Webshop-Versicherung

Versicherte eigene Schäden im Onlinehandel

Versicherungsschutz besteht für Vermögens- oder Sachschäden, die Sie mit Ihrem Webshop selbst erleiden. Im Versicherungsjargon spricht man hier von Eigenschäden.

Im Einzelnen versicherte Eigenschäden

Versichert sind teure Eigenschäden wie zum Beispiel die Blockierung der eigenen Website infolge unbefugter Eingriffe Dritter. Dabei ersetzt der Versicherer z. B. die notwendigen und angemessenen Kosten für:

  • einer externen PR-Beratung zur Verhinderung, Beseitigung oder Verminderung eines drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschadens;
  • für die Wiederbeschaffung eigener schriftlicher Dokumente, die Sie für die Auftragserledigung benötigt;
  • die Wiedererlangung des Domainnamens, dessen Verfügungsgewalt oder der erneuten Freischaltung der Domain.

Darüber hinaus können folgende Risiken optional mit Zusatzbausteinen versichert werden:

  • der Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, wenn der Webshop z. B. durch einen Hackerangriff oder eine DDoS-Attacke offline ist (CBE).
  • die Kosten für die Beratung und Unterstützung im Erpressungsfall bis hin zur Übernahme der Kosten für Lösegeldzahlungen (CBE).
  • eigene finanzielle Schäden durch betrügerische Handlungen von Mitarbeiter:innen sowie finanzielle Schäden durch den Betrug Dritter (VSB).

Beispiele aus der Versicherungspraxis

Hack-Eigenschaden: Ein:e Hacker:in greift Ihren Onlineshop an und verändert die angebotenen Produkte und Preise. Durch die Wiederherstellung des Systems auf den ursprünglichen Zustand entstehen Ihnen Mehrkosten, die vom Versicherer getragen werden, wenn Sie den Zusatzbaustein DCD gewählt haben.

Datenrechtsverletzung: Es wird eine Verletzung von Datenrechtsbestimmungen behauptet. Durch den Einsatz einer externen Computer-Forensik-Fachkraft muss der tatsächliche Sachverhalt geklärt werden. Hierdurch entstehen Kosten, die der Versicherer übernimmt.

Denial-of-Service Attacke: Sie werden Opfer einer Denial-of-Service (DoS) Attacke. Dadurch ist Ihr Webshop für vier Tage so gut wie nicht erreichbar. Für die Stunden des Ausfalls zahlt Ihnen der Versicherer den Ertragsausfall (Betriebsgewinn und fortlaufende Betriebskosten) abzüglich des zeitlichen Selbstbehalts von 8 Stunden, wenn Sie den Zusatzbaustein CBE gewählt haben.

Kreditkartenbetrug: In Ihrem Webshop werden Artikel mit einer gestohlenen Kreditkarte bestellt. Sie bleiben auf den Kosten der gelieferten Waren sitzen. Der Versicherer ersetzt den entstandenen Vermögensschaden, wenn Sie den Zusatzbaustein VSB gewählt haben.

Social Engineering Schaden: Durch den sogenannten Fake-President-Trick werden Ihre Mitarbeiter:innen arglistig durch Kriminelle getäuscht und zu Zahlungstransaktionen ins Ausland veranlasst. Der Versicherer ersetzt den entstandenen Vermögensschaden, wenn Sie den Zusatzbaustein VSB gewählt haben.

Vertrauensschaden: Ein:e Mitarbeiter:in unterschlägt Waren aus Retouren. Als der Fall bekannt wird, stellt sich heraus, dass der:die Mitarbeiter:in hohe Spielschulden hat und untergetaucht ist. Der Versicherer ersetzt den entstandenen Vermögensschaden, wenn Sie den Zusatzbaustein VSB gewählt haben.

Erpressung: Hacker:innen dringen in Ihren Webshop ein und spähen Kundendaten aus. Sie drohen mit der Veröffentlichung dieser widerrechtlich erlangten Informationen, sofern nicht Prepaid Telefonkarten im Wert von mehreren Tausend Euro an einem bestimmten Ort hinterlegt werden. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die professionelle Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit dem Erpressungsversuch und ersetzt ggf. auch das gezahlte Lösegeld, wenn Sie den Zusatzbaustein CBE gewählt haben.