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eBay Shop eröffnen: Anleitung, Infos und Risiken für Onlinehändler:innen
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eBay Shop eröffnen: Anleitung, Infos und Risiken für Onlinehändler:innen

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Montag, 22. Juli 2019
Montag, 22. Juli 2019
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eBay ist die beliebteste Verkaufsplattform für Onlinehändler:innen, das hat eine Umfrage des Händlerbunds ergeben. Besonders in den Kategorien Usability, Support und Kosten kann der Online-Marktplatz punkten. Grund genug, sich die „3, 2, 1 – meins!“ Plattform einmal näher anzuschauen: Wie eröffnen Onlinehändler:innen einen eBay-Shop, wie sieht es mit den Kosten aus und welche Risiken gibt es? Die Antworten erhalten Sie hier!

eBay Verkäuferkonto einrichten

Laut Händlerbund-Studie ist eBay der meist genutzte Marktplatz unter Onlinehändlern (84 Prozent) und mit einer Gesamtnote von 2,6 auch der beliebteste (hier gibt es die Studie als PDF). Wenn diese Zahlen Sie beeindrucken und Sie nun als Händler:in bei eBay durchstarten wollen, müssen Sie zuerst ein eBay-Konto eröffnen. Bei der Anmeldung werden Sie gefragt, ob Sie ein privates oder gewerbliches Konto eröffnen möchten. Wenn Sie große Mengen verkaufen wollen, Hersteller:in der Ware oder Zwischenhändler:in sind – was in der Regel als Onlinehändler:in der Fall ist – sollten Sie ein gewerbliches Konto eröffnen.

Anschließend können Sie Ihr Verkäuferkonto einrichten. Es könnte sein, dass eBay von Ihnen verlangt, Ihre Identität zu bestätigen. Die Verifizierung kann über eine Kreditkarte oder eine Telefonnummer erfolgen. In Ihrem eBay-Konto hinterlegen Sie anschließend alle steuerlichen und rechtlichen Informationen wie Ihr Impressum, eine Widerrufsbelehrung, AGB und die Datenschutzerklärung. Wie und wo Sie Ihre Rechtstexte hinterlegen können, wird bei eBay im Verkäufer-Handbuch (PDF) und im Rechtsportal genau beschrieben, wodurch eBay im Gegensatz zu Amazon mehr Transparenz und Rechtssicherheit schafft. Denn bei Amazon müssen Onlinehändler:innen teilweise sehr kreativ werden, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Tipp:

Im eBay Rechtsportal erhalten Sie nicht nur Informationen zu den rechtssicheren Texten wie Widerrufsbelehrung oder Impressum, sondern auch Muster-Formulare und wichtige Informationen zu neuen Verordnungen wie DSGVO oder Verpackungsgesetz.

Außerdem sollten Sie sich unbedingt beim Bezahldienst PayPal anmelden, denn PayPal ist die beliebteste Zahlungsmethode der eBay-Kunden und -Kundinnen. Wenn Sie diese nicht anbieten, haben Sie einen klaren Wettbewerbsnachteil. Wie Sie ein PayPal-Konto eröffnen und es mit Ihrem eBay-Konto verknüpfen, erfahren Sie hier. Ein weiterer Vorteil für Ihre Kundschaft: Wenn Sie bei eBay PayPal als Zahlungsmethode anbieten, können Ihre Käufer:innen automatisch auch per Lastschrift oder Kreditkarte zahlen. Beides wird ebenfalls über PayPal abgewickelt, ohne dass der:die Käufer:in ein PayPal-Konto haben muss.

Achtung: eBay führt neue Zahlungsabwicklung ein

In den nächsten zwei Jahren wird eBay flächendeckend eine neue Zahlungsabwicklung einführen. Dann werden alle Zahlungen über eBay abgewickelt. Das bedeutet, es gibt wie im klassischen Onlineshop einen Warenkorb, den der Kunde oder die Kundin direkt an eBay bezahlt. EBay zahlt den Betrag dann an den:die Händler:in aus. Außerdem bietet eBay mehr Zahlungsmethoden wie Apple Pay oder Google Pay an. Die Gebühren für die Zahlungsabwicklung bezahlen Händler:innen dann nicht mehr an den Zahlungsanbieter (zum Beispiel PayPal) sondern an eBay. Dadurch sollen die Kosten für Händler:innen fallen, so der Onlinemarktplatz. Für Sie als Onlinehändler:in bedeutet das weniger organisatorischen Aufwand, wenn Sie beispielsweise Zahlungen nicht mehr selbst zuordnen müssen. Der Nachteil: Sie haben keine direkte Verfügungsgewalt mehr über den Zahlungsverkehr.

