Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflicht schützt auch vor teuren Eigenschäden

Da Dienstleister:innen im heutigen Businessumfeld vielen unterschiedlichen Risiken gegenüberstehen, deckt die Berufshaftpflicht über exali.de nicht wie herkömmliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen nur Schadenersatzforderungen Dritter (z. B. Kundschaft oder Auftraggeber:innen) ab, sondern auch teure Eigenschäden. Hierzu einige Beispiele:

Schadenfall 1:
Eigenschaden durch Veränderung der eigenen Webseite

Durch einen Hackerangriff oder eine DoS-Attacke wird Ihre eigene Webseite verändert oder blockiert.

Versicherungsschutz: Die Berufshaftpflicht übernimmt die notwendigen Kosten für die Beseitigung der Veränderung oder die Blockade der Webseite.
Die Versicherungssumme beträgt 300.000 Euro je Schadenfall.

Schadenfall 2:
Eigenschaden durch Unterschlagung eines:einer Mitarbeitenden

Ihr:e Mitarbeiter:in hat Spielschulden und überweist sich aus Verzweiflung über Monate hinweg Geld vom Geschäftskonto auf das privates Konto.

Versicherungsschutz: Die Berufshaftpflicht erstattet derartige Eigenschäden (Betrug, Untreue oder Unterschlagung durch mitversicherte Personen) bis zu einer Versicherungssumme von 300.000 Euro.

Schadenfall 3:
Eigenschaden durch Fehlüberweisungen und Rechnungsfehler

Durch einen dummen Zahlendreher überweist Ihr:e Mitarbeiter:in Gelder auf ein falsches Konto.

Versicherungsschutz: Die Fehlüberweisung ist nicht mehr zu korrigieren. Der:die Empfänger:in des Geldes ist insolvent. Der Versicherer übernimmt den finanziellen Schaden, der durch die Fehlüberweisung entstanden ist.

Die Versicherungssumme beträgt 300.000 Euro je Schadenfall.

Schadenfall 4:
Straf-Rechtsschutz

Im Zusammenhang mit einer Anspruchstellung aufgrund eines Datenschutzverstoßes werden Sie auch strafrechtlich belangt.

Versicherungsschutz: Sofern ein Strafverfahren im Zusammenhang mit einem möglichen Schadenfall steht, übernimmt die Berufshaftpflicht auch Ihre anfallenden Gerichtskosten und die Verteidigung.

Die Versicherungssumme beträgt 300.000 Euro je Schadenfall.

Schadenfall 5:
Vergütungs-Rechtsschutz

Bei einem Projekt will der:die Auftraggeber:in offensichtlich die letzte Rate nicht zahlen. Er begründet dies mit einem angeblichen Schadenfall und verrechnet die Schadenersatzforderungen mit Ihrer offenen Rechnung (sogenannte Aufrechnung).

Versicherungsschutz: Die Berufshaftpflicht übernimmt die Prozesskosten (Anwalt-, Gerichts-, Sachverständige- und Zeugenkosten) für die gerichtliche Durchsetzung dieser fälligen und unstreitigen Honorar- oder Werklohnforderung.

Die Entschädigungsgrenze beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall.

Diese Beispiele sind relevant, sofern die entsprechenden Zusatzbausteine bei Antragstellung gewählt wurden.

Schadenfall 6:
Vergebliche Aufwendungen durch Rücktritt des Auftraggebers

Der:die Auftraggeber:in tritt vom Werkvertrag zurück, nachdem Sie über mehrere Monate vergeblich versucht haben, ein Warenwirtschaftssystem beim der Kundschaft zu implementieren.

Versicherungsschutz: Die Berufshaftpflicht zahlt die entstandenen eigenen vergeblichen Personalkosten (Werklohn oder Honorar) und ggf. Materialkosten.

Die Versicherungssumme beträgt 300.000 Euro je Schadenfall.

Hinweis: Im Falle der groben Fahrlässigkeit kann die Entschädigung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt werden.

Schadenfall 7:
Persönlicher Anspruch gegen den:die Geschäftsführer:in einer GmbH

Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie die Urheberrechte eines Dritten verletzt haben. Der:die Urheber:in klagt daraufhin einen persönlichen Anspruch gegen Sie als Geschäftsführer:in der GmbH ein. Er:sie begründet dies mit der Pflichtverletzung, die Sie als Geschäftsführer:in (d.h. als Organ der GmbH) begangen haben.

Versicherungsschutz: Der optionale Zusatzbaustein „D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)“ für Geschäftsführer übernimmt Vermögensschäden, die aus einer organschaftlichen Tätigkeit (z .B. als Geschäftsführer:in einer GmbH) entstehen. Versichert sind auch die Abwehrkosten, wenn Sie sich gegen ungerechtfertigte Ansprüche zur Wehr setzen müssen (passiver Rechtsschutz).

Die Entschädigungsgrenze beträgt 100.000 Euro je Versicherungsfall.

Schadenfall 8:
Eigenschaden durch Datenschutzrechtsverletzungen, Hackerangriffe und sonstige Internetkriminalität

Für Kunden hosten Sie auf einem Server-Cluster Ihre eCommerce-Anwendungen wie z. B. Webshops. Durch eine Sicherheitslücke erhalten Hacker:innen Zugriff auf die Webseiten. Sie stellen dies fest, als Sie aufgrund von Performance-Problemen der Server den Einsatz von Hackertools in den Apache Logfiles erkennen.

Versicherungsschutz: Der Versicherer übernimmt mit dem optionalen Zusatzbaustein „Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“ die Kosten für eine professionelle forensische Untersuchung, die klärt, welche Webseiten vom Cyberangriff betroffen sind und ob bzw. welche Daten (ggf. auch Kontodaten der Webshops) ausgespäht wurden. Sollte es in diesem Zusammenhang auch zu Schadenersatzforderungen der Kunden kommen, sind diese ebenfalls versichert; genauso wie notwendige Kreditüberwachungsmaßnahmen, sofern Kreditkarten-Daten gestohlen wurden.

Die Entschädigungsgrenze liegt je nach gewähltem Baustein zwischen 50.000 Euro und 150.000 Euro pro Versicherungsfall.

Die in den Fallbeispielen 1 - 8 dargestellten Eigenschäden sind in aller Regel durch eine herkömmliche Berufs- oder Betriebshaftpflicht nicht versichert.