Webshop-Versicherung

Produkthaftpflicht (ProdH)

Zur Absicherung von Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Folgeschäden aus dem Handel- und Dienstleistungsrisiko empfiehlt sich die Erweiterung der Büro- und Betriebshaftpflicht um den Zusatzbaustein Produkthaftpflicht (ProdH).  Auch wenn Sie keine Waren/Produkte selbst herstellen, können Sie u. U. als Quasihersteller:in, Importeur:in oder Händler:in in die Produkthaftung genommen werden und damit neben dem:der eigentlichen Hersteller:in haften.

Die Produkthaftpflicht erweitert die Büro- und Betriebshaftpflicht für:

  • die Herstellung von oder den Handel mit den untenstehend abschließend genannten Produktarten*;
  • Dienstleistungen (zum Beispiel Beratung und Wartung), die mit den unten genannten Produktarten im Zusammenhang stehen.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie

  • das Produkt selbst hergestellt haben,
  • die Produkte von einem Dritten bezogen haben, der innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) seinen Geschäftssitz oder Wohnort hat UND
  • diesen Dritten benennen können UND
  • Sie sich NICHT durch das Anbringen Ihres Namens, Ihrer Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller:in ausgeben (Quasihersteller).
Hinweis: Durch den nachfolgenden optionalen Zusatzbaustein Quasihersteller / Importeur (QHI) können Produktschäden jedoch auch versichert werden, wenn die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sind.


Zusatzbaustein Quasihersteller / Importeur (QHI)

Die Produkthaftpflicht sollten Sie um den optionalen Zusatzbaustein Quasihersteller / Importeur (QHI) erweitern, wenn Sie die Produkte, mit denen Sie handeln, von einem Dritten beziehen, der:
  • seinen Geschäftssitz oder Wohnort außerhalb des EWR hat und/oder
  • nicht benannt werden kann und/oder
  • Sie sich durch das Anbringen Ihres Namens, Ihrer Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller:in ausgeben.
Hinweis: Sofern keiner der drei genannten Punkte auf Sie zutrifft, benötigen Sie diesen Zusatzbaustein nicht.


*Liste der versicherten Produktarten im Rahmen der Produkthaftpflicht-Versicherung (gilt auch für den Zusatzbaustein Quasihersteller oder Importeur):

Die Produkthaftpflicht sollten Sie um den optionalen Zusatzbaustein Quasihersteller / Importeur (QHI) erweitern, sofern Sie
  • Elektronik, Hardware & Software
  • Bekleidung & Accessoires (nicht jedoch Schutzbekleidung oder -equipment)
  • Haushaltswaren & Büroartikel
  • Sonstige Produktarten
    • Kosmetikartikel, Hautpflegeprodukte, Make Up, sofern es sich nicht um Arzneimittel, pharmazeutische Produkte oder biotechnologische Produkte handelt
    • Musikinstrumente
    • Kleintierbedarf, inklusive Tierfutter für Haustiere
    • Tickets für Veranstaltungen, Konzerte und Events.
    • Werkzeuge

verkaufen. Sofern Sie andere Produktarten als die oben genannten über Ihren Webshop verkaufen und diese mitversichern möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuer:innen unter 0821 90 99 46-0 (Mo. – Fr. 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder info@exali.de.

Hinweis: Die Produkt- und Dienstleistungs-Haftpflicht (ProdH) sowie die Quasihersteller /Importeur Versicherung ist nur in Verbindung mit der Büro- und Betriebshaftpflicht-Versicherung abschließbar. Sofern Sie im Online-Antrag die BHV abwählen, ist der Einschluss der Produkt- und Dienstleistungs-Haftpflicht nicht möglich.


Versicherungssummen

Die Produkthaftpflicht (ProdH) ist im Rahmen der Versicherungssumme der gewählten Büro- und Betriebshaftpflicht-Versicherung versichert (2.000.000 Euro/3.000.000 Euro/5.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden).

Die Versicherungssummen sind zusammen mit der Büro- und Betriebshaftpflicht 3-fach maximiert, d. h. für alle Schadenfälle eines Jahres steht die dreifache Versicherungssumme für Schadenzahlungen zur Verfügung.

Die fixe Selbstbeteiligung für Sachschäden beträgt 250 Euro je Versicherungsfall. Für Personenschäden entfällt die Selbstbeteiligung.

 

Nicht versicherbare Produkte

Beim Handel mit speziellen Produktgruppen (z. B. Feuerwerkskörper, Waffen oder Arzneimittel) besteht ein besonders hohes Produkthaftungsrisiko. Sofern Sie im Tarif-Rechner angeben, mit diesen Produkten zu handeln, steht Ihnen die optionale Produkthaftpflicht nicht zur Auswahl. Hier die Liste der betreffenden Produkte und Waren:

  • gebrauchte Elektronikartikel, gebrauchte Hard- oder Software;
  • Leiterplatten (CPUs), Motherboards;
  • Baby-, Kinder-Spielzeug und -Equipment inklusive Kinderwagen;
  • Schutzbekleidung sowie Schutzbrillen und -handschuhe;
  • Sicherheitsrelevantes Sportequipment und (Sport-)Spezialbekleidung zum Beispiel für Motorradfahren, Wingsuit Flying;
  • Brand-, Einbruchmeldeanlagen;
  • Sex-, pornografische Artikel;
  • Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, genetisch veränderte Produkte;
  • Tiere und nicht für Haustiere bestimmte Futtermittel;
  • landwirtschaftliche Pflanzen, Samen, Düngemittel;
  • Tabakwaren, legale Rauch- und Betäubungsmittel, Ersatzstoffe und Zubehör, insbesondere E-Zigaretten;
  • Chemikalien, Gase und unter Druck stehende Behältnisse;
  • Feuerwerksartikel, Feuerzeuge und Zündhölzer;
  • Waffen, Waffensysteme, Zubehör und Munition;
  • Kontaktlinsen;
  • besonders zu kennzeichnende umweltgefährdende Stoffe;
  • Luft-, Raumfahrt-, Wasser-, Schienen- oder Motorfahrzeuge sowie alle Bestandteile, welche die Sicherheit, Navigationsfähigkeit oder Bremssysteme beeinträchtigen könnten.