eBay Shop eröffnen: Shop-Varianten und Kosten  

Wenn Sie Ihr Verkäuferkonto fertig eingerichtet haben, können Sie mit Ihrem eBay-Shop starten. Dazu können Sie aus vier verschiedenen Shop-Varianten auswählen:

Basis-Shop

Der Basis-Shop ist für eBay-Neulinge genau die richtige Shop-Variante und bietet sich für kleines bis mittleres Handelsvolumen an. Sie können monatlich maximal 400 Festpreisangebote und 40 Auktionen ohne Angebotsgebühr einstellen. Der Basis-Shop kostet monatlich 39,95 Euro (oder monatlich 32,95 im Jahresabonnement).

Top-Shop

Wenn Sie bereits etwas länger bei eBay dabei sind und Ihr Geschäft sich weiterentwickelt hat, können Sie zum Top-Shop wechseln. Hier können Sie monatlich bis zu 2.500 Festpreisangebote und 100 Auktionen kostenlos einstellen. Für den Top-Shop beträgt die monatliche Abo-Gebühr 79,95 Euro (oder 65,95 im Jahresabonnement).

Premium-Shop

Der Premium-Shop ist für eBay-Profis gedacht. Bei dieser Shop-Variante können Sie als Onlinehändler:in monatlich unbegrenzt viele Festpreisangebote und 200 Auktionen kostenlos einstellen. Die Abo-Gebühr beträgt monatlich 299,95 Euro (oder 249,95 im Jahres-Abo).

Platin-Shop

Der Platin-Shop ist für sehr große eBay-Händler:innen vorgesehen. Sie erhalten exklusive Services wie einen Premium-Kundenservice und 10 Prozent Rabatt auf die Verkaufsprovision. Monatlich können Sie unbegrenzt viele Festpreisangebote und 400 Auktionen kostenlos einstellen. Die Platin-Stellung hat seinen Preis: Monatlich zahlen Sie dafür 4.999,95 Euro.

Angebotsgebühren

Angebotsgebühren fallen an, wenn Sie das Kontingent an kostenlosen Angeboten und Auktionen in Ihrer Shop-Variante ausgeschöpft haben. Die Angebotsgebühr beträgt in der Kategorie „Medien“ (Filme, Musik, PC- und Videospiele, Tickets) für Festpreisangebote 0,15 Euro und für Auktionen 0,50 Euro. In allen anderen Kategorien 0,35 Euro für Festpreisangebote und 0,50 Euro für Auktionen.

Verkaufsprovision

Dazu kommt noch die Verkaufsprovision. Diese besteht aus einem prozentualen Anteil am Verkaufspreis und einem Fixbetrag. Der Fixbetrag beträgt 0,05 Euro pro verkauften Artikel. Der prozentuale Anteil für gewerbliche Verkäufer:innen beträgt 9 Prozent des Verkaufspreises. Maximal beträgt die gesamte Provision 99 Euro des Gesamtpreises.

Hier gibt es alle Infos zu den eBay-Gebühren für gewerbliche Verkäufer:innen.

Hinweis:

Verkäufer:innen mit besonders gutem Kundenservice dürfen eBay Plus-Angebote anbieten und genießen dadurch einige Vorteile wie eine bessere Sichtbarkeit in den Suchergebnissen, Unterstützung durch eBay-Marketingaktivitäten oder eine niedrigere Verkaufsprovision (weitere Infos zu eBay Plus.)

Produkte im eBay-Shop einstellen

Wenn Sie sich für eine Shop-Variante entschieden haben, können Sie Ihre Produkte einstellen. Folgende Punkte sollten Sie bei der Angebotserstellung beachten:

  • Artikelbezeichnung: Bezeichnen Sie Ihren Artikel so konkret wie möglich und mit den Suchbegriffen, die Käufer:innen benutzen, wenn sie nach Ihrem Artikel suchen. Geben Sie alle wichtigen Eigenschaften Ihres Artikels ein, zum Beispiel Marke, Größe und Farbe.
  • Artikelbild: Für jeden Artikel können Sie bis zu 12 Fotos mit jeweils maximal 7 MB hochladen. Laden Sie möglichst viele Fotos hoch und zeigen Sie Ihrem:Iher Käufer:in den Artikel aus vielen verschiedenen Positionen. Wählen Sie das beste Foto als Galeriebild aus. Um möglichst viele Käufer:innen anzusprechen, sollten Sie Ihre Bilder für die mobile Ansicht optimieren.
  • Artikelbeschreibung: Beschreiben Sie Ihren Artikel so genau wie möglich, geben Sie detaillierte Infos zu Größe, Farbe, Marke, Hersteller und eventuellen Mängeln.
  • Kategorie: Damit Ihr Angebot auch gefunden wird, ist es wichtig, den Artikel in der richtigen Kategorie einzustellen. Wenn Käufer:innen lange suchen müssen oder einen Artikel nicht in der passenden Kategorie finden, springen sie schnell ab. Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, zu welcher Kategorie Ihr Artikel passt, schauen Sie einfach bei gleichen oder ähnlichen Angeboten nach.
  • Preis: Am Anfang ist es oft schwierig, einen angemessenen Preis für einen Artikel zu finden. Dabei kann das eBay Tool zur Preisgestaltung weiterhelfen. Damit können Sie beispielsweise Verkaufspreise für ähnliche Artikel abfragen.

