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Grafiker gegen FC Bayern: Ist eine Choreo aus der Fankurve urheberrechtlich geschützt?
Schöpfungshöhe erreicht?
Schöpfungshöhe erreicht?

Grafiker gegen FC Bayern: Ist eine Choreo aus der Fankurve urheberrechtlich geschützt?

Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Donnerstag, 10. September 2020
Donnerstag, 10. September 2020
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Eine Karikatur der Ex-Bayern-Stars Arjen Robben und Franck Ribéry beschäftigt momentan das Münchener Landgericht. Ein Grafiker hat den FC Bayern München wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Um was es bei dem Streit geht und wie Grafiker und Webdesigner ihre Designs schützen können, erfahren Sie hier.

Update: FC Bayern muss vor Gericht eine Niederlage einstecken

In dem Urheberrechtsstreit musste der FC Bayern vor dem Landgericht München I eine Niederlage einstecken. Das Gericht gab dem Grafiker recht: „Bei der durch den Kläger angefertigten Zeichnung der beiden Profifußballer Franck Ribéry und Arjen Robben – in Zusammenschau mit dem verwendeten Slogan „The Real Badman & Robben“ – handelt es sich nach Auffassung der Kammer um ein schutzfähiges (Gesamt-)Werk“, so das Gericht. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Sollte es das werden, hat der Grafiker einen Anspruch auf Auskunft über den Gewinn, den der Verein mit den Merchandising-Artikeln gemacht hat und könnte entsprechenden Schadenersatz fordern.

Um was es in dem Urheberrechtsstreit geht, können Sie nachfolgend nachlesen:

Ribéry und Robben als Batman und Robin

Die ehemaligen Bayern-Spieler Arjen Robben und Franck Ribéry als Superhelden Batman und Robin: Diese beeindruckende Choreografie zeigten die Bayernfans im April 2015 beim DFB-Pokal-Halbfinalspiel zwischen Bayern München und Borussia Dortmund in der Allianz Arena. Darunter stand der Slogan „The Real Badman & Robben“. Damit reagierte die Südkurve auf den Torjubel der BVB-Spieler Marco Reus und Pierre-Emerick Aubameyang, die in vergangenen Spielen ebenfalls Bezug auf Batman genommen hatten.

Choreografie FC Bayern München

Choreografie der Bayern-Fans im April 2015

Grafik auf Merchandising-Produkten des FC Bayern München

Grafik auf Merchandising-Produkten des FC Bayern München

Dreister Grafik-Klau oder eigenständiges Werk?

Entworfen hat die Karikatur und den Slogan ein Grafiker. Und der sieht nun seine Urheberrechte verletzt. Denn Bayern München hat das Motiv nachzeichnen lassen und es gemeinsam mit dem Slogan für Merchandising-Artikel verwendet. Es handele sich dabei um „widerrechtliche Nachzeichnungen“, die Zeichnung und der Spruch seien urheberrechtlich schutzfähig, so der Vorwurf. Der FC Bayern ist da anderer Meinung: Es handele sich bei den Merchandising-Artikeln um eigenständige Werke, die von der Karikatur des Grafikers abweichen und der Slogan sei außerdem nicht schutzfähig. Ihm fehle es an der notwendigen Kreativität für die sogenannte Schöpfungshöhe. Der Streitwert für das Verfahren beträgt rund 68.000 Euro. Eine Entscheidung wird voraussichtlich am 11. September verkündet.

Die unendliche Diskussion um die Schöpfungshöhe

Der FC Bayern beruft sich in dem Fall auf die sogenannte Schöpfungshöhe, die bei der Grafik und dem Slogan nicht ausreichend sei. Die Schöpfungshöhe ist ein Begriff, der im Urheberrechtsgesetz genannt wird. Sie gibt sozusagen den Grad der Kreativität an, die für ein Werk aufgewendet wurde. Denn nur Werke, die auf einer persönlichen geistigen Schöpfung beruhen, sind urheberrechtlich geschützt.

