Webshop-Versicherung

Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) in der Webshop-Versicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) bietet umfassenden Schutz bei Schadenersatzansprüchen Dritter und Eigenschäden. Darüber hinaus übernimmt die in die Webshop-Versicherung fest integrierte VSH die Anwalts- und Gerichtskosten, wenn gegen Ihren Webshop überzogene oder ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen gestellt werden (Passiver Rechtsschutz).

Definition Vermögensschaden

Als (echten) Vermögensschaden bezeichnet man einen finanziellen Nachteil bzw. Schaden, der weder durch einen Personen- oder Sachschaden noch einen daraus resultierenden Folgeschaden verursacht wurde.

Vermögensschäden (bei Schädigung eines Dritten)

Vermögensschäden treten sehr häufig beim Betrieb eines Webshops auf. Versicherungsschutz besteht daher für Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn, wegen

  • Daten- und Cyber-Drittschäden (Verletzung von Geheimhaltungspflichten, Verletzung von Datenschutzgesetzen und Cyberrechtsverletzungen wie Virenschäden, Informationspiraterie & DDoS-Angriffe);
  • der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten wie Marken-, Domain-, Lizenz-, Urheber-, Namens- und Persönlichkeitsrechten;
  • rechtsverletzender Veröffentlichungen (z. B. im Onlineshop, in sozialen Medien oder auf Blogs) im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen des Versicherungsnehmers;
  • Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie unlautere Werbung.


Hinweis: Produkthaftungsrisiken können ggf. über die Produkthaftpflicht-Versicherung (ProdH) abgedeckt werden. Zusätzlich kann die Produkthaftpflicht das Risiko als Quasihersteller:in/Importeur:in – kurz QHI – absichern (kann für den Handel mit den meisten Waren im Online-Rechner hinzugebucht werden).

Passiver Rechtsschutz

Die Webshop-Versicherung trägt auch Ihr Kostenrisiko für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Ihrer Kundschaft sowie für die professionelle Schadenregulierung (sogenannter Passiver Rechtsschutz) durch die Übernahme der außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten (z. B. Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten).

Versicherungssummen und Selbstbeteiligung

Aufgrund des modularen Aufbaus können Sie unterschiedliche Versicherungssummen im Beitragsrechner auswählen: von 100.000 Euro bis 5.000.000 Euro je Schadenfall.

Die Versicherungssummen sind 3-fach maximiert, d.h. für alle Vermögensschäden eines Jahres steht die dreifache Versicherungssumme für Schadenzahlungen zur Verfügung.
Die fixe Selbstbeteiligung beträgt 250 Euro je Versicherungsfall.

Vermögensschäden (Eigenschaden-Versicherung)

Beim Betrieb eines Webshops besteht nicht nur das Risiko, einen Dritten (z. B. Kundschaft) zu schädigen. Der Shop-Betreiber läuft auch Gefahr, selbst empfindliche Schäden (sogenannte Eigenschäden) zu erleiden, z. B. durch einen Reputationsschaden oder den Ausfall des Webshops. Dafür beinhaltet die Vermögensschadenhaftpflicht eine allgemeine Eigenschaden-Versicherung.

Allgemeine Eigenschaden-Versicherung

Versichert sind z. B.
  • Kosten einer externen PR-Beratung bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschaden durch einen Schadenfall oder die Verbreitung von Fake News
  • Eigenschäden durch die Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite (z. B. Hackerschaden)
  • Kosten für die Wiederbeschaffung verlorener, eigener schriftlicher Dokumente zur Auftragserledigung
  • Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domain-Rechtsschutz)