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Niederlassung oder Tochtergesellschaft im Ausland versichern: So funktioniert`s
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Niederlassung oder Tochtergesellschaft im Ausland versichern: So funktioniert`s

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Freitag, 25. September 2020
Freitag, 25. September 2020
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Sind Ihre Niederlassungen innerhalb der EU versichert? Wie versichern Sie Ihr Unternehmen richtig, wenn Sie eine oder mehrere Niederlassungen außerhalb der EU haben, zum Beispiel in der Schweiz? Geht das über eine gemeinsame Versicherungspolice und welche Lösungsmöglichkeiten gibt es? Wir haben in diesem Artikel die Antworten rund um die multinationale Versicherungslösung für Ihr Business zusammengefasst.

Hintergrund: Versicherungsschutz in non-admitted-Ländern

Innerhalb der EU können Versicherungsmakler auf Basis des Freedom of Services (deutsch: Dienstleistungsfreiheit) unkompliziert Versicherungsverträge vermitteln und Versicherungsschutz anbieten, wenn der Versicherer und der Makler in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassen bzw. registriert sind. Das bedeutet, wenn Sie mehrere Niederlassungen in verschiedenen EU-Länder haben, können Sie diese einfach über einen Berufshaftpflichtvertrag versichern. In guten Berufshaftpflichtverträgen sind Niederlassungen innerhalb der EU mitversichert, ohne dass diese extra im Versicherungsschein aufgezählt werden.

In den exali-Versicherungsbedingungen ist dies beispielsweise durch diese Passage geregelt:

 
 
„Versicherte Gesellschaften sind Zweigstellen und Niederlassungen des Versicherungsnehmers im Inland sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland (UK).“

Ihre Niederlassungen in einem anderen EU-Land sind automatisch durch eine Berufshaftpflicht über exali mitversichert.

Anders liegt dies jedoch, wenn ein Unternehmen, das in der EU ansässig ist, eine Niederlassung außerhalb der EU hat, zum Beispiel in der Schweiz. Die Schweiz ist aus Sicht des deutschen Versicherers dann ein sogenanntes non-admitted-Land. Das bedeutet, ein deutscher Versicherer bzw. ein Versicherer aus einem anderen EU-Land darf nicht einfach Risiken (zum Beispiel diejenigen einer Tochtergesellschaft) außerhalb der EU versichern. Ebenso verhält es sich umgekehrt, ein Schweizer Versicherer darf keine Risiken in der EU versichern.

Versicherungslösungen für Tochtergesellschaften außerhalb der EU

Wenn Sie Ihre Tochtergesellschaften außerhalb der EU, beispielsweise in der Schweiz oder den USA, trotzdem über einen deutschen Anbieter versichern wollen, gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten:

Lösung 1: FinC-Klausel

Eine Möglichkeit ist die sogenannte FinC-Klausel. Um diese zu erklären, gehen wir von folgender Situation aus: Sie haben ein Unternehmen in Deutschland und eine Tochtergesellschaft in der Schweiz. Dann stellt der Versicherer den Versicherungsschein (die Police) der Berufshaftpflicht auf Ihr deutsches Unternehmen aus und nennt darin Ihr Schweizer Tochterunternehmen als mitversichertes Unternehmen.

Zusätzlich wird die FinC-Klausel in den Versicherungsvertrag aufgenommen. In dieser wird geregelt, dass – wenn bei der Schweizer Tochtergesellschaft ein Schaden entsteht und dieser nicht durch eine lokale Versicherungspolice gedeckt ist – dieser über den deutschen Vertrag der Muttergesellschaft ausgeglichen wird. Das heißt für den Schadenfall: Wenn die Schweizer Tochtergesellschaft für einen Vermögensschaden verantwortlich ist, erhält die deutsche Muttergesellschaft den finanziellen Ausgleich dafür in Euro aus dem deutschen Versicherungsvertrag.

Achtung:

Da die FinC-Klausel nur für Vermögensschäden gilt, müssen Sie bei dieser Lösung für Ihre Schweizer Gesellschaft eine lokale Betriebshaftpflicht bei einem Schweizer Versicherer abschließen. Damit sind dann Personen- und Sachschäden, die in der Betriebsstätte in der Schweiz entstehen, abgedeckt. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich bei dieser Lösung aus dem gesamten Umsatz von Mutter- und Tochtergesellschaft(en).

