+49 (0) 821 80 99 46-0
+49 (0) 821 80 99 46-0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
Schaden melden
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    Weitere Versicherungen

    Haftpflicht für Dienstleister
    Cyber-Versicherung

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Blog
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
  • Schaden melden
"Innovativer Schutz - weil Ihr
Business im Takt der Zeit tickt"
Ralph Günther
exali Gründer & CEO
Ralph Günther,exali Gründer & CEO
Ihr Business bestens versichert
Ralph Günther
exali Gründer & CEO
Ralph Günther,exali Gründer & CEO

Schon dabei?

Mit unserem Newsflash profitieren Sie monatlich von aktuellen News und Themen rund um Ihr Business:

  • Tipps, Infos und Experten-Interviews
  • Echte Schadenfälle
  • Rechtliches und Abmahngefahren
Die perfekte Unterstützung für Ihren Erfolg.

Home / News&Stories /
Wie bitte? Urheberrechtsverletzung und der schuldige Webdesigner ist fein raus?!
Wenn sich der Richter hinter den Webdesigner stellt…

Wie bitte? Urheberrechtsverletzung und der schuldige Webdesigner ist fein raus?!

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Freitag, 27. Januar 2017
Freitag, 27. Januar 2017
Zurück zur Übersicht

Hände über dem Kopf zusammenschlagen, sich für seinen Fehler verteufeln und das tiefe Loch im Geldbeutel betrauern – das sind angebrachte Reaktionen eines Webdesigners, wenn er auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam gemacht wird. Nicht so in diesem Fall: Eigentlich hätte der Fauxpas des Webdesigners eine gewaltige Schadenersatzklage hinterlassen müssen – doch erstens kommt alles anders und zweitens als der Kläger denkt…

Kein Nachweis nötig?

Eine Alltagssituation für den Webdesigner: Ein Kunde beauftragt ihn mit der Erstellung seiner neuen Website. Neues Design, neue Inhalte – alles natürlich suchmaschinenfreundlich – ein paar ansprechende Bilder dazu, dann kann sich die neue Website sehen lassen. Der Webdesigner hat seinen Auftrag erledigt und der Kunde ist zufrieden mit seiner neuen Homepage – bis eine Abmahnung ins Haus des Kunden flattert: Urheberrechtsverletzung!

Was ist passiert? In einem aktuellen Fall hatte der Webdesigner ein Foto auf der Website seines Kunden – eine Kanzlei – eingebettet, das aus dem Fundus der lizenzfreien Bilddatenbank Pixelio stammt – und vergessen den vorgeschriebenen Urheberrechtsvermerk zu hinterlegen.

Die Abmahnung vom Urheber des benutzten Bildes ließ nicht lange auf sich warten. 700 Euro Schadenersatz – darauf einigten sich der Urheber und die Kanzlei außergerichtlich. Der Hintergedanke der Kanzlei: anschließend den Webdesigner über dieselbe Schadensersatzsumme in Anspruch zu nehmen. Gesagt, getan: doch darauf lässt sich der Webdesigner nicht ein, schließlich hatte er keine Chance, in den geschlossenen Vergleich einzugreifen. Wie sich später zeigen wird, war die Einigung keine gute Idee der Kanzlei.

Wer sich zu früh freut, zahlt am Ende

Was auf Uneinigkeit folgt, ist wie so oft auch in diesem Fall der Gang vors Gericht. In zweiter Instanz entschied das LG Bochum (Az. 9 S 17/16), dass der Webdesigner aufgrund der allgemeinen Informationspflicht und der Pflicht zur ordnungsgemäßen Rechnungsoffenlegung seinen Kunden darüber hätte aufklären müssen, ob die Nutzung der verwendeten Bilder kostenlos ist. Da diese Belehrung nicht erfolgte, steht der Webdesigner in der Schuld, den auf seitens des Kunden entstandenen Schaden zu ersetzen.

Aber Stop! Damit ist der Fall noch nicht vom Tisch: Der Webdesigner wird nur dazu aufgefordert, einen berechtigten Teil der Schadenersatzsumme zu bezahlen! Nur einen Bruchteil bleibt der Webdesigner der Kanzlei schuldig – und zwar 100 Euro, anstatt den geforderten 700 Euro, zuzüglich der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 546,50 Euro. Trotzdem musste der Webdesigner einen Anwalt beauftragen – kein billiger Spaß, vor allem nicht, wenn noch anderweitige Zahlungen wie Gerichtskosten dazukommen.  

