Berufshaftpflicht

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) in der Dienstleister-Haftpflicht

Der Grundbaustein der Berufshaftpflicht über den Spezialversicherer Markel ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH), die im Online-Tarif eine Versicherungssumme von bis zu 3 Mio. Euro je Schadenfall abdeckt. Fehler und berufliche Versehen führen im Dienstleistungsbusiness sehr häufig zu Vermögensnachteilen - sprich Vermögensschäden - bei einem Dritten (z. B. Kundschaft oder Auftraggeber:in). Daher spielt die Absicherung der sogenannten „reinen Vermögensschäden“ bei der Berufshaftpflicht eine zentrale Rolle.

Als echten oder reinen Vermögensschaden bezeichnet man einen finanziellen Nachteil/finanziellen Schaden, der einer anderen Person oder einem Unternehmen durch schuldhaftes Verhalten zugefügt wird und der weder im Zusammenhang mit Personen- oder Sachschäden steht noch eine Folge daraus ist.

Offene Berufsbilddeckung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist als „Offene Berufsbilddeckung“ konzipiert, wodurch alle Haftungsrisiken als Dienstleister versichert sind, ohne dass diese abschließend aufgezählt werden müssen. Einschränkungen der Offenen Deckung ergeben sich lediglich durch die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen.

Hier einige Beispiele für versicherte Vermögensschäden:

  • Schäden durch fehlerhafte Ausführung oder Schlechtleistung bei einem Auftrag (berufliche Fehler)
  • Mehrkosten durch Projektverzögerungen oder sonstige Überschreitungen von Deadlines
  • Verstöße gegen Datenschutz und Geheimhaltungspflichten, zum Beispiel in der Verwaltung von Kundendaten
  • Schadenersatzansprüche auf Basis der vertraglichen, öffentlich-rechtlichen und gesetzlichen Haftung
  • Ansprüche aufgrund vertraglich festgelegter pauschaler Schadenersatzforderungen
  • Abmahnungen und daraus resultierende Schadenersatzforderungen aufgrund von Rechtsverletzungen Dritter (z. B. Verletzungen von Marken-, Domain-, Lizenz- und Urheberrechte sowie Namens-, Patent- und Persönlichkeitsrechten)

Diese und viele weitere Vermögensschäden sind durch die Berufshaftpflicht versichert. Dabei können Sie im Beitragsrechner je nach Wunsch Versicherungssummen zwischen 100.000 Euro und 3.000.000 Euro auswählen.

Die genannten Versicherungssummen sind dabei 3-fach maximiert, d.h. für alle Schadenfälle eines Jahres steht die dreifache Versicherungssumme für Schadenzahlungen zur Verfügung.

Selbstbeteiligung der Vermögensschadenhaftpflicht

Für Vermögensschäden, Sachschäden und Personenschäden gibt es keine Selbstbeteiligung (Für einige Tätigkeiten mit höherem Risiko, wie zum Beispiel Technische:r Redakteur:in oder Clinical Research Organisation, fällt eine Selbstbeteiligung an, die eigens ausgewiesen wird).

Sonstige Besonderheiten im Versicherungsumfang

1. Versicherungsschutz für besondere Drittschäden

  • Mitversicherung der vertraglichen Haftung und von Leistungsverzögerungen
  • Umfangreiche Absicherung von Rechtsverletzungen (inkl. Wettbewerbsrecht)
  • Cyber-Rechtsverletzungen in Form von Mal- und Ransomware (z. B. Übermittlung von Viren)
  • Ansprüche wegen der Veröffentlichung von Inhalten (z. B. auf Webseiten, in den sozialen Medien oder auf Blogs) für eigene Produkte und Dienstleistungen
  • Absicherung von Vertragsstrafen (bei Verstößen gegen Geheimhaltung und Datenschutz)

2. Versicherungsschutz für Eigenschäden

  • Kosten für die strafrechtliche Verteidigung im Schadenfall (sogenannter Straf-Rechtsschutz)
  • Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung unstreitiger Vergütungsansprüche (so genannter Vergütungs-Rechtsschutz)
  • Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domain-Rechtsschutz-Versicherung)
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigungskosten im Schadenfall
  • Vermögensschaden durch eigene:n Mitarbeiter:in (z. B. Griff in die Firmenkasse, Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung)
  • Mehraufwendungen durch Betrug und Urkundenfälschung von Dritten, inkl. Social Engineering
  • Eigenschaden durch die Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite (z. B. Hackerschaden)
  • Kosten für die Wiederbeschaffung verlorener eigener schriftlicher Dokumente zur Auftragserledigung

Für die besonderen Leistungen im Vertrag bestehen zum Teil abweichende Versicherungssummen. Diese finden Sie in den Versicherungsbedingungen.