Angebote bei eBay optimieren

Um bei eBay mehr Leute zu erreichen und Ihre Angebote zu verbessern, bietet Ihnen eBay als Shop-Abonnent viele Services. In Ihrem Verkäuferbereich zeigt Ihnen eBay zum Beispiel im Bereich Performance Kennzahlen wie Impressionen, Klickrate und Konversionsrate an. Außerdem erhalten Sie einen Bericht zum Thema „Angebote optimieren“ mit Informationen zu den Verkaufszahlen im Vergleich zum Vormonat, zu Mitbewerbern und mit Verbesserungsvorschlägen.

Verkauf über eBay: Risiken für Onlinehändler:innen

Wie bei Amazon gibt es auch bei einem Verkauf über eBay mehrere Vertragsverhältnisse. Käufer:in und Verkäufer:in schließen jeweils auch mit eBay als Plattformbetreiber einen Vertrag. Zudem schließen eBay und der:die Käufer:in den eigentlichen Kaufvertrag:

 

Dadurch ergeben sich für Onlinehändler:innen andere rechtliche Gegebenheiten als bei einem Verkauf in ihrem eigenen Onlineshop. Denn auch eBay schreibt in seinen AGB bestimmte Punkte vor, die Händler:innen auf der Plattform beachten müssen. Die größten Risiken für Onlinehändler:innen haben wir hier zusammengefasst:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wie bei Amazon gibt es auch bei eBay keine gesetzliche Verpflichtung für Onlinehändler:innen, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu hinterlegen. Jedoch bieten sie die beste Möglichkeit, Ihren gesetzlichen Informationspflichten nachzukommen, zum Beispiel zu den Themen Widerruf, Gewährleistung und Zahlungsmöglichkeiten. AGB bei eBay zu hinterlegen, ist einfach, denn dort gibt es im Bereich „Verkäufereinstellungen“ unter „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer“ ein eigenes Feld für die AGB.

Hinweis:

Damit die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen werden, müssen sie für den:die Käufer:in bei Vertragsschluss sichtbar sein. Dafür reicht es aus, wenn die AGB auf der Artikelseite zu sehen sind. Wenn Sie Ihre AGB in dem dafür vorgesehenen Bereich bei eBay hochladen, ist dies der Fall. Weitere Infos zu den AGB bei eBay gibt es hier im eBay Rechtsportal.

Achtung Abmahngefahr:

Verwenden Sie niemals einfach die AGB aus Ihrem eigenen Onlineshop. Wegen der besonderen Vertragsverhältnisse auf eBay sind diese nicht übertragbar. Kopieren Sie nicht einfach AGB von anderen, denn erstens wissen Sie nicht, ob diese rechtssicher sind und zweitens können AGB urheberrechtlich geschützt sein. Zudem sollten Sie Ihre AGB immer aktuell halten. Falls eBay seine AGB ändert (die letzte große Änderung fand 2014 statt), müssen auch Sie als Händler:in Ihre AGB anpassen.

Widerrufsbelehrung und Impressum

Widerrufsbelehrung und Impressum sind beim gewerblichen Verkauf bei eBay Pflicht. Sie müssen Ihre Kunden und Kundinnen über ihr Widerrufsrecht informieren. EBay informiert darüber ebenfalls in seinem Rechtsportal (das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht) und empfiehlt allen gewerblichen Verkäufern die amtliche Muster-Widerrufsbelehrung und das amtliche Muster-Widerrufsformular.

