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Abmahnungen: Jeder dritte Webshop hatte schon eine!
Abmahnung! Jeden 3.Webshop hat`s schon erwischt

Abmahnungen: Jeder dritte Webshop hatte schon eine!

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Freitag, 8. Mai 2015
Freitag, 8. Mai 2015
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Es wird viel darüber geschrieben und viel davor gewarnt: Abmahnungen sind gerade im Webshop-Business schon fast zum Alltag geworden. Wie sehr Abmahnungen die Webshop-Welt betreffen zeigt eine aktuelle Studie, die mit erschreckenden Zahlen aufwartet. Ein genauer Blick auf die Ergebnisse verdeutlicht, wo die größte Gefahr lauert und wie teuer Abmahnungen im Schnitt für Shop-Betreiber werden.

Abmahnung im Onlinehandel und die nackten Zahlen dazu stehen heute auf unserer InfoBase im Mittelpunkt.

Abmahnungen bei Webshops, das steckt dahinter

Der Händlerbund hat unter 503 Webshop-Betreibern eine Studie zu Abmahnungen im Jahr 2014 erstellt und dabei einige interessante Daten zu Tage gefördert.

Das Wettbewerbsrecht ist für den digitalen Marktplatz offensichtlich die größte Stolperfalle, denn immerhin 55 Prozent der Abmahnungen haben hier ihren Ursprung gefunden. Im Vergleich dazu wurden wegen Verletzungen des Markenrechts, beziehungsweise Urheberrechtes nur jeweils 11 Prozent der betroffenen Shop-Betreiber abgemahnt. In 23 Prozent der Fälle lag die Ursache in anderen Businessbereichen.

Insgesamt  wurden im vergangenen Jahr 29 Prozent der befragten Webshop-Inhaber von einer Abmahnung erwischt.

Was kostet eine Abmahnung?

Die Studie blickt aber nicht nur auf die Anzahl der Abmahnungen, sondern auch auf die Kosten, die damit auf den Betreiber des Onlineshops zukommen. 48 Prozent der Befragten kamen noch relativ glimpflich davon, hier lagen die Abmahnkosten bei bis zu 500 Euro. Knapp ein Viertel der Betroffenen musste immerhin zwischen 501 und 1.000 Euro bezahlen. Doch 13 Prozent, also rund jeden sechsten Abgemahnten hat die Abmahnung mehr als 2.000 Euro gekostet.

Wie auf eine Abmahnung reagieren?

Doch eine Abmahnung kostet nicht nur Geld, in der Regel ist damit eine Unterlassungserklärung verbunden, die der Abmahner unterzeichnet haben möchte. Im Jahr 2014 haben immerhin 35 Prozent der betroffenen Studienteilnehmer eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das sind deutlich weniger als noch im Vorjahr, da waren es immerhin 62 Prozent der Abgemahnten.
Für 9 Prozent der Betroffenen hat die Abmahnung jedoch nicht mit einer Unterlassungserklärung und einer Geldsumme ihr Ende gefunden, hier kam es letztendlich zum Gerichtsverfahren. Zehn Prozent der betroffenen Studienteilnehmer haben wiederum überhaupt nicht auf ihre Abmahnung reagiert.

Was bedeuten die Zahlen?

Die Händlerbund-Studie zeigt, dass Abmahnungen nach wie vor ein hochaktuelles Thema im Bereich des Onlinehandels sind. Doch ein Ergebnis weist möglicherweise auf einen interessanten Trend hin: Die gesunkene Anzahl an unterzeichneten Unterlassungserklärungen. Die Aufklärung, die vor allem Rechtsanwälte und Fachmedien in diesem Bereich betreiben, scheint angenommen zu werden.
Denn eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen hat weitreichende Konsequenzen. Die Unterlassungserklärung, die der Abmahner zusammen mit der Abmahnung schickt, ist in der Regel viel zu umfassend und sollte dringend vom Rechtsanwalt des Shop-Betreibers überprüft werden, bevor sie unterzeichnet wird.

Generell gilt: Wenn eine Abmahnung ins Haus flattert, nicht unter Druck überhastet handeln und sofern vorhanden, umgehen die eigene Berufshaftpflichtversicherung kontaktieren. Niemals eine Unterlassungserklärung unterschreiben ohne die rechtlichen Konsequenzen daraus geprüft zu haben! Anwaltlicher Rat ist hier empfehlenswert.
Die Berufshaftpflicht-Versicherungen über exali.de schützen übrigens auch vor den finanziellen Schäden durch eine Abmahnung und überprüfen auf Versichererkosten im Rahmen eines passiven Rechtschutz ob die Abmahnung tatsächlich gerechtfertigt ist.
 

>> Die Studie des Händlerbundes zu „Abmahnungen im Jahr 2014“ gibt es hier zum Download

Weiterführende Informationen:

  • Abmahnung wegen Impressum: Vielfachabmahnungen von Facebook-Seiten kein Rechtsmissbrauch
  • BGH Urteil: Abmahnung für fehlerhafte AGB erlaubt
  • Neues Verbraucherrecht ab 13. Juni: Was Webshop-Betreiber beachten müssen, um Abmahnungen zu verhindern

© Sarah-Yasmin Fließ - exali AG

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