Mit dem Richter als Rückendeckung

Mit dem Urteil schloss sich das LG Bochum der Rechtsprechung des Berliner Kammergerichts an, das in einem ähnlichen Fall ebenso entschied: Bei der Nutzung eines Pixelio-Fotos ohne (korrekte) Urhebernennung reicht ein Betrag von 100 Euro als Schadenersatzzahlung aus. Die MFM-Tabelle, die in solchen Fällen zur Honorarempfehlung für Fotografen dient, sei in diesem Fall nicht anwendbar.

Auch die Kanzlei hätte die ursprüngliche Abmahnsumme nicht zahlen müssen. Pech gehabt, denn die Schadenersatzzahlung von 700 Euro kann sie nicht komplett an den Webdesigner weitergeben – dieser muss lediglich 100 Euro an die Kanzlei zahlen. Das brachte dem Webdesigner neben all dem Ärger ein wenig Erleichterung. Er wurde zu einem deutlich niedrigeren Schadenersatz verurteilt, jedoch bleibt der Wehmutstropfen der Kosten und Nerven des Rechtsstreits.

Auch wer zum großen Teil Recht bekommt, kann verlieren!

Zweifelsohne war hier einiges Glück im Spiel – zumindest für den Webdesigner. 100 Euro Schadenersatzzahlungen sind für diesen Fehler noch zu verschmerzen, dennoch: juristische Auseinandersetzungen können den ehemals geringen Schaden finanziell sehr schnell anwachsen lassen. Deshalb tut der Webdesigner gut daran, sich vorrausschauend abzusichern. Mit der Media-Haftpflicht über exali.de können sich Webdesigner und Kreative bei Schadenersatzansprüchen Dritter schützen. Dank des integrierten Passiven Rechtschutzes sind auch die Kosten für einen Rechtsanwalt und mögliche Verfahrenskosten abgedeckt, wenn sich der Selbständige gegen (ungerechtfertigte oder überzogene) Ansprüche wehren muss.  

© Vanessa Materla – exali AG
vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
Fotos trauernder Kinder trotz Verbot veröffentlicht: „Bild“ muss Schadenersatz bezahlen
Fotos trauernder Kinder trotz Verbot veröffentlicht: „Bild“ muss Schadenersatz bezahlen
Einwilligung nie erteilt: Mann erkennt sich in Schock-Foto auf Zigarettenschachtel und klagt
Einwilligung nie erteilt: Mann erkennt sich in Schock-Foto auf Zigarettenschachtel und klagt
Werbeagentur: Vom eigenen Business in den Ruin getrieben?
Werbeagentur: Vom eigenen Business in den Ruin getrieben?
Datenschlamassel: 4.000 Euro Schadenersatzforderung für Webagentur!
Datenschlamassel: 4.000 Euro Schadenersatzforderung für Webagentur!
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
Fotos trauernder Kinder trotz Verbot veröffentlicht: „Bild“ muss Schadenersatz bezahlen
Fotos trauernder Kinder trotz Verbot veröffentlicht: „Bild“ muss Schadenersatz bezahlen
Einwilligung nie erteilt: Mann erkennt sich in Schock-Foto auf Zigarettenschachtel und klagt
Einwilligung nie erteilt: Mann erkennt sich in Schock-Foto auf Zigarettenschachtel und klagt
Werbeagentur: Vom eigenen Business in den Ruin getrieben?
Werbeagentur: Vom eigenen Business in den Ruin getrieben?
Datenschlamassel: 4.000 Euro Schadenersatzforderung für Webagentur!
Datenschlamassel: 4.000 Euro Schadenersatzforderung für Webagentur!
0 Kommentare
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.
Kooperationspartner
Kooperationspartner
Kooperationspartner

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Cyber-Versicherung
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • randstad professional
  • freelancermap
  • BITMi
  • K2Match
  • Uplink
  • VGSD
  • AGD
  • FALC
  • ZEIT.IO
  • Kooperationspartner werden

Über uns

  • Über exali
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben
Choose the location of your headquarter
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.
Depending on your country, the insurance offered by exali may vary slightly. Please select the country where you have your headquarter to get the offer that suits you best.