Studie: Bringt das Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch etwas?
Zu lange hat die Abmahnindustrie Kapital aus unvorsichtigen Websitenbetreiber:innen geschlagen. Es wurde Zeit für das Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch! Weniger Willkür, detaillierte Meldepflichten und höhere Anforderungen an die Klagebefugnis sollten Abmahnungen als Geschäftsmodell ein Ende bereiten. Im Dezember letzten Jahres ist die lang erwartete Regelung in Kraft getreten, Zeit ein erstes Resümee ziehen, dachtet sich der Händlerbund. Die Ergebnisse der brandneuen Studie, dürfen wir Ihnen heute vorstellen.
Nicht weniger, aber andere Abmahnungen
Die schlechte Nachricht zuerst: das Ziel, die Zahl der Abmahnungen generell massiv einzudämmen, hat das Gesetz verfehlt. Die Zahl der Abmahnungen an sich ging kaum merklich zurück. Vor allem der berüchtigte IDO Verband und die Sandhage Rechtsanwälte (als Vertreter einzelner Kläger:innen) mahnen weiterhin massenhaft ab.

Das heißt, das Gesetz gegen Abmahnmissbrauch hat lediglich zu einer Marktverschiebung bei den Abmahnern geführt. Das Absurde: Gerade Verbraucherschutzvereine und einzelne Geschädigte senden weniger Abmahnungen. IDO und Sandhage, denen zuvor bereits Abmahnmissbrauch vorgeworfen wurde, haben ihren Teil des „Geschäftes“ sogar noch erweitert. Zusammen haben sie 82 Prozent aller untersuchten Abmahnungen ausgesprochen.
Abmahner Nr. 1: Der IDO-Verband
Der Interessensverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. (IDO-Verband) gilt seit Jahren als Schreckgespenst deutscher Onlinehändler:innen. Tausende von Abmahnung gehen auf sein Konto und auch einige exali-Versicherte hatten schon Post des zweifelhaften Vereins im Briefkasten. Dabei sind die Abmahngründe immer Verstöße, die sich schnell und einfach übers Internet ermitteln lassen. Ein Blick in die AGB, die Datenschutzerklärung, das Impressum oder die Widerrufsbelehrung genügt schon, um einen Verstoß festzustellen. Immer wieder steht IDO allerdings auch selbst vor Gericht, weil dem Verband für einige seiner Abmahnungen die Aktivlegitimation fehlt (das heißt, er vertritt nicht genügend Mitglieder im dem Bereich, um abmahnen zu können). Außerdem ist in der Vergangenheit aufgefallen, dass der IDO seine eigenen Mitglieder bei Verstößen gar nicht abgemahnt hat. Zudem stufen Gerichte die Abmahnungen des Verbandes immer wieder als rechtsmissbräuchlich ein. Widerstand gegen Abmahnungen des IDO lohnt sich daher in jedem Fall.
Abmahner Nr. 2: Sandhage Rechtsanwälte
Schon seit 2014 steht die Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte im Verdacht, Abmahnungen rechtsmissbräuchlich einzusetzen. In den meisten Fällen werden diese von Herrn Gereon Sandhage ausgesprochen, im Namen zahlreicher unterschiedlicher Mandant:innen. Einige dieser Mandant:innen stehen in keinerlei Verbindungen zu Herrn Sandhage und wussten gar nichts von einer Abmahnung. Auch im Namen von insolventen Unternehmen versendete der Anwalt zahlreiche Abmahnungen ohne einen Auftrag erhalten zu haben. Ebenso wie beim IDO-Verband häufen sich die Verdachtsmomente, dass die Kanzlei Abmahnungen als Geschäftsmodell nutzt. Das steigert die Chancen von Abgemahnten, wenn Sie gegen die Abmahnungen vorgehen.
