Titulardeckung oder Berufshaftpflicht? Das ist der Unterschied!
Als Juristin oder Jurist tragen Sie viel Verantwortung. Um sich gegen berufliche Fehler abzusichern, sind Sie verpflichtet, eine Titulardeckung abzuschließen. Doch genügt das als Schutz vor den finanziellen Konsequenzen? Warum es sich für Anwältinnen und Anwälte lohnt, eine Berufshaftpflichtversicherung über exali abzuschließen, lesen Sie im Artikel.
Versicherungspflicht für Anwältinnen und Anwälte
Als Juristin oder Juristin sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflicht abzuschließen.
Geregelt ist diese Vorgabe in Paragraf 51 der Bundesrechtsanwaltsverordnung (BRAO):
„Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer seiner Zulassung aufrechtzuerhalten.“
Dieser Vorgaben können Sie auf zwei Wegen nachkommen: Entweder mit der klassischen Titulardeckung oder breiter aufgestellt durch eine Berufshaftpflicht – zum Beispiel die Anwaltshaftpflicht über exali. Die Titulardeckung sorgt für den Basisschutz. Wenn Sie Ihre Risiken umfassender absichern wollen, sind Sie mit einer Berufshaftpflicht besser bedient.
Was leistet die Titulardeckung?
Die Titulardeckung ist eine Pflichtversicherung für Juristinnen und Juristen. Sie benötigen sie, um Ihrer Tätigkeit nachgehen zu können – unabhängig davon, ob Sie sich in einem Angestelltenverhältnis befinden oder nicht. Sie brauchen eine Titulardeckung daher auch dann, wenn die Kanzlei über eine eigene Absicherung verfügt.
Grundsätzlich sichert die Titulardeckung Anwältinnen und Anwälte gegen Vermögensschäden ab, die aus beruflichen Fehlern entstehen. Diese ziehen meist Schadenersatzansprüche von Dritten nach sich.
Diese Absicherung greift auch, wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt einer Nebentätigkeit nachgehen – solange diese ein Honorar von 10.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Die BRAO definiert zudem die Mindesthöhe der Titulardeckung. Die vorgeschriebene Versicherungssumme für Einzelanwältinnen und -anwälte beläuft sich auf 250.000 Euro je Versicherungsfall und 1.000.000 Euro pro Versicherungsjahr.
Was leistet die exali-Berufshaftpflicht?
Die Berufshaftpflicht für Anwältinnen und Anwälte über exali erweitert die Leistungen der Titulardeckung um wichtige Aspekte. Denn Sie bietet Ihnen zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht auch eine Büro- und Betriebshaftpflicht, mit der Sie Ihre Absicherung noch breiter aufstellen können. So sind auch Personen- und Sachschäden abgedeckt. Typische Fehler sind:
- Beratungsfehler
- Fristversäumnis
- Versäumte Rechtsmittel
- Fehlerhafte Verträge
- Verletzung von Geheimhaltungspflichten
Entscheiden Sie sich für eine reine Titulardeckung, sind zudem nur Sie selbst abgesichert. Mit einer exali-Anwaltshaftpflicht erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf berufliche Fehler Ihrer Mitarbeitenden. Zusätzlich können Sie bis zu vier Sozien und Partnerinnen beziehungsweise Partner mitversichern.
Die Leistungen Ihrer Berufshaftpflicht können Sie mit diesen Leistungen beitragsfrei erweitern:
- Mediation
- M&A-Beratung
- Veröffentlichungsrisiken
- Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte oder -beauftragter
Bestätigung für die Kammer
Haben Sie den ausgefüllten Online-Antrag abgesendet, erhalten Sie einen Aktivierungslink. Sobald Sie diesen per Klick bestätigen, ist die Versicherung aktiv – und die Bestätigung nach Paragraf 51 BRAO geht elektronisch an die Anwaltskammer.
Sollten Juristinnen und Juristen eine Berufshaftpflicht abschließen?
Da die meisten Schäden durch Anwältinnen und Anwälte finanzieller Natur sind, ist die vorgeschriebene Absicherung von Vermögensschäden eine sinnvolle Investition. Zusätzlich ist es empfehlenswert, den Versicherungsschutz um eine Betriebshaftpflicht zu erweitern. So decken Sie zusätzlich auch Personen- und Sachschäden ab. Das lohnt sich zum Beispiel in folgenden Fällen:
- Sie haben Ihre Kanzlei angemietet und es entstehen Schäden an der Mietsache.
- Eine Mandantin oder ein Mandant verletzt sich beim Besuch Ihrer Kanzlei.
Mit einer Anwaltshaftpflicht über exali kommen Sie nicht nur Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, sondern schützen sich umfassend gegen potenzielle berufliche Risiken.
Seit August 2022 existiert zudem eine neue Version der BRAO. Sie bestimmt, dass auch Sozietäten eine eigene Berufshaftpflicht abschließen müssen. Es genügt nicht mehr, wenn die einzelnen Anwältinnen und Anwälte über eine Absicherung verfügen. Was genau das bedeutet, lesen Sie hier: BRAO-Reform: Versicherungspflicht für die Sozietät.

Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.