Cyber-Versicherung

Cyber- Dateneigenschaden-Versicherung

Der wichtigste Teil des Basisschutzes der Cyber-Versicherung ist die Cyber- und  Dateneigenschaden-Versicherung. Diese greift, wenn Ihre IT-Systeme, Programme oder elektronisch gespeicherten Daten durch Dritte (z.B. Hacker:in) oder mitversicherte Personen (z.B. ein:e Mitarbeiter:in) beschädigt, blockiert oder auf sonstige Art und Weise missbraucht werden. Ziel dieses Versicherungsbausteins ist es, alle Schäden schnellstmöglich zu beheben, so dass Sie Ihren Geschäftsbetrieb so schnell wie möglich wiederaufnehmen können.

Wann greift die Cyber-und Dateneigenschaden Versicherung?

Konkret greift die Cyber-und Dateneigenschaden Versicherung bei Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, Blockierung, Löschung oder dem Missbrauch:

  • Ihrer IT-Systeme (z.B. Computer, Server, Netzwerke, Mobiltelefone, Tablets, Telefonanlagen, Videokonferenzsysteme, Datenleitungen, Intra- und Extranets, externe Hosting-Dienste oder Cloud-Dienste sowie private IT-Systeme mitversicherter Personen, die für betriebliche Tätigkeiten genutzt werden)
  • Ihrer Programme (z.B. Betriebssysteme, Datenbanken oder Verwaltungssoftware) und/oder
  • Ihrer elektronischen Daten (z.B. Auftragsdaten, Kundendaten, Personendaten)

Dieser sogenannten Cyber-Dateneigenschaden kann entweder durch Dritte (z.B. Hacker, Kriminelle oder (Wirtschafts-)Spione) oder mitversicherte Personen, die Ihnen vorsätzlich schaden wollen (Innentäter, z.B. frustrierte Mitarbeiter oder Mitarbeiter mit Spielschulden) verursacht werden. Ebenfalls versichert ist ein solcher Schaden, wenn er durch fahrlässige Bedien- und Programmierfehler verursacht wird.

Was leistet der Versicherer im Schadenfall?

Notfallhilfe

Bei einem Cyber-Notfall stellt Ihnen die Cyber- und Dateneigenschaden-Versicherung einen professionellen Krisendienstleister zur schnellen Unterstützung zur Verfügung. Dies beinhaltet:

  • eine 24-Stunden Notfallhilfe-Assistenz,
  • einer Experteneinschätzung zur geschilderten Lage,
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung

Wichtig: Für die Notfallhilfe fällt keine Selbstbeteiligung an.

Zudem übernimmt der Versicherer die angemessenen Kosten, welche Ihnen für die Abwendung oder Minderung einer Cyber-Attacke entstehen.

Wiederherstellung Ihrer IT-Systeme, Programme und Daten

Nach einer Cyber-Attacke ermittelt ein vom Versicherer beauftragter IT-Forensiker die Schadensursache und erarbeitet für Sie einen Aktionsplan für das weitere Vorgehen.
Für den festgestellten Cyber-Schaden übernimmt der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung oder die Reparatur Ihrer IT-Systeme, Programme und elektronischen Daten (z.B. Bereinigung der IT-Systeme von Schadsoftware, Wiederherstellung der eigenen Webseite und Reparatur oder Neuanschaffung von Hardware).

Sicherheitsanalyse und Sicherheitsverbesserungen

Zusätzlich zu den Notfall- und Wiederherstellungsmaßnahmen übernimmt die Cyber- und Dateneigenschaden-Versicherung die weitere Analyse der identifizierten Sicherheitsschwachstellen und erstattet Ihnen die Kosten zur Verbesserung Ihrer IT-Systeme bis zu einer Höhe von 2.500 Euro.

Sonstiges:

Zur Abrundung des umfassenden Schutzes sind auch Public-Relations Maßnahmen bei einem Reputationsschaden, Steuermehraufwendungen durch einen Cyber-Schaden sowie die Cyber-Präventions-Services in der Cyber- und Dateneigenschaden Versicherung enthalten.

Kompakte Zusammenfassung der Zusatzbausteine