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Vivien Gebhardt
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Berufshaftpflicht oder Rechtsschutz: Das brauchen Selbständige wirklich
Berufshaftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung?

Berufshaftpflicht oder Rechtsschutz: Das brauchen Selbständige wirklich

Beitrag von Vivien GebhardtBeitrag von Vivien GebhardtVivien Gebhardt
Beitrag von Vivien GebhardtBeitrag von Vivien GebhardtVivien Gebhardt
Mittwoch, 4. Juni 2025
Mittwoch, 4. Juni 2025
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Versicherungen sind Teil eines guten Risikomanagements – doch sie bedeuten auch Kosten. Daher ist es sinnvoll, nur das zu versichern, was Sie wirklich brauchen. Gerade der Unterschied zwischen Berufshaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung sorgt hier oft für Verwirrung. Wir bringen Licht ins Dunkel und klären, welche Versicherung wann einspringt. So wissen Sie, wie Sie Ihr Business umfassend und effizient schützen können.

Artikelübersicht:

Berufshaftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung?

Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Wann zahlt die Berufshaftpflichtversicherung?

Rechtsschutz oder Berufshaftpflicht? Beides!

Berufshaftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung?

Erleidet eine Partei durch das rechtswidrige Verhalten einer anderen einen Schaden, entsteht unter Umständen ein Rechtsanspruch. In diesem Zusammenhang sind zwei Versicherungen besonders wichtig:

Berufshaftpflichtversicherung: Verursachen Sie Ihrer Kundschaft oder anderen Dritten einen Schaden, können Sie rechtlich haftbar gemacht werden. Dann übernimmt die Berufshaftpflicht im Idealfall die Schadensumme.

Rechtsschutzversicherung: Diese Versicherung übernimmt Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen. Dazu gehören Gebühren für Anwältinnen und Anwälte, Gericht, etc.

Diese Versicherungen verfolgen also unterschiedliche Zwecke. Ihre Berufshaftpflichtversicherung springt eher dann ein, wenn Sie für einen Schaden haftbar gemacht werden. Ihre Rechtsschutzversicherung greift bei rechtlichen Auseinandersetzungen, die Sie selbst führen müssen – zum Beispiel um selbst Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

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Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung bezahlt nicht automatisch bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen.

Die Art des Rechtsstreits muss abgedeckt sein – denn manche Versicherungen erstrecken sich nur auf juristische Auseinandersetzungen in konkreten Bereichen. Bestimmte Streitfälle sind womöglich von Vornherein ausgeschlossen, zum Beispiel, wenn es um Kapitalanlagen oder den Erwerb von Immobilien geht. Wichtig ist auch, dass der Rechtsstreit im versicherten Zeitraum entstanden ist, also nachdem Sie die Versicherung abgeschlossen haben.

Außerdem muss sich die Auseinandersetzung auf die versicherte Person beziehen. Wenn Sie die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und Ihre Partnerin oder Ihr Partner verklagt wird, werden die Kosten nicht gedeckt.

Übrigens: Nicht nur der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung sorgt regelmäßig für Verwirrung. Auch die Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht gestaltet sich schwierig. Unser Artikel schafft Abhilfe: Der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht.

Zudem benötigt der Rechtsstreit eine adäquate Aussicht auf Erfolg. Das sorgt besonders häufig für Auseinandersetzungen zwischen Kundschaft und Versicherungen. Und natürlich gilt auch hier: Kein Vorsatz. Brechen Sie mutwillig eine juristische Auseinandersetzung vom Zaun, wird Ihre Versicherung nicht einspringen.

Bei einem positiven Bescheid trägt die Rechtsschutz unter anderem folgende Kosten:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Gutachterkosten
  • Zeugengeld
  • Anwaltskosten der gegnerischen Partei im Fall einer Niederlage

Nach einem gewonnenen Rechtsstreit holt sich die Versicherung für gewöhnlich die Kosten von der Gegenseite zurück.

