Haftungsbeschränkung in AGB: Was erlaubt ist und was nicht
Die Haftung in den eigenen AGB einschränken oder ausschließen: Viele meinen, das ist die Lösung und macht eine Absicherung überflüssig. Warum das meistens keine gute Idee ist und was in Sachen AGB und Haftung erlaubt ist, erklärt Niklas Plutte, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, im Video. Außerdem erfahrt ihr, welche Konsequenzen drohen, wenn eure AGB rechtswidrig sind.
Ein spannender Fall zum Thema Haftungsbeschränkung in den AGB wurde vor dem OLG München verhandelt. Beteiligt war das Reiseportal sonnenklar.tv Den ganzen Fall könnt ihr in unserem Artikel Haftungsausschlüsse in AGB: Rote Karte für sonnenklar.tv nachlesen.
Hier findet ihr ausführliche Infos zur Haftungsbeschränkung in den AGB: Haftungsbeschränkung in AGB: Was ist erlaubt und was nicht?
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung über exali.de seid ihr auf der sicheren Seite. Der umfassende Schutz der Berufshaftpflichtversicherung greift zum Beispiel bei Rechtsverletzungen, wie fehlerhaften AGB. Dank des passiven Rechtsschutzes wird eine Abmahnung (beispielsweise durch einen Wettbewerber) vorab vom Versicherer rechtlich geprüft, ob diese überhaupt berechtigt und in der Höhe angemessen ist. Unberechtigte Abmahnungen werden abgewehrt und bei einer berechtigten Abmahnung übernimmt der Versicherer die Schadenersatzzahlung.
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