Berufshaftpflicht

Berufshaftpflicht versichert auch bestimmte Eigenschäden

Da für Dienstleister:innen berufliche Risiken nicht nur durch die Schädigung Dritter entstehen, sondern auch eigene Schäden teuer zu Buche schlagen können, versichert die Berufshaftpflicht neben Fremdschäden (=Drittschäden) auch bestimmte Schäden, die Sie selbst erleiden (=Eigenschäden). Bestimmte Eigenschäden sind bereits fester Bestandteil der Berufshaftpflicht, andere können als optionale Zusatzbausteine individuell ausgewählt werden.

Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) (optionaler Baustein)

Denken Sie an Kundschaft, der mitten in einem größeren Projekt oder einer Kampagne vom Vertrag zurücktritt. Sie bleiben auf erheblichen Aufwendungen für sich, für Subunternehmer:innen oder freie Mitarbeiter:innen sitzen.

Der Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag ist über den optionalen Zusatzbaustein versicherbar.

Datenverlust nach Hackerangriff (optionaler Baustein)

Durch den Missbrauch der neuen Technologien (DoS-Attacken, CyberCrime) kann Ihrem Unternehmen ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden entstehen.

Über den optionalen Zusatzbaustein „Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“ sind z. B. Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung oder Reparatur Ihrer IT-Systeme, der Einsatz von Fachkräften sowie die Übernahme von Mehrkosten zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versicherbar.

Zerstörung der eigenen Webseite

Wie groß ist Ihr Schaden, wenn Ihre Webseite oder Ihr Portal durch einen unbefugten Dritten zerstört oder blockiert wird?

Die Schäden an der eigenen Webseite sind beitragsfrei in der Berufshaftpflicht im Grundbaustein der Vermögensschadenversicherung mitversichert.

Vertrauensschaden durch eigene Mitarbeiter:innen

Auch der:die eigene (angestellte oder freie) Mitarbeiter:in kann Sie erheblich durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug schädigen.

Ihr:e Mitarbeiter:in verwendet z. B. die Firmenkreditkarte für private Zwecke oder bedient sich an der Firmenkasse.

Betrugsversicherung / Social Engineering

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden (zum Beispiel vermeidbare Mehraufwendungen), die durch Betrug oder Urkundenfälschung Dritter in der Absicht verursacht werden, sich rechtswidrig zu bereichern.

Versicherungsschutz wird zudem gewährt, wenn Mitarbeiter:innen arglistig von Dritten getäuscht und dadurch irrtümliche Zahlungstransaktionen oder Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen durchgeführt werden (Social Engineering Schaden).

Reputationsschaden / Fake News

Wenn im Zusammenhang mit einem versicherten Schaden Ihr guter Ruf als Dienstleister:in auf dem Spiel steht, zahlt Ihnen der Versicherer eine PR-Beratung, um den eigenen Schaden zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten.

Dies gilt auch im Falle der Verbreitung öffentlicher Falschinformationen (Fake News) durch Dritte (z. B. über Soziale Netzwerke und Medienberichte), die zu einem Reputationsschaden führen oder führen können.

Verlust von schriftlichen Arbeitsdokumenten

Sofern schriftliche Arbeitsdokumente, die Sie zur Auftragserledigung benötigen, abhandenkommen, übernimmt der Versicherer die externen Kosten der Wiederbeschaffung, damit der Auftrag und die Kundenbeziehung nicht gefährdet wird.

Verlust der eigenen Domain

Die eigene Domain ist wichtiges „intellectual property“. Verlieren Sie die Rechte an der eigenen Domain kann das teuer werden. Daher sind die Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain bis 5.000 Euro pro Jahr versichert.

Kosten für Mahnverfahren

Wenn Ihr Kunde oder Ihre Kundin die unstrittige Forderung nicht wie vereinbart bezahlt, können Sie das lästige (gerichtliche) Mahnverfahren bis hin zur Vollstreckung per Mausklick einem professionellen externen Dienstleister übertragen. Das spart Zeit und Nerven.

Die Kosten dafür übernimmt der Versicherer (sofern ein deutsches Gericht zuständig ist). Die Mindestforderung beträgt dabei 25,00 Euro, der Höchstbetrag 25.000 Euro.