Cyber-Versicherung

Zusatzbaustein Cyber-Haftpflicht (optional)

Der Zusatzbaustein Cyber-Haftpflicht schützt Sie vor Schadenansprüchen Dritter, die durch einen versicherten Cyber- und Dateneigenschaden verursacht werden. Dazu gehören Schäden durch Datenschutzverstöße und Rechtsverletzungen, aber auch die (unabsichtliche) Weitergabe von Viren. 

Hinweis:

Wenn in Ihrem Namen (Person oder Firma) bereits eine aktive Berufshaftpflicht bei exali besteht, gilt dieser Baustein automatisch als mitversichert und muss nicht ausgewählt werden.

Leistungen des Versicherers

Der Versicherer prüft in Ihrem Namen die Haftpflichtfrage. Das bedeutet: Er überprüft, ob und in welchem Umfang Sie für den entstandenen Schaden verantwortlich sind. Sollten die Forderungen unbegründet sein, wird der Versicherer diese in Ihrem Namen (und auf seine Kosten) abwehren. Begründete Ansprüche werden umgehend beglichen.

Umfang des Versicherungsschutzes

Im Zusatzbaustein Cyber-Haftplicht sind folgende Drittschäden versichert:

  • Schäden Dritter, die aus einem versicherten Cyber- und Dateneigenschaden herrühren
  • Weitergabe von Schadsoftware an Dritte
  • Datenschutzverstöße (inkl. Bußgelder), z.B. gegen die DSGVO oder ähnliche ausländische Rechtsnormen  
  • Verstöße gegen Benachrichtigungspflichten gemäß BDSG, DSGVO oder ähnlicher Vorschriften
  • Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten (auch Vertragsstrafen mitversichert)
  • Rechtsverletzungen gegen Namens- und Persönlichkeitsrechte sowie gegen Marken-, Urheber-, Lizenz- und Domainrechte
  • Kosten für ein Straf-, Ordnungswidrigkeits- oder ein sonstiges behördliches Verfahren nach einem versicherten Schadenfall
  • Kosten für Konsumentenschutzfonds
  • E-Discovery-Kosten, d.h. Kosten durch die Herausgabe elektronisch gespeicherter Informationen gemäß US-Regel 26 (b) (1) der Federal Rules of Civil Procedure oder vergleichbarer ausländischer Bestimmungen

Freistellung externer Datenverarbeiter

Wenn Sie eine:n externe:n Dienstleisterin:in von der Haftung freistellen, sind Schäden die diese:r verursacht dennoch versichert. Vorraussetzung: Der Schaden müsste laut dem Zusatzbaustein Cyber-Haftpflicht versichert sein, wenn Sie ihn selbst verursacht hätten.