Für folgende Kosten kommt die Rechtsschutzversicherung nicht auf:

  • Reisekosten
  • Verdienstausfall bei Gerichtsterminen
  • Besprechungen mit der Anwältin oder dem Anwalt

Viele Versicherungen übernehmen die Kosten auch „nur“ bis zur zweiten Instanz.

Wann zahlt die Berufshaftpflichtversicherung?

Bescheren Sie Ihrer Kundschaft oder anderen Dritten einen Schaden, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Für Freelancer und alle, die selbständig arbeiten heißt das: Sie stehen mit Ihrem eigenen Vermögen dafür gerade. Im schlimmsten Fall bedeutet das das Ende Ihrer finanziellen und beruflichen Existenz. Hier springt eine Berufshaftpflichtversicherung ein.

Absicherung echter Vermögensschäden:

Hierbei handelt es sich um einen finanziellen Schaden, den Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit verursacht haben. „Echt“ ist ein Vermögensschaden nur, wenn ihm kein Sach- oder Personenschaden vorausgeht -  zum Beispiel, wenn Ihre Kundschaft aufgrund Ihrer Arbeit eine Abmahnung erhält und die Kosten dafür von Ihnen zurückfordert.

Absicherung von Personen- und Sachschäden:

Die Berufshaftpflicht über exali enthält auch eine Betriebshaftpflicht. Mit Ihr sichern Sie die Risiken eines Büros oder Betriebs ab. Das umfasst Personen- und Sachschäden – etwa, wenn eine Kundin oder ein Kunde in Ihrem Büro über ein schlecht verlegtes Kabel stolpert und sich verletzt. Wichtig: Eine Betriebshaftpflicht ist nicht automatisch in jede Berufshaftpflicht integriert. Informieren Sie sich im Vorfeld genau über den Versicherungsumfang.

Die Berufshaftpflichtversicherung springt in zwei Fällen ein:

  • Gerechtfertigter Anspruch: Sie haben nachweisbar einen Schaden verursacht. Der Versicherer trägt die Schadensumme.
  • Ungerechtfertigter Anspruch: Stellen Dritte Ansprüche an Sie und erweisen sich diese als ungerechtfertigt, trägt die Berufshaftpflichtversicherung die Kosten für die Abwehr der Ansprüche. Es greift der sogenannte passive Rechtsschutz.

Passiver Rechtsschutz

In einigen Fällen, die die Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt, greift unter Umständen der passive Rechtsschutz Ihrer Berufshaftpflicht. Denn in manchen Situationen trägt der Versicherer auch die Aufwendungen zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Das gilt zum Beispiel bei Verstößen gegen das Urheberrecht oder Konflikten mit Ihrer Kundschaft.

Rechtsschutz oder Berufshaftpflicht? Beides!

Für Freelancer und Selbständige sind beide Versicherungen sinnvoll – denn sie ergänzen sich ausgezeichnet. Eine Berufshaftpflicht sichert Sie gegen typische Business-Risiken ab. Insbesondere das Verhältnis zu Ihrer Kundschaft sowie zur Ihren Geschäftspartnerinnen und -partnern bietet Potenzial für Auseinandersetzungen. Dank der Kombination mit passivem Rechtsschutz sind Sie bei Ansprüchen umfassend abgesichert – sowohl bei gerechtfertigten oder unbegründeten Forderungen. Damit Sie selbst gerichtlich gegen Dritte vorgehen können, lohnt sich der zusätzliche Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Sie bietet eine gute Ergänzung, um Fall rechtlicher Auseinandersetzungen gut aufgestellt zu sein.
Vivien Gebhardt
Autorenprofil
Vivien Gebhardt
Online-Redakteurin

Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.

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Vivien Gebhardt
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Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.

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1 Kommentar
Kommentar
899
Maximilian Altmann kommentierte am Dienstag, 19. Dezember 2023 Antworten
Hallo ich würde mich gerne versichern lassen
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