Beispiel für die Formulierung einer FinC-Klausel:
"Ausgleich von finanziellen Interessen (FInC)

Hält der Versicherungsnehmer eine Beteiligung an einer Tochtergesellschaft mit Sitz in einem Staat, in dem der Versicherer nicht zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts zugelassen ist, oder unterhält der Versicherungsnehmer oder eine Tochtergesellschaft eine rechtlich unselbständige Produktionsstätte oder einen sonstigen rechtlich unselbständigen Betrieb in einem solchen Staat, ist Gegenstand des Versicherungsschutzes in Versicherungsfällen, die wegen der Nichtzulassung vor Ort nicht reguliert werden dürfen, ausschließlich das Interesse des Versicherungsnehmers, den infolge des Versicherungsfalls geminderten wirtschaftlichen Wert ihrer Beteiligung an der jeweiligen Tochtergesellschaft oder Betrieb ersetzt zu erhalten.
Dieser Versicherungsschutz bezieht sich demnach ausschließlich auf Vermögenseinbußen des Versicherungsnehmers. In solchen Versicherungsfällen hat der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz in dem Umfang, in dem sich der Wert der Beteiligung an der Tochtergesellschaft oder der Wert des Betriebes in Folge der dem Versicherungsfall zugrunde liegenden Pflichtverletzung einer versicherten Person verringert.
Das gilt nur, wenn und soweit der Versicherungsfall ausschließlich wegen der Nichtzulassung vor Ort nicht reguliert wird.
Die Versicherer leisten an den Versicherungsnehmer einen Ausgleich für die Wertminderung der Beteiligung oder des Betriebes. Als Wertminderung gilt der Betrag, der von dem Versicherer zu ersetzen wäre, wenn Versicherungsleistungen vor Ort erbracht werden dürften. Soweit der Versicherungsfall von einer lokalen Police gedeckt ist, geht diese vor. Zahlungen der Versicherer erfolgen in Euro und ausschließlich an den Versicherungsnehmer."

Lösung 2: Versicherung über die Schweizer Niederlassung des Versicherers

Die zweite Lösung ist etwas einfacher zu erklären. Wir nehmen wieder das oben genannte Beispiel: Sie haben ein deutsches Unternehmen mit einer Tochtergesellschaft in der Schweiz. Bei dieser Lösungsmöglichkeit wird Ihre deutsche Muttergesellschaft über den Versicherer in Deutschland versichert und Ihre Schweizer Tochtergesellschaft über die Schweizer Niederlassung des Versicherers.

Das heißt für den Schadenfall: Je nachdem, welche Gesellschaft den Schaden verursacht hat, erhält diese die Versicherungsleistung in Euro aus dem deutschen Vertrag oder in CHF aus dem Schweizer Vertrag.

Bei dieser Lösung gibt es zwei Versicherungsbeiträge: Der Beitrag für Deutschland errechnet sich aus dem Umsatz der deutschen Muttergesellschaft und der Beitrag für die Schweiz aus dem Umsatz der Schweizer Tochtergesellschaft.

Berufshaftpflicht in einem non-admitted Land: Wir haben die Lösung für Sie 

Da exali als Versicherungsvermittler auch für einen europäischen Spezialversicherer arbeitet, der eine Niederlassung in der Schweiz unterhält, können wir beide Lösungen anbieten.

Welche Lösung für Ihr Unternehmen die beste ist, erarbeiten unsere Kundenberater:innen individuell mit Ihnen gemeinsam. Dabei kommt es unter anderem darauf an, wo sich ihre Muttergesellschaft und Ihre Tochtergesellschaft(en) befinden und in welchem Land Sie den größten Umsatz erzielen.

Hinweis:

Natürlich bieten wir Ihnen die Lösungen nicht nur für den Fall einer Niederlassung in der Schweiz an, sondern auch für andere Niederlassungen außerhalb der EU, beispielsweise in den USA.

Sprechen Sie unsere Kundenbetreuer:innen einfach auf dieses Thema an: Wir finden die passende multinationale Versicherungslösung für Sie. 

Hier können Sie Ihre Tätigkeit eintragen und sich über Ihre passende Berufshaftpflicht informieren:

 
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