Wann die notwendige Schöpfungshöhe vorliegt, lässt sich leider pauschal nicht sagen, dies wird meist im Einzelfall von Gerichten entschieden. Grundsätzlich ist es aber so: umso komplexer und individueller das Design, umso höher die Wahrscheinlichkeit der Schutzfähigkeit.

Rechtsprechung zum Schutz von Grafiken und Designs

Anhand der Rechtsprechung lassen sich aber folgende Tendenzen zum Schutz von Grafiken, (Web-)Designs und Illustrationen ableiten:

  • Lange Zeit differenzierten Gerichte bei der Beurteilung der Schöpfungshöhe nach bildender und angewandter Kunst, was auf viel Kritik stieß. Demnach konnten Werke wie Gemälde schneller geschützt sein als „Gebrauchswerke“ wie Grafiken oder Illustrationen. Dieser Unterscheidung setzte der BGH jedoch ein Ende (Urteil vom 13.11.2013, Az: I ZR 143/12). In dem Verfahren ging es um einen Geburtstagszug einer Spielwarendesignerin. Der BGH entschied, dass an die angewandte Kunst bezüglich der Schöpfungshöhe keine besonderen Anforderungen mehr gestellt werden dürfen.
  • Beim Schutz von Webdesigns zeigen bisherige Urteile, dass dort die Schwelle für den urheberrechtlichen Schutz hoch liegt. Verständlicherweise können übliche Bausteine einer Webseite wie das Warenkorbsystem nicht urheberrechtlich geschützt werden. Anders sieht es jedoch mit Fotos und Grafiken auf Websites aus. Diese können schneller die Schöpfungshöhe erreichen. Mehr zum Thema Urheberrecht und Webdesign erfahren Sie hier.
  • Bei grafisch dargestellten Abläufen, zum Beispiel bei einer Gebrauchsanleitung, kommt es bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit auch darauf an, ob der Grafiker den Ablauf besonders verständlich und übersichtlich dargestellt hat. Auch hier kommt es auf die Beurteilung im Einzelfall an.
  • Einzelne Piktogramme oder Icons sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt, da hier die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.

Wie können Grafiker und Webdesigner ihre Werke schützen?

Für Grafiker und (Web-)Designer gibt es verschiedene Möglichkeiten, ihre Designs schützen zu lassen:

Nationaler Schutz: Design beim DPMA eintragen

Sie können zum einen ein Design (früher Geschmacksmuster) beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen. Geschützt wird damit die Erscheinungsform, also die äußere Form- und Farbgestaltung eines Produkts. Wenn der Schutz in das Register des DPMA eingetragen wird, gilt es innerhalb Deutschlands für maximal 25 Jahre.

EU-weiter Schutz: eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Wer sein Design einheitlich in der gesamten EU schützen lassen will, kann ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmelden. Dafür ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante (Spanien) zuständig.

Schutz durch Offenbarung: das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Außerdem gibt es noch das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Dieses muss nicht eingetragen werden, sondern es entsteht durch Offenbarung des Designs. Das heißt, der Designer muss es der Öffentlichkeit in der EU zugänglich machen – und das ist gerade bei Webdesigns ja kein Problem. Zudem muss das Design eine gewisse Eigenart aufweisen, also sich von anderen unterscheiden. Der Schutz des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters ist jedoch beschränkt, der Entwerfer hat lediglich das Recht, Nachahmungen zu verbieten. Das heißt, im Zweifel muss der Designer nachweisen, dass sein Design zuerst da war. Deshalb sollten Sie die Veröffentlichung Ihres Designs unbedingt dokumentieren. Der Schutz ist außerdem auf drei Jahre begrenzt.

Internationaler Schutz: Anmeldung beim WIPO

Darüber hinaus könne Designs auch international eingetragen werden. Dies erfolgt durch das sogenannte Haager System, das aus verschiedenen Akten besteht. Der Schutz gilt dann für diejenigen Mitgliedstaaten, die Sie bei der Anmeldung benennen. Die Anmeldung erfolgt beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Was das Landgericht München im Fall des Grafikers gegen den FC Bayern München zur Schöpfungshöhe sagt, bleibt abzuwarten. Sie erfahren es natürlich an dieser Stelle.