Für das Impressum bei eBay gilt das Gleiche wie auf der eigenen Website, es muss folgende Informationen enthalten:

  • Name und Vorname
  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, ggf. Faxnummer)
  • Gesellschaftsform und Vertretungsbefugnis (zum Beispiel GmbH, vertreten durch den:die Geschäftsführer:in)
  • Registergericht und Registernummer (falls vorhanden)
  • Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden)

Das Impressum können Sie ebenfalls im Bereich „Verkäufereinstellungen“ unter „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer“ hinterlegen. Die dort hinterlegten Informationen erscheinen für alle neu eingestellten Artikel gut sichtbar in einem separaten Bereich auf jeder Artikelseite und in Ihrem Verkäuferprofil.

 

Datenschutz (DSGVO)

Wenn Sie über eine Verkaufsplattform wie eBay verkaufen, heißt das nicht, dass Sie das Thema Datenschutz auf die Plattform abwälzen können. Das bedeutet, dass alle Pflichten, die Sie durch die DSGVO als Onlinehändler:in treffen, auch beim Verkauf auf eBay gelten. Bezüglich der Datenschutzerklärung verweist eBay darauf, diese in das AGB-Feld einzutragen (ein eigenes Feld für die Datenschutzerklärung gibt es nicht). Tipp: Verwenden Sie eine entsprechende Überschrift, aus der hervorgeht, dass sich in dem Feld die AGB und die Datenschutzerklärung befinden.

Welche Pflichten Sie als eBay-Händler:in in Sachen Datenschutz beachten müssen, können Sie hier nachlesen: Datenschutz nach DSGVO für Amazon und eBay Verkäufer (auch FBA).

Tipp:

Für alle eBay-Shop-Abonnenten gibt es den „Abmahnschutz Basic“ von Trusted Shops kostenlos. Mit dem Rechtstexte-Generator können Sie sich Rechtstexte für den deutschen eBay-Markt erstellen lassen und Trusted Shops hält Sie mit dem Update-Service über rechtliche Änderungen auf dem Laufenden.

Rechtsverletzungen: Urheberrecht und Markenrecht

Auch bei einem Verkauf über eBay besteht die Gefahr, dass Sie als Onlinehändler:in gegen Rechte anderer, zum Beispiel das Urheberrecht oder Markenrecht, verstoßen. Dabei sollten Sie Folgendes beachten:

  • Nutzen Sie niemals Logos oder Markennamen anderer ohne Erlaubnis für Ihren Shop
  • Verwenden Sie keine Markenbegriffe in Metatags oder in Artikelbeschreibungen, um die Suchmaschine von eBay zu manipulieren (Keyword-Spamming). Das ist nicht nur eine Markenverletzung, sondern auch ein Verstoß gegen die eBay-Grundsätze
  • Verwenden Sie Produktbilder oder Produktvideos nicht ohne Lizenzvereinbarung
  • Achtung: Auch Produktbeschreibungen und Anleitungen können urheberrechtlich geschützt sein

Produkthaftung

Egal, ob Sie Ihre Produkte selbst herstellen, oder sie als sogenannter Quasi-Hersteller mit Ihrem Logo/Ihrer Marke versehen und auf eBay weiterverkaufen: Sie treffen die gleichen Pflichten wie den Hersteller der Produkte und Sie haften genauso für Schäden, die durch Ihr Produkt verursacht werden. Daher sollten Sie als eBay-Händler:in die wichtigsten Regelungen zur Produkthaftung kennen. Alle Infos dazu gibt es in unserem Artikel: Produkthaftung für Onlinehändler:innen: So sichern Sie sich richtig ab.

Die Anleitung gibt es auch kompakt als Video:

 
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Die richtige Absicherung für eBay-Händler:innen

Webshop-Versicherung

Wenn Ihnen als Onlinehändler:in manchmal der Kopf schwirrt vor lauter Risiken, Verordnungen und neuen Gesetzen, dann haben wir etwas für Sie: Die Webshop-Versicherung über exali.de. Mit dieser sind Sie bei Abmahnungen und Rechtsverletzungen rundum abgesichert und können sich auf Ihr Business konzentrieren. Durch die Rechtsschutzfunktion (sogenannter passiver Rechtsschutz) wehrt Ihre Berufshaftpflicht unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab und bezahlt berechtigten Schadenersatz. Mit der frei wählbaren Produkthaftpflicht-Versicherung können Sie Ihre Absicherung auf Ihre Bedürfnisse anpassen. 

Sie haben Fragen zum besten Versicherungsschutz für Ihr eCommerce-Business? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf! Unsere Kundenbetreuer:innen beraten Sie persönlich, ohne Warteschleife oder Callcenter!

Tipp:

Sie verkaufen (auch) auf Amazon oder wollen Amazon-Händler:in werden? Dann informieren Sie sich doch in unserem Artikel: Amazon-Händler:in werden: So geht`s und diese Risiken gibt es.

 

 

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