Media-Haftpflicht

Passiver Rechtsschutz und Straf-Rechtsschutz in der Media-Haftpflicht

Die Media-Haftpflicht trägt ebenfalls Ihr Kostenrisiko für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder Verfügungen sowie für die professionelle Schadenregulierung (sogenannter „Passiver Rechtsschutz“). Dabei übernimmt die Media-Haftpflicht die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten (z. B. Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten).

„Passiv“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Leistung auf die Abwehr eines fremden Anspruches (z. B. des:der Auftraggebenden) bezieht. Im Gegensatz dazu steht die „aktive“ Durchsetzung eigener Ansprüche, die beispielsweise von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden kann.

Kein ausreichender Schutz durch AGB

Häufig fühlen sich Kreative und Agenturen durch die Verwendung von AGB auf der sicheren Seite. Ein Irrtum, der teuer werden kann. Denn aufgrund des Ende 2011 eingeführten AGB-Gesetzes kann die Haftung zwar eingeschränkt, aber keinesfalls ausgeschlossen werden.

In der Schadenpraxis kommt es daher häufig zu Haftungsstreitigkeiten, z. B. im Zusammenhang mit Abnahmen oder Freigaben. Daher ist der passive Rechtsschutz eine sehr wichtige Leistungskomponente der Media-Haftpflicht, wenn etwas bei Kundschaft danebengeht.

Außergerichtliche und gerichtliche Kosten

Die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten und das damit verbundene Kostenrisiko für eine langwierige juristische Auseinandersetzung trägt dabei im Rahmen des passiven Rechtsschutzes der Haftpflichtversicherer. Zudem profitieren Sie als Kundschaft davon, dass dem Versicherer ein Expertennetzwerk von international agierenden Anwälten und Gutachtern (z. B. CMS Hasche Sigle) für die Schadenbearbeitung zur Verfügung steht.

Straf-Rechtsschutz

Sofern es im Rahmen eines versicherten Schadenfalles zu einem Strafverfahren kommt, übernimmt der Versicherer auch die notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten. Die Entschädigungsgrenze beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Der Versicherer übernimmt auch in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren die notwendigen Gerichtskosten sowie Kosten der Verteidigung, sofern das auslösende Schadenereignis einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtschaden zur Folge haben kann. Die Entschädigungsgrenze beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall.

Vergütungs-Rechtsschutz

Die Media-Haftpflicht übernimmt die gerichtlichen Kosten, wenn Sie sich gegen die ungerechtfertigte Aufrechnung eines Schadens mit Ihrer offenen Vergütung (Dienst- oder Werklohn) wehren müssen. Die Entschädigungsgrenze beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall.

Internet-Straf-Rechtsschutz

Versichert sind (unabhängig von einer möglichen Schadenersatzforderung eines Dritten) die gesetzlichen Kosten der Verteidigung, wenn Ihnen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird, bei dessen Begehung das Internet als Medium genutzt wird (zum Beispiel Beleidigung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke). Die Entschädigungsgrenze beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall.

Passiver Rechtsschutz im Rahmen der D&O-Außenhaftungsversicherung

Die optionale D&O-Versicherung beinhaltet ebenfalls den passiven Rechtsschutz. Dabei übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von Haftpflichtansprüchen bei Vorwurf einer wissentlichen Pflichtverletzung, bis diese durch ein Urteil bzw. eine sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichtes, eine Entscheidung eines Mediators, ein Anerkenntnis oder eine anderweitige Vereinbarung festgestellt wurde.

Insolvenzanfechtungs-Rechtsschutz

Versichert ist Ihre Honorar- oder Werklohnzahlung, die durch eine:n Insolvenzverwalter:in angefochten wird. Der Versicherer ersetzt – nach vorheriger Abstimmung – die entstehenden Kosten einer rechtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit sowie die Kosten eines rechtlichen Vorgehens gegen die Anfechtung. Die Entschädigungsgrenze beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall.

Online-Forderungsmanagement (Assistance-Leistungen)

Wenn Ihr Klientel eine unstrittige Forderung nicht wie vereinbart bezahlt, können Sie das lästige (gerichtliche) Mahnverfahren bis hin zur Vollstreckung per Mausklick einem professionellen externen Dienstleister übertragen. Die Kosten dafür übernimmt der Versicherer (sofern ein deutsches Gericht zuständig ist).