Berufshaftpflicht schützt bei Urheberrechtsverletzungen

Berufshaftfpflicht

Egal ob Sie selbst Grafiker oder Webdesigner sind, oder ein anderes Business betreiben: Die Gefahr, gegen Urheberrechte anderer zu verstoßen, sei es mit dem eigenen Design oder dem Betrieb einer Website, besteht immer. Wenn Sie dann mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden, steht die Berufshaftpflicht über exali.de an Ihrer Seite.

In allen unseren Versicherungen sind Rechtsverletzungen, wie beispielsweise Urheber-, Marken- oder Lizenzrechtsverletzungen, abgesichert. Im Fall von Schadenersatzforderungen oder Abmahnungen prüft der Versicherer erst einmal auf eigene Kosten, ob die Ansprüche berechtigt sind. Ungerechtfertigte Ansprüche werden abgewehrt und berechtigte Schadenersatzforderungen bezahlt.

Die richtige Absicherung für Sie als Webdesigner oder Grafiker ist die Media-Haftpflicht über exali.de. Sie haben Fragen zur richtigen Berufshaftpflicht für Ihr Businessmodell? Dann rufen Sie uns einfach an, unsere Kundenbetreuer beraten Sie gerne individuell und persönlich.

 

Hier können Sie Ihren Beitrag für die Media-Haftpflicht in wenigen Schritten berechnen:

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In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zur&uuml;ckbezahlt oder auf f&auml;llige Zahlungen verzichtet werden.</p> <h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5> <p>Der Versicherer ersetzt gem&auml;&szlig; den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p> <ul class="list--checkmark"> <li>Pr&uuml;fung der Wirksamkeit des R&uuml;cktritts</li> <li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li> <li>Aufwendungen f&uuml;r bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht&nbsp;bedingungsgem&auml;&szlig; ausschlie&szlig;lich f&uuml;r Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.8&nbsp;&bdquo;R&uuml;cktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser optionale&nbsp;Zusatzbaustein&nbsp;versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zur&uuml;cktritt.</strong></p> <p>Dazu geh&ouml;rt auch die&nbsp;<strong>Pr&uuml;fung der Wirksamkeit des R&uuml;cktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten R&uuml;cktritts).</strong></p> <p><strong>Hintergrund:</strong>&nbsp;Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. 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In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zur&uuml;ckbezahlt oder auf f&auml;llige Zahlungen verzichtet werden.</p> <h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5> <p>Der Versicherer ersetzt gem&auml;&szlig; den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p> <ul class="list--checkmark"> <li>Pr&uuml;fung der Wirksamkeit des R&uuml;cktritts</li> <li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li> <li>Aufwendungen f&uuml;r bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht&nbsp;bedingungsgem&auml;&szlig; ausschlie&szlig;lich f&uuml;r Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.8&nbsp;&bdquo;R&uuml;cktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--mobile'><p>Mit diesem Zusatzbaustein versichern Sie vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigenem Werklohn und erbrachten Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern), falls Ihr:e Auftraggeber:innen berechtigt von einem Werkvertrag zur&uuml;cktritt, z. 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<span class='visible--desktop'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span> <span class='visible--tablet'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span> <span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung k&ouml;nnen Sie die pers&ouml;nliche Haftung (Au&szlig;enhaftung als Organ) f&uuml;r Pflichtverletzungen als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in absichern.</strong></p> <h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5> <p>Als&nbsp;<strong>Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in</strong>&nbsp;oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong>&nbsp;pers&ouml;nlich mit Ihrem Privatverm&ouml;gen</strong>&nbsp;f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den, die aus&nbsp;<strong>Pflichtverletzungen</strong>&nbsp;im Rahmen Ihrer T&auml;tigkeit als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in resultieren.</p> <h5>Wer ist versichert?</h5> <p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p> <ul class="list--checkmark"> <li>der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung oder des Vorstandes</li> <li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li> <li>des Verwaltungsrats, Pr&auml;sidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li> <li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong>&nbsp;Sofern Sie als&nbsp;<strong>Freiberufler:in</strong>&nbsp;t&auml;tig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, ben&ouml;tigen Sie die D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung nicht.</p> <h5>Schutz bei Abwehr von Anspr&uuml;chen (Passiver Rechtsschutz)</h5> <p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, &uuml;bernimmt der&nbsp;<strong>D&amp;O-Versicherer</strong>&nbsp;auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong>&nbsp;<strong>von Anspr&uuml;chen</strong>).</p> <h5>Selbstbeteiligung</h5> <p>Die Selbstbeteiligung f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den und Sachsch&auml;den entspricht der gew&auml;hlten Selbstbeteiligung f&uuml;r die Verm&ouml;gensschadenhaftpflicht.</p> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.11 &bdquo;D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung (D&amp;O)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung k&ouml;nnen Sie die pers&ouml;nliche Haftung (Au&szlig;enhaftung als Organ) f&uuml;r Pflichtverletzungen als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in absichern.</strong></p> <h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5> <p>Als&nbsp;<strong>Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in</strong>&nbsp;oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong>&nbsp;pers&ouml;nlich mit Ihrem Privatverm&ouml;gen</strong>&nbsp;f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den, die aus&nbsp;<strong>Pflichtverletzungen</strong>&nbsp;im Rahmen Ihrer T&auml;tigkeit als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in resultieren.</p> <h5>Wer ist versichert?</h5> <p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p> <ul class="list--checkmark"> <li>der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung oder des Vorstandes</li> <li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li> <li>des Verwaltungsrats, Pr&auml;sidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li> <li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong>&nbsp;Sofern Sie als&nbsp;<strong>Freiberufler:in</strong>&nbsp;t&auml;tig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, ben&ouml;tigen Sie die D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung nicht.</p> <h5>Schutz bei Abwehr von Anspr&uuml;chen (Passiver Rechtsschutz)</h5> <p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, &uuml;bernimmt der&nbsp;<strong>D&amp;O-Versicherer</strong>&nbsp;auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong>&nbsp;<strong>von Anspr&uuml;chen</strong>).</p> <h5>Selbstbeteiligung</h5> <p>Die Selbstbeteiligung f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den und Sachsch&auml;den entspricht der gew&auml;hlten Selbstbeteiligung f&uuml;r die Verm&ouml;gensschadenhaftpflicht.</p> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.11 &bdquo;D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung (D&amp;O)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung k&ouml;nnen Sie die pers&ouml;nliche Au&szlig;enhaftung f&uuml;r Pflichtverletzungen als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p> <h5>Wer ist versichert?</h5> <p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p> <ul class="list--checkmark"> <li>der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung oder des Vorstandes sowie</li> <li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong>&nbsp;Sofern Sie als&nbsp;<strong>Freiberufler:in</strong>&nbsp;t&auml;tig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, ben&ouml;tigen Sie die D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung nicht.</p> </span> <div class="spaceTop-20"> <div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div> <div id="rechnerKontaktForm" class="spaceTop-10"> <div class="col-grid col-grid--flush"> <div class="visible--mobile"> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--10 text--center no-margin"> <a href="tel:+498218099460" class="rkfPhone--nr" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +49 (0) 821 80 99 46-0 </a> </div> <div class="col col--2 no-margin no-padding position-relative"> <button type="button" class="close modal-info__close" data-dismiss="modal" aria-hidden="true"></button> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="rechnerKontaktForm--no-mobile"> <div id="rkfCallback" class="service-item service-item--callback col col--tablet--4 no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_callback_info"> Rückruf anfordern </span> </div> <div id="rkfMail" class="service-item service-item--mail col col--tablet--4 text--center no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_mail_info"> zum Kontaktformular </span> </div> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--tablet--4 text--right no-margin"> <a href="tel:+498218099460" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +49 (0) 821 80 99 46-0 </a> </div> </div> </div> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="infoKontaktForm"></div> <div class="text--right cursor-pointer spaceTop-10"> <a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schließen</a> </div> </div> </div>
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Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun bei exali als Chefredakteurin in der Online-Redaktion für Content aller Art zuständig.
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Was mag ich nicht?
Bahn fahren, Rosenkohl und Schleimer.

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