Grafik: Vergleich der Abmahngründe 2020/2021
Interessant ist auch die Veränderung bei den abgemahnten Verstößen an sich. Neu ist zum Beispiel die Abmahnung für den Begriff antibakteriell, der immer wieder bei der Bewerbung von Textilien eingesetzt wird. Das Interesse daran lässt sich auf die Corona-Pandemie zurückführen, aber auch darauf, dass Wettbewerber (im Gegensatz zu Verbänden) keine Abmahnungen mehr wegen Verstößen gegen Informationspflichten aussprechen dürfen. Deswegen sanken Abmahnungen wegen eines fehlenden Links auf eine Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Link) sowie Abmahnungen wegen eines Fehlers in der Widerrufsbelehrung. Dass solche Verstöße trotzdem richtig teuer werden können, können Sie im Artikel Fehlendes Widerrufsformular kostet 15.000 Euro: Was Sie zur Widerrufsbelehrung wissen müssen nachlesen.
Abmahnungen bei Verstößen gegen die Preisangabenverordnung waren 2020 schon weit verbreitet, mittlerweile machen diese allerdings 32 Prozent der untersuchten Abmahnungen aus. Was genau Online-Händler:innen bei der Preisangabe beachten müssen, um nicht abgemahnt zu werden, können Sie im Artikel Preisangabenverordnung im Onlinehandel: Die wichtigsten Pflichten einfach erklärt nachlesen.


Da Sandhage als Vertreter von Wettbewerber:innen nun keine Abmahnungen mehr wegen vernachlässigter Informationspflichten aussprechen kann, hat die Kanzlei ihr Geschäftsmodell angepasst und mahnt nun vor allem Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben wie die Preisangabenverordnung oder das Verpackungsgesetz LUCID ab. Der IDO kann als Verein sein Abmahngeschäft allerdings fast ungehindert weiterführen.
Ungerechtfertigte Abmahnungen: Sie müssen trotzdem reagieren!
Wie oben bereits erwähnt, viele Abmahnungen von Sandhage und IDO sind nicht gerechtfertigt. Erhalten Sie eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung, müssen Sie dennoch auf diese reagieren und gegebenenfalls gegen sie vorgehen. Da die geforderte Zahlung meist unter 5.000 Euro liegt, zahlen viele Abgemahnte trotzdem. Das Risiko, die eigenen Anwaltskosten und die Kosten eines Gerichtsverfahrens mit ungewissem Ausgang zu tragen, ist ihnen häufig zu hoch. Widerstand gegen eine Abmahnung lohnt sich aber oft, daher sollten Sie Abmahnungen immer überprüfen lassen und keinesfalls einfach bezahlen oder die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Alles rund um das Thema Abmahnungen können Sie in diesem Artikel nachlesen: Abmahnung erhalten? Alle wichtigen Infos im Überblick.
Keine Angst vor Gerichtskosten, dank der exali Berufshaftpflichtversicherung
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung über exali.de müssen Sie keine Angst vor Abmahnungen und explodierenden Gerichtskosten haben. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, prüft der Versicherer auf eigene Kosten ob diese gerechtfertigt ist. Falls nicht, wird sie auf Kosten des Versicherers abgewiesen, falls doch wird die Forderung bezahlt.
In jedem Fall setzen sich die Schadensspezialist:innen des Versicherers in ihrem Namen mit dem Abmahner auseinander, so gehen Sie in der Abwicklung kein weiteres Risiko ein. Im Gegensatz zu unübersichtlichen Gerichtskosten ist die Berufshaftpflicht über exali schon ab 179 Euro pro Jahr zu haben. Zudem lässt sich die Versicherung sicher und einfach in unter fünf Minuten online abschließen.
Bei Fragen zum idealen Versicherungsschutz für Ihre Tätigkeit kontaktieren Sie gerne die exali Kundenbetreuung. Dort sind unsere Versicherungsexpert:innen ohne Callcenter und Warteschleife für Sie erreichbar.