosten:

Wenn eine Berufshaftpflicht als Schadenersatz auch die regulären Lizenz- bzw. Nutzungsgebühren für ein Foto an den Fotografen bezahlen würde, dann würde niemand mehr Rechte an Bildern kaufen, sondern sie einfach verwenden und, wenn das Ganze auffliegt, die Versicherung bezahlen lassen.

Tipp: Wie Sie eine Bildrechtsverletzung vermeiden und fremde Bilder rechtssicher verwenden, erfahren Sie in unserem Artikel Bilder rechtssicher verwenden: Alle Infos im Überblick

Bildrechtsverletzungen mit einer Berufshaftpflicht absichern

Berufshaftfpflicht

Wenn Sie, wie unser Kunde in diesem Fall, wegen einer Bildrechtsverletzung abgemahnt werden, sind Sie mit einer Berufshaftpflichtversicherung über exali.de auf der sicheren Seite. Wir kümmern uns um alles Weitere, der Versicherer wehrt unberechtigte Ansprüche ab und bezahlt berechtigte Schadenersatzforderungen – auch bei anderen Rechtsverletzungen, zum Beispiel Verstößen gegen das Marken-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrecht (DSGVO). Wir lassen uns auch wie in diesem Schadenfall von berühmten Geschädigten nicht beeindrucken.

Wenn Sie Fragen zur idealen Absicherung Ihres Business haben, wenden Sie sich telefonisch an unsere Kundenbetreuer. Die Versicherungsprofis von exali.de sind gerne persönlich für Sie erreichbar – ohne Callcenter oder Warteschleife.

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