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Teures Fußballspiel: Wirt muss 21.000 Euro für ein Vereinslogo zahlen
Der Schuss ging daneben
Der Schuss ging daneben

Teures Fußballspiel: Wirt muss 21.000 Euro für ein Vereinslogo zahlen

Beitrag von Jan Mörgenthaler Beitrag von Jan Mörgenthaler Jan Mörgenthaler
Beitrag von Jan Mörgenthaler Beitrag von Jan Mörgenthaler Jan Mörgenthaler
Montag, 23. Dezember 2019
Montag, 23. Dezember 2019
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Wer die Spitzenspiele des europäischen Fußballs live genießen möchte, muss entweder ins Stadion pilgern oder ein Pay-TV-Abo abschließen. Eine beliebte Alternative ist der Gang in die örtliche Kneipe. Die Liveübertragungen sind ein Publikumsmagnet und aus der Gastronomie kaum wegzudenken. Die Spiele des lokalen Fußballvereins werden daher großzügig beworben. Eine solche Werbeaktion wurde einem Linzer Gastronomen nun zum Verhängnis...

Fußballverein LASK grätscht Wirtshaus in die Werbung

Wer als Gastronom bei einem wichtigen Fußballspiel ein volles Haus haben will, der muss im Vorfeld in den Sozialen Medien die Werbetrommel rühren. Meistens passiert das mit einem Post, auf dem auch die Vereinswappen der beteiligten Mannschaften zu sehen sind. So warb auch der Betreiber des Wirtshauses „josef“ in Linz für das Champions League Qualifikationsspiel zwischen dem LASK (Linzer Athletik-Sport-Klub) und dem FC Basel mit solch einem Werbebanner (wie das aussah, können Sie sich hier ansehen).

Doch die Werbeaktion hatte ein Nachspiel: Der Betreiber des „josef“ bekam Post von der LASK Marketing GmbH. Diese drohte dem Gastronom mit einer Klage wegen einer Urheberrechtsverletzung und forderte 62.400 Euro Schadenersatz.

Zwar ist es erlaubt, Fußballspiele als Gastronom mit gültiger Pay-TV-Lizenz zu bewerben, allerdings dürfen die Vereinslogos nicht ohne Erlaubnis verwendet werden. “Hätten wir bei der Ankündigung nur das Wort LASK hingeschrieben, wäre es kein Problem gewesen. Unsere junge Grafikerin hat sich aber nichts dabei gedacht und auch das Logo des Vereins klein ins Sujet eingebaut”, sagte der josef-Betreiber Günter Hager. Er zeigte sich erbost über das harte Vorgehen des Vereins, denn schließlich mache er Werbung für den Klub. Hinter der Aktion vermutet der Wirt außerdem eine Revanche des LASK. Denn er hatte sich gegen die Pläne des Clubs ausgesprochen, ein Stadion an einem neuen Standort zu errichten. Dafür spreche auch, dass bis dato keine weiteren Lokale in Linz belangt wurden, obwohl diese ebenfalls das LASK-Logo für ihre Werbung nutzen.

Gegenüber 90minuten.at entgegnete der LASK, dass er ursprünglich eine vertragliche Lösung mit dem „josef“ angestrebt hatte. Gegen eine Lizenzgebühr hätte der Gastronom das Logo verwenden können, lehnte dieses Angebot jedoch ab. Die Partie LASK vs. „josef“ endete schließlich mit einer Schadenersatzzahlung von 21.000 Euro, auf die sich die Parteien außergerichtlich einigten.

„Foul“ des LASK führt zum Eigentor

Letztendlich schoss der LASK sich mit dem harten Vorgehen jedoch ins eigene Tor. Nicht nur dass die Aktion in den Medien scharf kritisiert wurde, auch die Konkurrenz des LASK nutzte die Debatte, um einen eigenen Marketing-Coup zu landen. Ligarivale SK Sturm Graz twitterte unter dem Hashtag #Logogate eine Vorlage mit der Gastronomen, die eine offizielle Sky-Lizenz haben, die spiele des Clubs bewerben dürfen:

Twitter Post des SK Sturm Graz

 

Stadtrivale FC Blau Weiß Linz ging sogar noch einen Schritt weiter. Jeder Linzer Wirt, der einen Aufkleber oder einen Wimpel mit dem Vereinslogo des FC in seinem Lokal aufhängt, bekommt statt einer Klage zehn Freikarten für ein Spiel seiner Wahl:

Facebook Post des FC Blau Weiß Linz

 

Die Berufshaftpflicht von exali.de ist ein echter Volltreffer!

Berufshaftfpflicht

Der Fall aus Linz zeigt: Eine Urheber- oder Markenrechtsverletzung ist schnell passiert, auch wenn sich der Verursacher – wie in dem Fall der Wirt – nichts dabei dachte und sogar noch Werbung für den Verein gemacht hat. Schadenersatzforderungen können dann je nach Höhe schnell das Business in Gefahr bringen.

Mit einer Berufshaftpflichtversicherung über exali.de ist Ihr Business umfassend geschützt. Abmahnungen (zum Beispiel wegen Verstoß gegen das Urheber- oder Markenrecht) prüft der Versicherer auf eigene Kosten, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und bezahlt berechtigte Schadenersatzforderungen.

Falls die Grafikerin, die für das Werbebanner in diesem Fall verantwortlich war, nicht zum Wirtshaus „josef“ gehört, sondern als Freelancerin tätig war, dann könnte der Wirt die Schadenersatzsumme von ihr zurückfordern. Für Grafiker, Webdesigner und Agenturen ist die Media-Haftpflicht über exali.de genau die richtige Absicherung. Sie steht Ihnen zur Seite, wenn Sie für Fehler bei Ihren Kunden haften müssen.

Sie sind sich nicht sicher, welche Absicherung die richtige für Sie ist? Dann rufen Sie uns an, unsere Experten in der Kundenbetreuung beraten Sie gerne!

 

© Jan Mörgenthaler – exali AG

Jan Mörgenthaler
Autorenprofil
Jan Mörgenthaler
Senior-Content-Manager

Jan Mörgenthaler hat seit 2017 viel mit Freiberuflern und Freiberuflerinnen in verschiedenen TV-Formaten gearbeitet. Er steht regelmäßig vor und hinter der Kamera, kümmerte sich ehrenamtlich um das Marketing eines Gaming Vereins und weiß aufgrund dieser Erfahrungen genau, welche Themen Freelancer umtreiben.
Wenn er bei exali Artikel beisteuert, drehen sich diese meist um IT- und Cyberrisiken.

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Jan Mörgenthaler
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